Porno-Abmahnwelle:Was ist jetzt eigentlich noch...
12.12.13 11:33
#1
soros
Porno-Abmahnwelle:Was ist jetzt eigentlich noch...
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Porno-Abmahnwelle: Was ist jetzt eigentlich noch im Netz erlaubt?
Nach der großen Abmahnwelle wegen des Streamings auf redtube.com, einer Streamingplattform für Pornofilme, sind viele Internetnutzer verunsichert. Sie haben die negative Erfahrung gemacht, dass ein kleiner Klick auf der falschen Webseite schnell 250 Euro kosten soll. Für die meisten von ihnen stellt sich nun unweigerlich die Frage: Was ist im Netz noch erlaubt und was nicht? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erklärt wobei sich Nutzer strafbar machen und wie hoch die Abmahngefahr ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/pressemeldungen...
Porno-Abmahnwelle: Was ist jetzt eigentlich noch im Netz erlaubt?
Nach der großen Abmahnwelle wegen des Streamings auf redtube.com, einer Streamingplattform für Pornofilme, sind viele Internetnutzer verunsichert. Sie haben die negative Erfahrung gemacht, dass ein kleiner Klick auf der falschen Webseite schnell 250 Euro kosten soll. Für die meisten von ihnen stellt sich nun unweigerlich die Frage: Was ist im Netz noch erlaubt und was nicht? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erklärt wobei sich Nutzer strafbar machen und wie hoch die Abmahngefahr ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/pressemeldungen...
5 Postings ausgeblendet.
30.12.13 19:41
#9
soros
Redtubefall-Landgericht- Streaming keine Urheber..
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Wende im Redtubefall | Landgericht Köln: Streaming keine Urheberrechtsverletzung | Kanzlei WBS
Quelle:
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Wende im Redtubefall | Landgericht Köln: Streaming keine Urheberrechtsverletzung | Kanzlei WBS
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10.01.14 12:37
#16
soros
Redtube-Abmahnungen:Ohne die erforderlichen Rechte
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Quelle:http://www.youtube.com/watch?v=VHmHL3uksQs&feature=em-uploademail
Quelle:http://www.youtube.com/watch?v=VHmHL3uksQs&feature=em-uploademail
10.01.14 12:52
#17
seltsam
na, nun ist doch alles klar und ganz einfach
der, der Streaming schaut, weiß zwar noch nicht, ob das überhaupt erlaubt ist, aber wenn er überprüft, ob das Streaming, das er grade schaut, also die Rechte daran, nicht noch von anderen Berechtigten, also Lizensierten, besessen wird, und er dann eine Abmahnung wegen des Schauens eines unlizensierten Streamings belangt wird, kann er sich, also der Schauer, beruhigt zurücklehnen, da er ja weiß, wer die Lizenzen am Video überhaupt hat, und sagen, nein Du darfst mich nicht abmahnen, weil es ein Wertekettenbruch gibt. Und, lachend, könnte der Schauer sagen, man könnte mich zwar abmahnen, wegen des schauens von Stremings, aber da das ja noch nicht vollkommen geklärt ist, ist das im Moment nicht möglich...
Mann, ist das einfach... Muß einem aber doch erklärt werden.
Mann, ist das einfach... Muß einem aber doch erklärt werden.
13.01.14 17:07
#18
soros
Justizministerium - Streaming keine Urheberrechtsv
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Justizministerium sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung:
Quelle: YouTube Video
Justizministerium sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung:
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17.01.14 17:15
#25
soros
Fliegender Gerichtsstand für Filesharing-Altfälle
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OLG Hamburg: Fliegender Gerichtsstand gilt für Filesharing-Altfälle...
Quelle:
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OLG Hamburg: Fliegender Gerichtsstand gilt für Filesharing-Altfälle...
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20.01.14 17:52
#26
soros
Neues im Redtube Fall -The Archive AG zieht um...
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Neues im Redtube Fall -- The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsfüher
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Neues im Redtube Fall -- The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsfüher
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21.01.14 18:27
#28
soros
LG Essen: Pornopranger von U+C ist rechtswidrig
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LG Essen: Pornopranger von U+C ist rechtswidrig
Quelle: YouTube Video
LG Essen: Pornopranger von U+C ist rechtswidrig
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21.02.14 19:43
#31
soros
Redtube Abmahnungen: Beschluss des LG Hamburg lieg
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