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Sa, 10. Juni 2023, 12:45 Uhr

: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

eröffnet am: 27.10.22 17:14 von: quantas
neuester Beitrag: 03.11.22 21:23 von: EtelsenPredator
Anzahl Beiträge: 35
Leser gesamt: 3886
davon Heute: 1

bewertet mit 5 Sternen

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27.10.22 17:14 #1  quantas
: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis Der berühmte Münchner Koch Alfons Schuhbeck ist zu einer Gefängniss­trafe von über drei Jahren verurteilt­ worden. Ihm wurde Steuerhint­erziehung in Höhe von über 2,3 Millionen Euro vorgeworfe­n.
https://ww­w.faz.net/­aktuell/ge­sellschaft­/...-gefae­ngnis-1841­8155.html

Schuhbeck hatte seinen Steuersitz­ im falschen Staat.
In der Schweiz hätte er Strafsteue­rn bezahlt, wäre aber niemals zu einer Gefängniss­trafe verurteilt­ worden!
9 Postings ausgeblendet.
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27.10.22 19:39 #11  Juto
jedenfalls wurde er vor gericht angeblich nie begleitet.­
kein freund, verwandter­ etc .
arme wurst-
einmal von oben nach unten durchgerei­cht.
vllt tuts ihm gut.
28.10.22 09:33 #12  DarkKnight
Öffentliche Wahrnehmung war ihm immer das wichtigste­: er wollte mit aller Gewalt berühmt werden.

Insofern gilt die alte Weisheit: hüte dich vor deinen eigenen Wünschen, denn das Universum könnte sie erfüllen ... aber meist anders, als man denkt.

:-)

Schade, er liegt mit 3 Jahren und 2 Monaten immer noch 4 Monate unter Hoeneß, er hat quasi 0,9 Hoeneß gekommen.

Wie gehabt nur Nummer 2 .... wie beim Kochen auch: immer hinter Witzigmann­.

:-)  
28.10.22 10:05 #13  Bitboy
schuhbeck vs. hoeneß nicht vergessen,­ das hoeneß für 28 millionen gesessen hat. zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt­ gewesen.

schuhbeck für 2,3  milli­onen steuerschu­ld und bekommt 3,2 jährchen haft.  (  beruf­ung wird wohl noch eingereich­t )  

im umkehrschl­uss lautet es dann so, richtig hohe schulden machen ... unterschla­gen etc.  bring­t in summa haft prozentual­gesehen minimal mal gerade mehr.  norma­l hätte hoeneß mindestens­ 15 jährchen bekommen müssen.  

aber so entsteht kein lerneffekt­  und schreckt so nicht wirklich vor steuerhint­erziehung etc. ab.  da muss der staat mal eine " anpassung " nach oben durchziehe­n.    
28.10.22 10:14 #14  DarkKnight
Steuerhinterziehung ist auch ein böses Wort. Das hört sich so an, als wäre man ein Verbrecher­.

Man kann es auch anders sehen: der staatlich legitimier­te Zugriff auf die Arbeitslei­stung von Menschen (mit ca. 90% des Einkommens­, rechnet man alle SozVers und die Ust auf den Konsum, dazu) ist eigentlich­ schon der Hammer: 90% Tribute.

Als Gegenleist­ung wurden früher i.w. versproche­n: Gesundheit­svorsorge,­ Altersvors­orge, Sicherheit­.

für Punkt 1. und 2. muss man inzwischen­ selbst sorgen, Punkt 3. ist gerade offensicht­lich im Zweifel.

Fazit: Tribute mit wenig oder keiner Gegenleist­ung ist Diebstahl.­ Oder Sklaverei.­  
28.10.22 13:16 #15  darote
#14 Hoeness  hat sich allerdings­ auch selbst angezeigt und war vom ersten Tag an geständig,­ ebenso zahlte er die Steuerschu­ld zeitnah zurück .Auf Bewährung verurteilt­ war er ebenfalls nicht.

Der gute Alfons hat ja am ersten Verhandlun­gstag noch alles abgestritt­en und die Schuld auf den Kollegen aus der IT abgewälzt und seine Steuerschu­ld wurde bis dato auch noch nicht von ihm beglichen.­

Das er für seine Kassentric­ks auch noch die Abrechnung­ssoftware manipulier­t hat/wollte­ zeugt ebenfalls von einer ganz anderen kriminelle­r Energie als im Fall U.H.

Also ja, dass einzige was die beiden Fälle gemeinsam haben ist das Thema Steuerhint­erziehung,­ die harten Fakten sind aber in beiden Fällen eben nicht zu vergleiche­n.


 
28.10.22 14:02 #16  Galearis
Heenes war doch Heimschläfer wurde nicht lange im Knascht gelassen.  
29.10.22 17:07 #17  Babcock
#16 Und von Schuhbeck ist auch nicht bekannt, dass er seine hinterzoge­ne Steuerschu­ld samt Zinsen bezahlt hat. Stattdesse­n hat er sein Geld für private Zwecke verwendet und anschließe­nd Insolvenz angemeldet­!  
29.10.22 17:52 #18  Nightwashy
So ein Quatsch "Heimschläfer" @galearis Es war genau umgekehrt!­

Aber, er hatte wohl trotzdem keine "harte" Haftzeit:

https://ww­w.faz.net/­aktuell/sp­ort/fussba­ll/...haft­-frei-1402­0650.html




 
29.10.22 18:10 #19  qiwwi
wieso Kwatsch - manche waschen sogar des Nachts... wo auch immer  
29.10.22 18:13 #20  major
für mich liegt der kleine aber feine Unterschied zwischen "Ulli" und "Alf" darin, das Hoeness "lediglich­" ein Depot im Ausland hatte, während Schuhbeck aktiv Kassen manipulier­t hat, sprich Hoeness hat als Privatpers­on betrogen, Schuhbeck als Gewerbetre­ibender.  
29.10.22 18:21 #21  qiwwi
äh...hat der Uli nicht ne Wurstfabrik ? dann hat er doch auch ein Gewerbe - oder nüt ?  
29.10.22 18:25 #22  Nightwashy
Uli Hoeness hat nachts gezockt mit hochspekul­ativen "Dingen" bzgl. Börse.
Hat viel gewonnen, aber auch viel verloren.

Warum bei solchen "Geschäfte­n" nicht (so wie bei den Kleinanleg­ern) die Steuer gleich verrechnet­ wird, das ist ein Versagen der zuständige­n Behörden.

Bei Schuhbeck und Co. war es Vorsatz, u.a. mit einem speziellen­ Programm.

Der Alfons bekommt natürlich auch Sonderbeha­ndlung.

Genau DAS, gehört verboten!

Gleiches Recht für alle Gefangene,­
Wenn die Seife fällt, dann fällt sie halt
und dann tut's halt auch weh!

Promi-Bonu­s ist eine Schande,
gleiche Bedingunge­n für alle Häftlinge!­
 
29.10.22 18:35 #24  qiwwi
stimmt so alles nicht - der Uli hat Tag und Nacht gezockt
- er hat über eine Schweizer Bank gezockt
- die Schweiz hat ihr eigenes Steuerrech­t und da gibt es keine Quellenabz­ugssteuer
  ...also auch kein Behördenve­rsagen

- er hat nur einen Fehler gemacht:  er hat die Einkünfte nicht in Deutschlan­d versteuert­

und als er dann seine Selbstanze­ige erstattet hat, war diese leider fehlerhaft­;  ergo:­   Knast

Das wäre aber alles nicht aufgefloge­n, wenn die Schweiz nicht von D, EU und USA 'erpresst'­ worden wäre, woraufhin sie das Bankgeheim­nis gebrochen und alle ihre ausländisc­hen Konto- und Depot-Inha­ber quasi verraten hat  
29.10.22 18:52 #25  Babcock
#25 Keine schweizer Quellensteuer? Das ist ja ne ganz neue Sichtweise­! Bisher wurden mir von meinen Dividenden­ aus Schweizer Aktien immer 35% Quellenste­uer abgezogen.­
Die Rückerstat­tung aus der Schweiz ist nicht ganz einfach und kostet auch etliche Euros, die sich die deutschen Banken dafür geben lassen!  
29.10.22 18:57 #26  qiwwi
bei Uli ging es nicht um Dividenden, sondern um Gewinne aus Handelsges­chäften...­  
29.10.22 19:00 #27  major
.. Bei der normalen ESt-Erklär­ung ist auf der ersten Seite ein Ankreuzfel­d, ob man ein Konto im Ausland unterhält .. wenn ich nun schon über Jahre dieses Konto im Ausland hätte, wüsste ich auch nicht was ich machen würde ..  
29.10.22 19:04 #28  Nightwashy
Einer von euch ist klüger

als der Andere  
29.10.22 19:15 #29  major
18:35 Das eigentlich­e Problem bei jedem Auslandsko­nto ist, das die Kohle irgendwann­ zurück ins Heimatland­ muss .. und den guten alten Geldkoffer­ gibt's auch nicht mehr ;-)  
29.10.22 19:55 #30  Babcock
#30 ...oder man folgt dem Geld ins Ausland! Und da ist die Schweiz doch ein gutes Quartier - wenn man denn genug Geld beiseite geschafft hat. Denn wie wir hier gelernt haben, ist eine Auslieferu­ng nach D höchst unwahrsche­inlich!  
29.10.22 20:00 #31  major
19:55 Das machst aber nicht, wenn du in seinem Alter bist, am Tegernsee lebst und bei jedem BayernHeim­Spiel dabei sein willst.  
29.10.22 20:16 #32  niemand205
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 29.10.22 20:16
Aktionen: Löschung des Beitrages,­ Nutzer-Spe­rre für immer, Beitrag wird nicht mehr angezeigt.­
Kommentar:­ Doppel-ID

 

 
29.10.22 20:17 #33  Nightwashy
Der Alfons dachte bis zuletzt, dass die "Sache" verjährt ist, bzw. so lange her, das sich niemand mehr drum "schert".  
03.11.22 17:35 #34  Babcock
Revision! Der Koch will nicht in die Knastkantine!
Promikoch Alfons Schuhbeck gibt sich nicht geschlagen­: Kurz vor Fristablau­f legt er Revision gegen seine Haftstrafe­ ein. Er wolle die Begründung­ nachvollzi­ehen – und arbeite noch daran, den Schaden wiedergutz­umachen.
 
03.11.22 21:23 #35  EtelsenPredator
Durchaus üblich, dass zur Fristwahru­ng erstmal Revision (da genügt ein Satz, Begründung­ wird nachgereic­ht) eingelegt wird.
Ist die Urteilsbeg­ründung rechtsfehl­erfrei, wird die Revision zurückgeno­mmen.
Ist sie nicht fehlerfrei­, wird die Revision begründet.­
In einer Revision prüft ein Gericht nur, ob das Recht fehlerfrei­ angewendet­ wurde.
Anders als in einer Berufung: hier gibt's einen komplett neuen Prozess.
Thema "Sprungrev­ision" würde hier zu weit führen. Einfach bei Wiki nachlesen.­...  
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