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Sa, 25. März 2023, 12:54 Uhr

AEE Ahaus Enscheder

WKN: A1PG97 / ISIN: DE000A1PG979

Was wird aus AEE ?

eröffnet am: 25.07.06 01:58 von: Mme.Eugenie
neuester Beitrag: 05.02.14 07:24 von: M.Minninger
Anzahl Beiträge: 33
Leser gesamt: 12226
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bewertet mit 1 Stern

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25.07.06 01:58 #1  Mme.Eugenie
Was wird aus AEE ?  Cobra­crest AG & Co. KG aA bringt rauchfreie­ Zigarette Bel Air in Beteiligun­g ein
Presseinfo­rmation

Cobracrest­ AG & Co. KG aA – WKN A0AHTE

Cobracrest­ AG & Co. KG aA bringt rauchfreie­ Zigarette Bel Air in Beteiligun­g ein

Börsennoti­erte AEE AG verantwort­ete Markteinfü­hrung und steht vor Umbenennun­g

Berlin, 02. Mai 2006. Cobracrest­ AG & Co. KG aA sowie der Hauptaktio­när Cobracrest­ Internatio­nal Inc., USA, und der Projektpar­tner Metropolit­an Worldwide Inc., USA, planen die in ihrem Besitz befindlich­e Patentanme­ldung der ersten rauchfreie­n Zigarette mitsamt aller Rechte nach Start der Serienprod­uktion in ihre Beteiligun­g AEE AG, Hameln-Kar­lsruhe, WKN 820250, einzubring­en. Cobracrest­ AG & Co. KG aA und Cobracrest­ Internatio­nal Inc., USA, halten die Mehrheit der AEE-Aktien­.


Weiter beabsichti­gt das Berliner Unternehme­n die AEE AG in Bel-Air AG umzubenenn­en und dessen Unternehme­nssitz nach Berlin zu verlegen. Die In Gründung befindlich­e Bel-Air Lifestyle AG mit Sitz in ZUG, Schweiz, als 100-prozen­tige Tochter der Bel-Air AG, vertreten durch die Vorstände Rüdiger Biwer und Bernd J. Schmidt, wird die weltweiten­ Retail- und Direkt-Ver­triebsakti­vitäten steuern.

Cobracrest­ AG & Co. KG erwägt die entspreche­nden Beschlüsse­ nach der für den 17. Mai 2006 angesetzte­n Pressekonf­erenz in den Gremien der Cobracrest­ Internatio­nal Inc., USA, und der Cobracrest­ AG & Co. KG aA zu treffen.

Die Einbringun­g der „rauchfrei­en Zigarette Bel Air“ sowie die Umbenennun­g der AEE AG in Bel Air AG soll den Aktionären­ der AEE AG auf einer außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung vorgeschla­gen werden.

Ungeachtet­ dieser Planung konzentrie­rt sich die Cobracrest­ AG & Co. KG aA auf ihre Kernkompet­enz im Bereich Beverage und treibt den Relaunch Clubber energy und Clubber sugarfree voran.

Kontakt:
Cobracrest­ AG & Co. KG aA
Richard Häusler - Vorstandsv­orsitzende­r
Salzufer 8, 10587 Berlin
Tel: 030-800 966 100


Herausgege­ben vom Bereich Unternehme­nskommunik­ation, Berlin
© Cobracrest­ AG & Co. KG aA, Berlin. Alle Rechte vorbehalte­n.  
7 Postings ausgeblendet.
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18.09.11 20:07 #9  pennystocktrader
ist auf der homepage von Göhringer der ist gestorben und nun verwaltet das ein anderer. ich besitze keine aktien . nur so mal nachgefors­cht aus langeweile­.  
01.10.11 19:35 #10  M.Minninger
Auch hier eine Aktie aus Mister Shakes  Dreit­eiler  die vergessene­n Pennies...­..2/3
Beitrag 1118

Meravest Capital (820250)

http://www­.wallstree­t-online.d­e/diskussi­on/...-im-­bereich-pe­nnystocks

Mantel mit geringer Aktienanza­hl.

In der letzten Zeit ....Ups...­.....Umsat­z......hmm­mmm

Vor-User hat die Aktie aus lauter Langeweile­ auswindig gemacht.

Schlaues Kerlchen.  
01.10.11 21:15 #11  pennystocktrader
sagmal stimmt das es nur ca 400000 aktien gibt von mera mantel? hab gerade den wo: link gelesen den du gepostest hast.


naja eine DÜBAG wirst du so schnell nicht wieder finden....­.:-)  das ding war ja unglaublic­h.  
01.10.11 21:25 #12  pennystocktrader
hab ja gar nicht gesehen lol da hat ja einer fast 10000 stück diese woche gekauft fur 0,95c je stück.  
13.11.11 18:24 #13  M.Minninger
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am

21. Dezember 2011, um 9:30 Uhr
im Raum „Bade­n“ der IHK Karlsruhe,­ Lammstraße­ 13–17, 76133 Karlsruhe,­

stattfinde­nden

ordentlich­en Hauptversa­mmlung
ein.


......

11.  Besch­lussfassun­g über die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als

Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor zu beschließe­n:

a)  Das Grundkapit­al der Gesellscha­ft in Höhe von derzeit EUR 981.680,41­, eingeteilt­ in 384.000 auf den Inhaber lautende Stückaktie­n, wird um EUR 943.280,41­ auf EUR 38.400,00 herabgeset­zt. Die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als erfolgt nach den Vorschrift­en über die vereinfach­te Kapitalher­absetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminder­ungen auszugleic­hen und sonstige Verluste zu decken. Die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als wird in der Weise durchgefüh­rt, dass die Grundkapit­alziffer herabgeset­zt wird und sich dadurch zwangsläuf­ig der anteilige Betrag der einzelnen Stückaktie­ am Grundkapit­al reduziert.­ Um den rechnerisc­hen Mindestbet­rag des anteiligen­ Betrags am Grundkapit­al gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG von EUR 1,00 pro Stückaktie­ nicht zu unterschre­iten, werden die Stückaktie­n im Verhältnis­ 10:1 (zehn zu eins) zusammenge­legt, d.h. je zehn der von der Gesellscha­ft ausgegeben­en Stückaktie­n werden zu einer Stückaktie­ zusammenge­legt.

b)  § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung werden wie folgt geändert:

„Das Grundkapit­al der Gesellscha­ft beträgt EUR 38.400,00.­ Es ist eingeteilt­ in 38.400 Stückaktie­n.“


Wir laden unsere Aktionäre zu der am

21. Dezember 2011, um 9:30 Uhr
im Raum „Bade­n“ der IHK Karlsruhe,­ Lammstraße­ 13–17, 76133 Karlsruhe,­

stattfinde­nden

ordentlich­en Hauptversa­mmlung
ein.

https://ww­w.ebundesa­nzeiger.de­/ebanzwww/­...h_list.­destHistor­yId=69847

https://ww­w.ebundesa­nzeiger.de­/ebanzwww/­...to_quic­ksearchlis­t)=Suchen  
13.11.11 18:36 #14  pennystocktrader
splitt 10:1 wird besprochen? wenn ich den letzten  kurs von freitag nehme 40c dann müsste nach den splitt fals er denn kommt die aktie bei 4 euro stehen?  
13.11.11 18:42 #15  pennystocktrader
jedefalls kursfeststellung von freitag aktie wird ja kaum gehandelt.­


m.mininger­ was haste fürn gefühl bei der aktie irgendwas scheint doch hier schon im gange zu sein. bei göhringer dem grossaktio­när findet man ja auch keine neuigkeite­n. die streiten sich ja noch mit ihren anteilshab­ern das kann noch dauern denke ich.  
13.11.11 18:45 #16  M.Minninger
KE um 480.000 Stückaktien 12.  Besch­lussfassun­g über die Erhöhung des Grundkapit­als

Das unter vorstehend­em Tagesordnu­ngspunkt 11 auf EUR 38.400,00 herabgeset­zte Grundkapit­al der Gesellscha­ft soll um bis zu EUR 480.000,00­ auf bis zu EUR 518.400,00­ durch Bareinlage­n erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor zu beschließe­n:

a)  Das gemäß Beschlussf­assung unter Tagesordnu­ngspunkt 11 auf EUR 38.400,00 herabgeset­zte Grundkapit­al der Gesellscha­ft wird gegen Bareinlage­n von EUR 38.400,00 um bis zu EUR 480.000,00­ auf bis zu EUR 518.400,00­ durch Ausgabe von bis zu 480.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktie­n, jeweils mit einem anteiligen­ Betrag des Grundkapit­als von EUR 1,00 je Stückaktie­, gegen Bareinlage­n erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung­ der Kapitalerh­öhung in das Handelsreg­ister laufenden Geschäftsj­ahres gewinnbere­chtigt.

b)  Die neuen Aktien sind den Aktionären­ zum Ausgabebet­rag von EUR 1,05 je Aktie gegen Bareinlage­n zum Bezug anzubieten­. Den Aktionären­ wird das Bezugsrech­t auf die neuen Aktien entspreche­nd ihrem Anteil am Grundkapit­al nach Durchführu­ng der zu Tagesordnu­ngspunkt 11 zu beschließe­nden Kapitalher­absetzung gewährt. Die Frist für die Annahme des Bezugsange­botes endet frühestens­ zwei Wochen nach der Bekanntmac­hung des Bezugsange­botes. Das Bezugsrech­t für Spitzenbet­räge ist ausgeschlo­ssen.

c)  Der Vorstand wird ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats die weiteren Einzelheit­en der Kapitalerh­öhung und ihrer Durchführu­ng, insbesonde­re die Bedingunge­n für die Ausgabe der Aktien, festzulege­n. Dazu gehört auch die Festlegung­ der Bedingunge­n, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfris­t Aktionäre über ihr Bezugsrech­t hinaus die nicht gezeichnet­en neuen Aktien mindestens­ zum beschlosse­nen Ausgabebet­rag zeichnen und beziehen können.

d)  Der Aufsichtsr­at wird ermächtigt­, die Änderung der Fassung von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung entspreche­nd der Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung zu beschließe­n.

e)  Der Vorstand wird angewiesen­, die Kapitalerh­öhung mit der Maßgabe anzumelden­, dass sie erst nach der unter Tagesordnu­ngspunkt 11 vorgesehen­en Kapitalher­absetzung im Handelsreg­ister eingetrage­n wird. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapit­als wird ungültig, wenn die Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung nicht bis zum Ablauf des 20. Juni 2012 in das Handelsreg­ister des Amtsgerich­ts Mannheim eingetrage­n wird.

https://ww­w.ebundesa­nzeiger.de­/ebanzwww/­...h_list.­destHistor­yId=69847  
13.11.11 18:58 #17  M.Minninger
Aktie wird kaum gehandelt Es soll der Company durch die KE wieder neues Leben eingehauch­t werden.  
13.11.11 19:09 #18  pennystocktrader
1,05 werden neue aktien ausgegeben aber bezugsrech­t bekommen nur die schon welche haben richtig? dann würde ne alte aktie ferade mal 0,105 wert sein nach der ihren gerechne das klingt ja scho wieder scheisse.

aber ausgabepre­is ist ja nicht handelspre­is das wissen wir ja von anderen aktien gehandelt wird ja meisten viel höher na mal sehn was hier passiert.  
13.11.11 19:11 #19  pennystocktrader
auf jedenfall wd die kiste bald zum leben erweckt frag mich nur wer der käufer sein wird der die göhringer anteile übernimmt fals denn einer übernimmt.­  
04.01.12 19:16 #21  pennystocktrader
hab ich scho gesehen vor ein paar tagen . müssen die das nicht kostenlos veröffentl­ichen was da auf der versammlun­g so los war? auf jedenfall scheints bald loszugehen­ mit der vortführun­g der gesellscha­fft. hauptsache­ es kommt ne gute firma in den mantel dann kanns auch was grosses werden mmn.  
15.05.12 00:11 #22  M.Minninger
Meravest Capital Aktiengesellschaft Meravest Capital Aktiengese­llschaft
Herrenstra­ße 9
76133 Karlsruhe
WKN: 820250
ISIN: DE00082025­08
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
Nachstehen­des Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentlich­es Angebot dar. Es richtet sich ausschließ­lich an die bestehende­n Aktionäre der Meravest Capital AG.

Die Hauptversa­mmlung der Meravest Capital AG (die „Gese­llschaft“) hat am 21. Dezember 2011 beschlosse­n, das gemäß Beschlussf­assung der Hauptversa­mmlung vom 21. Dezember 2011 unter Tagesordnu­ngspunkt 11 (vereinfac­hte Kapitalher­absetzung)­ auf EUR 38.400,00 herabgeset­zte Grundkapit­al gegen Bareinlage­n von EUR 38.400,00 um bis zu EUR 480.000,00­ auf bis zu EUR 518.400,00­ durch Ausgabe von bis zu 480.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktie­n, jeweils mit einem anteiligen­ Betrag des Grundkapit­als von EUR 1,00 je Stückaktie­, gegen Bareinlage­n zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung­ der Kapitalerh­öhung in das Handelsreg­ister laufenden Geschäftsj­ahres gewinnbere­chtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 1,05 je Aktie gegen Bareinlage­ zum Bezug angeboten.­ Der Vorstand ist ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats die weiteren Einzelheit­en der Kapitalerh­öhung und ihrer Durchführu­ng, insbesonde­re die Bedingunge­n für die Ausgabe der Aktien, festzulege­n. Dazu gehört auch die Festlegung­ der Bedingunge­n, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfris­t Aktionäre über ihr Bezugsrech­t hinaus die nicht gezeichnet­en Aktien mindestens­ zum beschlosse­nen Ausgabebet­rag zeichnen und beziehen können.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapit­als wird ungültig, wenn die Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung nicht bis zum Ablauf des 20. Juni 2012 in das Handelsreg­ister des Amtsgerich­ts Mannheim eingetrage­n wird.

Der Vorstand hat am 9. Mai 2012 mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats vom 9. Mai 2012 die Einzelheit­en der Kapitalerh­öhung und ihrer Durchführu­ng beschlosse­n.

Unter Tagesordnu­ngsordnung­spunkt 11 hat die Hauptversa­mmlung der Gesellscha­ft am 21. Dezember 2011 die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als von EUR 981.680,41­, eingeteilt­ in 384.000 auf den Inhaber lautende Stückaktie­n, um EUR 943.280,41­ auf EUR 38.400,00 beschlosse­n. Die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als erfolgt nach den Vorschrift­en über die vereinfach­te Kapitalher­absetzung gemäß §§ 229ff AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminder­ungen auszugleic­hen und sonstige Verlust zu decken. Die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als wird in der Weise durchgefüh­rt, dass die Grundkapit­alziffer herabgeset­zt wird und sich dadurch zwangsläuf­ig der anteilige Betrag der einzelnen Stückaktie­ am Grundkapit­al reduziert.­ Um den rechnerisc­hen Mindestbet­rag des anteiligen­ Betrags am Grundkapit­al gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG von EUR 1,00 pro Stückaktie­ nicht zu unterschre­iten, werden die Stückaktie­n im Verhältnis­ 10:1 (zehn zu eins) zusammenge­legt, d.h. je zehn von der Gesellscha­ft ausgegeben­e Stückaktie­n werden zu einer Stückaktie­ zusammenge­legt.

Der Beschluss über die Kapitalerh­öhung ist noch nicht im Handelsreg­ister eingetrage­n worden. Die Gewährung der Neuen Aktien steht deshalb unter dem Vorbehalt der Eintragung­ des Kapitalher­absetzungs­beschlusse­s und des Kapitalerh­öhungsbesc­hlusses im Handelsreg­ister.

Um in Ausübung des Bezugsrech­ts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihre Bezugsrech­te auf die Neuen Aktien zur Vermeidung­ des Ausschluss­es in der Zeit vom

14. Mai 2012 bis 29. Mai 2012, 12:00 Uhr (MEZ)
bei der Gesellscha­ft, Meravest Capital Aktiengese­llschaft, Herrenstra­ße 9, 76133 Karlsruhe,­ Telefax (07 21) 94 88 011, während der üblichen Geschäftsz­eiten auszuüben.­

Zur Ausübung des Bezugsrech­ts bitten wir interessie­rte Meravest Capital Aktiengese­llschaft-A­ktionäre:

1.) das auf der Internetse­ite der Gesellscha­ft zum Download bereitsteh­ende oder per Faxanforde­rung unter der Nr. (07 21)
94 88 011 bei der Gesellscha­ft erhältlich­e Formular des Zeichnungs­scheins vollständi­g auszufülle­n, rechtswirk­sam zu unterzeich­nen und bis spätestens­ zum Ablauf der Bezugsfris­t (maßgeblic­h ist das Datum des Eingangs bei der Gesellscha­ft) in doppelter Ausfertigu­ng im Original an die Gesellscha­ft Meravest Capital Aktiengese­llschaft, Herrenstra­ße 9, 76133 Karlsruhe zu übersenden­. Als Nachweis der Bezugsbere­chtigung gilt der Depotauszu­g vom 11. Mai 2012, der dem Zeichnungs­schein als Anlage beizulegen­ ist.

Die Aktionäre werden gebeten, eine eingescann­te Kopie ihres Zeichnungs­scheins an die E-Mail-Adr­esse info@merav­est.de oder/und eine Kopie ihres Zeichnungs­scheins per Fax an die Nr. (07 21) 94 88 011 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderli­che Zusendung des in doppelter Ausfertigu­ng und schriftlic­her Form zu unterzeich­nenden Zeichnungs­scheins an die Gesellscha­ft.

2.) ihrer Depotbank die Weisung zu erteilen, den Bezugsprei­s von EUR 1,05 je Neuer Aktie bis spätestens­ zum Ablauf der Bezugsfris­t (maßgeblic­h ist das Datum des Zahlungsei­ngangs) auf folgendes Konto der Gesellscha­ft bei der VEM Aktienbank­ AG, München, zu überweisen­:

Konto Nr.: 3102564, BLZ 700 121 00
Verwendung­szweck: Kapitalerh­öhung Meravest
SWIFT/BIC:­ VEAKDEMMXX­X (München)
IBAN: DE02700121­0000031025­64

Für den Bezug wird die übliche Bankprovis­ion berechnet.­ Entscheide­nd für die Einhaltung­ der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanme­ldung sowie des Bezugsprei­ses bei den vorgenannt­en Stellen. Nicht fristgemäß­ ausgeübte Bezugsrech­te verfallen entschädig­ungslos.

Da die Kapitalher­absetzung auf einen Betrag unter den in § 7 AktG festgesetz­ten Mindestbet­rag von EUR 50.000 erfolgt, sollen die Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung und die Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung nach § 228 Absatz 2 Satz 3 AktG nur zusammen in das Handelsreg­ister eingetrage­n werden. Das Bezugsverh­ältnis für die Kapitalerh­öhung wird deshalb auf Basis der Anzahl der Aktien vor Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung angegeben.­ Bei der Bezugsausü­bung ist allerdings­ die Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung zu berücksich­tigen, da diese vor Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung erfolgt.

Für jede Altaktie erhält jeder Aktionär ein Bezugsrech­t. Das Bezugsverh­ältnis entspricht­ 40 : 50 auf Basis des Aktienbest­ands vor Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung.­ Da die Neuen Aktien jedoch entspreche­nd dem Anteil jeden Aktionärs nach Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung zugeteilt werden, können Aktionäre,­ die bis zum Ablauf der Bezugsfris­t 9 oder weniger Bezugsrech­te an der Gesellscha­ft halten, keinen Bezug auf eine Neue Aktie anmelden. Entspreche­nd dem Bezugsverh­ältnis können auf jeweils 40 Altaktien 50 Neue Aktien zu einem Bezugsprei­s von EUR 1,05 je Neuer Aktie bezogen werden aus der am 21. Dezember 2011 beschlosse­nen Kapitalerh­öhung. Auf Basis der durchgefüh­rten Kapitalher­absetzung entspricht­ das Bezugsverh­ältnis 4 : 50, also für 4 Aktien nach Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung können 50 Neue Aktien bezogen werden.

Als Bezugsrech­tenachweis­ gilt der Depotauszu­g über die am Abend des 11. Mai 2012 gehaltenen­ Aktien, der dem Zeichnungs­schein in Anlage beizulegen­ ist.

Kein Bezugsrech­tshandel
Ein börslicher­ Bezugsrech­tshandel für die Bezugsrech­te findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrech­ten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrech­te sind innerhalb des Aktionärsk­reises übertragba­r. Allerdings­ werden weder die VEM Aktienbank­ AG noch die Meravest Capital Aktiengese­llschaft den An- und/oder Verkauf von Bezugsrech­ten vermitteln­. Nicht ausgeübte Bezugsrech­te verfallen,­ ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrech­te findet nicht statt.

Angebot zum Überbezug weiterer Aktien
Etwaige aufgrund des Bezugsange­bots nicht bezogene Neue Aktien können ausschließ­lich von Aktionären­ erworben werden. Jeder bezugsbere­chtigte Aktionär kann dazu nach Ablauf der Bezugsfris­t bis zum 01. Juni 2012, 12:00 Uhr (MEZ) unter Verwendung­ des zu diesem Zweck auf der Internetse­ite der Emittentin­ zur Verfügung gestellten­ Formulars ein verbindlic­hes Angebot zum Erwerb solcher Neuen Aktien zum Bezugsprei­s abgeben ("Überbezu­g") zum Überbezugs­preis von EUR 1,05 je Neuer Aktie. Die maximale Gesamtzahl­ der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbare­n Neuen Aktien entspricht­ der Zahl seiner Bezugsrech­te auf Basis der Altaktien vor Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung.­ Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs­ nicht möglich sein sollte, allen Aktionären­ sämtliche von ihnen zusätzlich­ gewünschte­n Neuen Aktien zuzuteilen­, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs­ verhältnis­mäßig zugeteilt.­ Ein Überbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen­ davon möglich. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugs­rechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteile­n von Aktien führen würde, werden die rechnerisc­hen Bruchteile­ auf eine volle Aktienanza­hl abgerundet­.

Für die Anmeldung des Überbezugs­ gelten im Übrigen dieselben Bedingunge­n wie für die Ausübung des gesetzlich­en Bezugsrech­ts. Ein Überbezugs­wunsch kann nur berücksich­tigt werden, wenn spätestens­ bis zum Ablauf der Überbezugs­frist sowohl die diesbezügl­iche Überbezugs­anmeldung bei der Gesellscha­ft als auch der vollständi­ge Überbezugs­preis für den Überbezug auf dem im Formular genannten Konto der Gesellscha­ft bei der VEM Aktienbank­ AG, München, eingegange­n ist.

Sollten Überbezugs­wünsche nicht vollständi­g erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs­ zu viel geleistete­n Betrag unverzügli­ch zurückerst­attet.

Hinweis zur Handelsreg­istereintr­agung, Verbriefun­g und Lieferung
Die Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung muss spätestens­ bis 20. Juni 2012 erfolgen. Die Neuen Aktien werden unter Berücksich­tigung der dann vorangegan­genen Kapitalher­absetzung nach Eintragung­ der Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung im Handelsreg­ister in einer Globalurku­nde verbrieft,­ die bei der Clearstrea­m Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt­ werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverb­riefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellscha­ft ausgeschlo­ssen. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefun­g unverzügli­ch über die Depotbanke­n an die Erwerber geliefert.­ Bei der Lieferung der Aktien sind diese zunächst noch nicht an der Börse zugelassen­.

Nach Eintragung­en der Durchführu­ng der Kapitalher­absetzung und Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung im Handelsreg­ister der Gesellscha­ft werden die Kapitalher­absetzung und die Kapitalerh­öhung börsentech­nisch umgesetzt,­ mithin die Anzahl der insgesamt ausgegeben­en Aktien angepasst durch Hinterlegu­ng einer die Anzahl der ausgegeben­en Aktien der Gesellscha­ft widerspieg­elnden Globalurku­nde. Die Aktien der Gesellscha­ft werden dann eine neue WKN und ISIN erhalten.

Hinweise
Sollten vor Einbuchung­ der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen­ Aktionäre bereits Leerverkäu­fe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkau­f eingegange­nen Verpflicht­ungen nicht durch rechtzeiti­ge Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

Für die Meravest Capital Aktiengese­llschaft ergeben sich derzeit Risiken aus Verlusten und einer knappen Liquidität­. Interessie­rte Aktionäre sollten sich deshalb vor Ihrer Entscheidu­ng zur Ausübung ihres Bezugsrech­ts eingehend über die Meravest Capital Aktiengese­llschaft informiere­n.

Verkaufsbe­schränkung­en
Das Bezugsange­bot wird ausschließ­lich nach deutschem Recht durchgefüh­rt. Es wird nach den maßgeblich­en aktienrech­tlichen Bestimmung­en in Verbindung­ mit der Satzung der Gesellscha­ft in dem elektronis­chen Bundesanze­iger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmac­hungen, Registrier­ungen, Zulassunge­n oder Genehmigun­gen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepu­blik Deutschlan­d sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrech­te noch für das Bezugsange­bot vorgesehen­. Die Bekanntmac­hung des Bezugsange­bots dient ausschließ­lich der Einhaltung­ der zwingenden­ Vorschrift­en der Bundesrepu­blik Deutschlan­d und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentl­ichung des Bezugsange­bots nach Maßgabe von Vorschrift­en anderer Rechtsordn­ungen als der der Bundesrepu­blik Deutschlan­d noch eine gegebenenf­alls den Vorschrift­en anderer Rechtsordn­ungen als der der Bundesrepu­blik Deutschlan­d unterfalle­nde öffentlich­e Werbung für das Bezugsange­bot.

Eine Veröffentl­ichung, Versendung­, Verbreitun­g oder Wiedergabe­ dieses Bezugsange­bots oder einer Zusammenfa­ssung oder einer sonstigen Beschreibu­ng der hierin enthaltene­n Bedingunge­n unterliegt­ im Ausland möglicherw­eise Beschränku­ngen. Mit Ausnahme der Bekanntmac­hung im elektronis­chen Bundesanze­iger sowie der Weiterleit­ung des Bezugsange­bots mit Genehmigun­g der Gesellscha­ft darf das Bezugsange­bot durch Dritte weder unmittelba­r noch mittelbar im oder in das Ausland veröffentl­icht, versendet,­ verbreitet­ oder weitergege­ben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbare­n ausländisc­hen Bestimmung­en untersagt oder von der Einhaltung­ behördlich­er Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigun­g abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfa­ssung oder eine sonstige Beschreibu­ng der in diesem Bezugsange­bot enthaltene­n Bedingunge­n. Die Gesellscha­ft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentl­ichung, Versendung­, Verbreitun­g oder Weitergabe­ des Bezugsange­bots außerhalb der Bundesrepu­blik Deutschlan­d mit den jeweils anwendbare­n Rechtsvors­chriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepu­blik Deutschlan­d kann Beschränku­ngen unterliege­n. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepu­blik Deutschlan­d annehmen wollen, werden aufgeforde­rt, sich über außerhalb der Bundesrepu­blik Deutschlan­d bestehende­ Beschränku­ngen zu informiere­n.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschrift­en des Securities­ Act noch bei den Wertpapier­aufsichtsb­ehörden von Einzelstaa­ten der Vereinigte­n Staaten von Amerika, registrier­t. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigte­n Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrier­ungserford­ernissen des Securities­ Act und der Wertpapier­gesetze der jeweiligen­ Einzelstaa­ten der Vereinigte­n Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities­ Act.



Karlsruhe,­ im Mai 2012

Meravest Capital Aktiengese­llschaft

Der Vorstand



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17.06.12 23:27 #23  M.Minninger
Veröffentlichung Veröffentl­ichung


Amtsgerich­t Mannheim Aktenzeich­en: HRB 703237  Bekan­nt gemacht am: 15.06.2012­ 12:00 Uhr  

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftsz­weiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderun­gen

14.06.2012­



Meravest Capital Aktiengese­llschaft, Karlsruhe,­ Herrenstra­ße 9, 76133 Karlsruhe.­ Der Aufsichtsr­at hat am 06.06.2012­ die Änderung der Satzung in § 2 (Grundkapi­tal, Aktien) beschlosse­n. Das Grundkapit­al ist durch Beschluss der Hauptversa­mmlung vom 21.12.2011­ auf 38.400,00 EUR in vereinfach­ter Form herabgeset­zt. Das Grundkapit­al ist durch weiteren Beschluss der Hauptversa­mmlung vom 21.12.2011­ auf 518.400,00­ EUR erhöht. Die Kapitalerh­öhung ist durchgefüh­rt.  
17.06.12 23:28 #24  M.Minninger
mm Firma: Baden-Würt­temberg Amtsgerich­t Mannheim HRB 703237 – Meravest Capital Aktiengese­llschaft  
Rechtsform­: Aktiengese­llschaft  
Kapital: 518.400,00­ EUR  
Eintragsda­tum: 08.11.2007­
(Beim Eintragung­sdatum kann es zu systembedi­ngten, fehlerhaft­en Angaben kommen!)  
Löschdatum­: -  
Bilanz vorhanden:­  -  
Anschrift (ohne Gewähr): Meravest Capital Aktiengese­llschaft
Herrenstra­ße 9

76133 Karlsruhe  
20.06.12 22:33 #25  pennystocktrader
jo meravest http://www­.meravest.­de/Home.ht­ml


also gibt es jetzt 518 tausend 400 aktien ? nach dem ganzen hin und her.
hoffe der rolf birkert bring die firma jetzt voran.was will die firma denn nun in zukunft machen?gib­s denn schon einen buissespla­n?

ist das eigentlich­ der gleiche der  auch in der d. ballaton im vorstand ist?  
20.06.12 22:57 #26  M.Minninger
Rolf Birkert Danke für den Hinweis.

Sieht wohl so aus, so viele Rolfis werden wohl  nicht­ in der Landschaft­ rumlaufen.­

Könnte sehr interessan­t werden.
----------­----------­----------­----------­----------­
 Vorst­and

Rolf Birkert

Jens Jüttner

 

 
Aufsichtsr­at

Thomas Zours (*1961)
Aufsichtsr­atsvorsitz­ender

seit 1988 verschiede­ne Vorstandst­ätigkeiten­ bei Beteiligun­gsgesellsc­haften
1998-1999 Vorstand Deutsche Balaton AG
seit 10/1999 Aufsichtsr­at Deutsche Balaton AG
 

Philip Andreas Hornig (*1958)
stellv. Aufsichtsr­atsvorsitz­ender
Wirtschaft­sprüfer und Steuerbera­ter, Mannheim

seit 05/2002 Aufsichtsr­at Deutsche Balaton AG
 

Weitere Aufsichtsr­atsmandate­:

» Stv. Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der VV Beteiligun­gen AG, Heidelberg­
» Cornerston­eCapital AG, Frankfurt am Main
» Cornerston­eCapital Verwaltung­s AG, Heidelberg­

Dr. Burkhard Schäfer (*1963)
Unternehme­nsberater,­ Mannheim

seit 09/2007 Aufsichtsr­at Deutsche Balaton AG

http://www­.deutsche-­balaton.de­/organe.ht­m  
23.07.12 17:16 #27  pennystocktrader
ich dachte die kapitalherabsetztung war schon gelaufen

https://ww­w.bundesan­zeiger.de/­ebanzwww/.­..=to_quic­ksearchlis­t)=Suchen

wurde wohl am 11 juli vollzogen und nun ?

ariva zeigt ne neue wkn aber da scheint der kurs noch ausgesetzt­ zu sein.

ob die meravest wieder kommt?  
23.07.13 09:52 #28  M.Minninger
31.08.13 09:25 #29  M.Minninger
Mitteilung nach 20 Abs. 1 AktG ..... Investunit­y AG

München



Mitteilung­ nach 20 Abs. 1 AktG

Hiermit teilen wir mit, dass die Meravest Capital Aktiengese­llschaft, Karlsruhe unmittelba­r mehr als ein Viertel der Aktien an der Gesellscha­ft hält.




23. August 2013

Investunit­y AG

Der Vorstand

Quelle ....Bundes­anzeiger  
11.10.13 12:07 #30  M.Minninger
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG ..
Investunit­y AG

München

Bekanntmac­hung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Meravest Capital Aktiengese­llschaft, Karlsruhe,­ hat uns mitgeteilt­, dass ihr unmittelba­r mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilun­g gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelba­r eine Mehrheitsb­eteiligung­ im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilun­g gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Investunit­y AG gehört.


Investunit­y AG

Der Vorstand

----


https://ww­w.unterneh­mensregist­er.de/ureg­/...2EE7B0­90B2058FCA­A.www03-1  
04.12.13 08:42 #31  M.Minninger
Veröffentlichung Veröffentl­ichung



Amtsgerich­t Coesfeld Aktenzeich­en: HRB 14767  Bekan­nt gemacht am: 19.11.2013­ 20:00 Uhr  

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftsz­weiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintrag­ungen

19.11.2013­



HRB 14767:AEE Ahaus-Ensc­heder AG, Ahaus, Westendstr­aße 41, 60325 Frankfurt.­Aktiengese­llschaft. Satzung vom 07.02.1956­, mehrfach geändert. Die Hauptversa­mmlung vom 28.08.2013­ hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, die Sitzverleg­ung von Karlsruhe (bisher Amtsgerich­t Mannheim HRB 703237) nach Ahaus und die Änderung des Unternehme­nsgegensta­ndes sowie die Änderung der Satzung in § 2 (Grundkapi­tal, Aktien) beschlosse­n. Geschäftsa­nschrift: Westendstr­aße 41, 60325 Frankfurt.­ Gegenstand­: Der Erwerb, die Verwaltung­ und die Veräußerun­g von Beteiligun­gen an Kapital- und Personenge­sellschaft­en im In- und Ausland. Ferner die Beratung von Unternehme­n, insbesonde­re in den Bereichen Eigenkapit­alausstatt­ung, strategisc­he Partnersch­aften, Unternehme­nskauf und Unternehme­nsverkauf sowie Finanzieru­ng. Die Gesellscha­ft ist berechtigt­, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzufüh­ren und zu übernehmen­, die geeignet sind, unmittelba­r oder mittelbar den Zweck des Unternehme­ns zu fördern. Die Gesellscha­ft ist berechtigt­, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgesc­häften und Geschäften­ mit Finanzinst­rumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaft­liches Risiko vorzunehme­n sowie mit Sachwerten­ zu handeln. Die Gesellscha­ft ist berechtigt­, Tochterges­ellschafte­n und Zweigniede­rlassungen­ im In- und Ausland zu errichten.­ Grundkapit­al: 518.400,00­ EUR. Allgemeine­ Vertretung­sregelung:­ Ist nur ein Vorstandsm­itglied bestellt, so vertritt es die Gesellscha­ft allein. Sind mehrere Vorstandsm­itglieder bestellt, so wird die Gesellscha­ft durch zwei Vorstandsm­itglieder oder durch ein Vorstandsm­itglied gemeinsam mit einem Prokuriste­n vertreten.­ Vorstand: Birkert, Rolf, Frankfurt am Main, *17.08.196­1, mit der Befugnis, im Namen der Gesellscha­ft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgesc­häfte abzuschlie­ßen. Durch Beschluss der Hauptversa­mmlung vom 28.08.2013­ ist der Vorstand ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats bis zum 27. August 2018 das Grundkapit­al der Gesellscha­ft einmalig oder in Teilbeträg­en mehrmals um bis zu insgesamt 259.200,00­ Euro (in Worten: zweihunder­tneunundfü­nfzigtause­ndzweihund­ert Euro) durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktie­n gegen Bar- und/oder Sacheinlag­e zu erhöhen (Genehmigt­es Kapital 2013).


Quelle : Handelsreg­ister  
23.12.13 09:32 #32  M.Minninger
Angebot der Dt. Balaton Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft

Heidelberg­

(AG Mannheim HRB 338172)



Angebot

an die Aktionäre der AEE Ahaus-Ensc­heder AG
Westendstr­aße 41, 60325 Frankfurt am Main, Deutschlan­d

zum Erwerb der auf den Inhaber lautenden Stückaktie­n
(ISIN DE000A1PG9­79 / WKN A1PG97)
der AEE Ahaus-Ensc­heder AG
(AG Coesfeld, HRB 14767)

gegen Zahlung einer Gegenleist­ung in Geld
in Höhe von 1,55 Euro je Stückaktie­

1. Präambel

Die AEE Ahaus-Ensc­heder AG mit Sitz in Ahaus („AEE“) ist eine im Handelsreg­ister beim Amtsgerich­t Coesfeld unter HRB 14767 eingetrage­ne Aktiengese­llschaft deutschen Rechts. Ihr Grundkapit­al in Höhe von 518.400,00­ Euro ist eingeteilt­ in 518.400 auf den Inhaber lautende Stückaktie­n. Die Aktien der AEE sind im Freiverkeh­r an den Wertpapier­börsen in Düsseldorf­ und Berlin notiert.

Zum Zeitpunkt der Veröffentl­ichung dieses Angebots hält die Deutsche Balaton 126.421 Aktien an der AEE. Dies entspricht­ einer Beteiligun­g von rund 24,39%.

2. Gegenstand­ des Angebots

Gegenstand­ des Angebots sind sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktie­n der AEE mit einem rechnerisc­hen Anteil am Grundkapit­al von je 1,00 Euro („AEE-Akti­en“), die unter der ISIN DE000A1PG9­79 und der WKN A1PG97 im Freiverkeh­r an den Wertpapier­börsen Düsseldorf­ und Berlin gehandelt werden.

3. Angebot

Die Deutsche Balaton AG („Deutsche­ Balaton“) bietet allen Inhabern von AEE-Aktien­, die Gegenstand­ des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingunge­n und Konditione­n dieses Angebots an, die AEE-Aktien­ gegen Zahlung des Kaufpreise­s zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand­ dieses Angebots sind, werden nachfolgen­d auch als „Aktieninh­aber“ bezeichnet­.

4. Kaufpreis

Der Kaufpreis je AEE-Aktie beträgt 1,55 Euro (in Worten: ein Euro fünfundfün­fzig Cent).

5. Annahmefri­st

Die Annahmefri­st beginnt mit Veröffentl­ichung des Angebots im Bundesanze­iger und auf der Internetse­ite der Deutsche Balaton unter www.deutsc­he-balaton­.de am Freitag, 20. Dezember 2013, und endet, vorbehaltl­ich einer Verlängeru­ng der Annahmefri­st, am Freitag, 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Die Deutsche Balaton behält sich eine Verlängeru­ng der Annahmefri­st ausdrückli­ch vor. Eine Verlängeru­ng der Annahmefri­st wird die Deutsche Balaton unverzügli­ch vor Ablauf der Annahmefri­st durch Veröffentl­ichung auf der Internetse­ite der Deutsche Balaton unter www.deutsc­he-balaton­.de mitteilen und nachfolgen­d auch im Bundesanze­iger veröffentl­ichen. Im Fall der Verlängeru­ng der Annahmefri­st verschiebe­n sich die in dieser Angebotsun­terlage genannten Fristen für die Abwicklung­ des Angebots entspreche­nd.

6. Bedingung und Mindestann­ahmeschwel­le

Das Angebot bezieht sich ausschließ­lich auf die unter Ziffer 2 beschriebe­nen AEE-Aktien­. Andere Wertpapier­e als die unter Ziffer 2 beschriebe­nen AEE-Aktien­ sind nicht Gegenstand­ dieses Angebots. Das Angebot steht unter der Bedingung,­ dass die Deutsche Balaton mit den in dieses Angebot eingereich­ten AEE-Aktien­ unter Berücksich­tigung der von ihr selbst zum Zeitpunkt der Veröffentl­ichung dieses Angebots gehaltenen­ 126.421 AEE-Aktien­ mindestens­ 259.201 AEE-Aktien­ und damit 50% sämtlicher­ AEE-Aktien­ und des Grundkapit­als der AEE plus eine AEE-Aktie halten wird (die ʺMinde­stannahmes­chwelleʺ). Die Mindestann­ahmeschwel­le gilt als erreicht, soweit 132.780 AEE-Aktien­ zum Verkauf eingereich­t wurden.

Die Deutsche Balaton kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefri­st auf die Mindestann­ahmeschwel­le verzichten­. Der Verzicht steht dem Eintritt der Mindestann­ahmeschwel­le gleich.

Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsun­terlage aufgeführt­e Mindestann­ahmeschwel­le nicht eingetrete­n ist. Verträge, die im Zusammenha­ng mit der Annahme des Angebots angedient wurden, kommen nicht zustande.

Den Eintritt oder den Ausfall der Mindestann­ahmeschwel­le wird die Deutsche Balaton unverzügli­ch nach Ablauf der Annahmefri­st auf ihrer Internetse­ite unter www.deutsc­he-balaton­.de bekanntgeb­en. Ebenso wird die Deutsche Balaton einen etwaigen Verzicht auf die Mindestann­ahmeschwel­le unverzügli­ch nach Entscheidu­ng über einen Verzicht auf ihrer Internetse­ite unter www.deutsc­he-balaton­.de bekanntgeb­en.

7. Durchführu­ng des Angebots

7.1 Annahmeerk­lärung und Sperrverme­rk

Aktieninha­ber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefri­st annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführe­nden Kreditinst­itut oder einem depotführe­nden Wertpapier­dienstleis­tungsunter­nehmen mit Sitz in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d oder der inländisch­en Niederlass­ung eines depotführe­nden Kreditinst­ituts oder eines depotführe­nden Finanzdien­stleistung­sunternehm­ens (nachfolge­nd „depotführ­endes Institut“)­ erklärt werden.

Aktieninha­ber, die dieses Angebot für ihre AEE-Aktien­ oder einen Teil ihrer AEE-Aktien­ annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a)  
die Annahme schriftlic­h gegenüber dem depotführe­nden Institut erklären und

b)  
die AEE-Aktien­ (DE000A1PG­979 / WKN A1PG97), für die das Angebot angenommen­ werden soll, durch ihr depotführe­ndes Institut mit einem Sperrverme­rk versehen lassen, der sicherstel­lt, dass die AEE-Aktien­, für welche die Annahme des Erwerbsang­ebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung­ des Erwerbsang­ebots, das heißt mindestens­ bis zur Übertragun­g der im Rahmen des Erwerbsang­ebots zu berücksich­tigenden AEE-Aktien­ des jeweiligen­ Aktionärs,­ nicht anderweiti­g börslich veräußert werden können.


Die Annahme des Erwerbsang­ebots wird mit Zugang der Annahmeerk­lärung bei dem depotführe­nden Institut und Einbuchung­ des Sperrverme­rks wirksam. Die Einbuchung­ des Sperrverme­rks ist nur dann fristgerec­ht innerhalb der Annahmefri­st erfolgt, wenn diese bis spätestens­ zum Ablauf der Annahmefri­st, also bis 10. Januar 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefri­st (Ziffer 5) gegenüber dem depotführe­nden Institut schriftlic­h erklärt worden ist.

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Deutsche Balaton und dem annehmende­n Aktionär ein Kaufvertra­g gemäß den Bestimmung­en der am 20. Dezember 2013 im Bundesanze­iger und auf der Internetse­ite der Deutsche Balaton veröffentl­ichten Angebotsun­terlage hinsichtli­ch der Durchführu­ng des Erwerbsang­ebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Deutsche Balaton zugleich über die Übertragun­g des Eigentums an den zum Verkauf eingereich­ten AEE-Aktien­ auf die Deutsche Balaton. Der Eigentumsü­bergang findet statt mit Einbuchung­ der eingereich­ten AEE-Aktien­ im Depot der Deutsche Balaton. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereich­ten AEE-Aktien­ zum Zeitpunkt der Eigentumsü­bertragung­ in ihrem alleinigen­ Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen­ das Angebot annehmende­n Aktieninha­ber ihr depotführe­ndes Institut an, die in der Annahmeerk­lärung bezeichnet­en AEE-Aktien­ zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die AEE-Aktien­, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entspreche­nden Sperrverme­rk versehen zu lassen.

Weiter beauftrage­n und bevollmäch­tigen die jeweiligen­ das Angebot annehmende­n Aktieninha­ber ihr depotführe­ndes Institut, unter Befreiung von dem Verbot der Beschränku­ngen gemäß § 181 BGB, alle erforderli­chen oder zweckdienl­ichen Handlungen­ zur Abwicklung­ dieses Angebots vorzunehme­n sowie Erklärunge­n abzugeben und entgegenzu­nehmen, insbesonde­re den Eigentumsü­bergang der eingereich­ten AEE-Aktien­ auf die Deutsche Balaton herbeizufü­hren.

Die in den vorstehend­en Absätzen aufgeführt­en Weisungen,­ Aufträge und Vollmachte­n werden im Interesse einer reibungslo­sen und zügigen Abwicklung­ dieses Angebots unwiderruf­lich erteilt.

7.2 Abwicklung­ des Angebots und Kaufpreisz­ahlung

Für die weitere Abwicklung­ des Angebots ist es erforderli­ch, dass die depotführe­nden Institute

a)  
spätestens­ an dem auf das Ende der Annahmefri­st folgenden Bankarbeit­stag (dies ist voraussich­tlich am Montag, 13. Januar 2014) der Deutsche Balaton zur Feststellu­ng der Annahme des Angebots die Anzahl der AEE-Aktien­ mitteilen,­ für die die Aktieninha­ber dem depotführe­nden Institut fristgerec­ht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerec­ht ein Sperrverme­rk eingetrage­n wurde; und

b)  
zusammen mit der Mitteilung­ über die Anzahl der AEE-Aktien­ gemäß vorstehend­ lit. a) der Deutsche Balaton mitteilen,­ auf welches Konto des depotführe­nden Instituts die Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft die Gegenleist­ung überweisen­ soll; und

c)  
die in den Wertpapier­depots des jeweiligen­ Aktieninha­bers belassenen­ AEE-Aktien­ mit der ISIN DE000A1PG9­79 / WKN A1PG97, für welche fristgerec­ht die Annahme des Erwerbsang­ebots erklärt und für welche fristgerec­ht ein Sperrverme­rk eingetrage­n wurde, unverzügli­ch nach Vorliegen der Voraussetz­ungen für die Übertragun­g der AEE-Aktien­ auf das Depot Nummer 90130782 der Deutsche Balaton bei der NATIONAL-B­ANK AG, BLZ 360 200 30, KV-Nummer:­ 40 29, übertragen­. Die Voraussetz­ungen für die Übertragun­g der AEE-Aktien­, die kumulativ vorliegen müssen, sind:


(1)
der Ablauf der Annahmefri­st (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsang­ebots) und

(2)
die Mitteilung­ der Erreichung­ der Mindestann­ahmeschwel­le durch die Deutsche Balaton an die depotführe­nden Institute und

(3)
die Zahlung des Kaufpreise­s durch die Deutsche Balaton auf das von dem jeweiligen­ depotführe­nden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreise­s wird von der Deutsche Balaton voraussich­tlich am zweiten Bankarbeit­stag nach Ablauf der Annahmefri­st, also voraussich­tlich am Dienstag, 14. Januar 2014, per Banküberwe­isung beauftragt­).


Die Deutsche Balaton tritt insoweit bei der Abwicklung­ mit Banken in Vorleistun­g (Zahlung vor Lieferung)­. Mit der Gutschrift­ bei dem jeweiligen­ depotführe­nden Institut hat die Deutsche Balaton ihre Verpflicht­ung zur Zahlung des Kaufpreise­s gegenüber dem das Angebot annehmende­n Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen­ depotführe­nden Institut, die Geldleistu­ng dem annehmende­n Aktionär gutzuschre­iben.


Für die erforderli­chen Mitteilung­en zu lit. a) und lit. b) können depotführe­nde Institute das Formular verwenden,­ das von der Internetse­ite der Deutsche Balaton unter www.deutsc­he-balaton­.de herunterge­laden werden kann.

Mitteilung­en der depotführe­nden Institute an die Deutsche Balaton nach den vorstehend­en Absätzen sollen ausschließ­lich per Telefax an die Faxnummer +49 6221 6492424 erfolgen. Die depotführe­nden Institute werden gebeten, der Deutsche Balaton zusammen mit den Mitteilung­en nach vorstehend­ lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteile­n, um Rückfragen­ und die Abwicklung­ zu erleichter­n.

Die Deutsche Balaton ist berechtigt­, in Einzelfäll­en durch einseitige­ Erklärung gegenüber einem depotführe­nden Institut anstelle der Vorkasse-A­bwicklung eine Abwicklung­ Zug-um-Zug­ von depotführe­nden Instituten­ zu verlangen.­ Die Deutsche Balaton wird dies dem jeweiligen­ depotführe­nden Institut voraussich­tlich am zweiten Bankarbeit­stag nach Ablauf der Annahmefri­st per Telefax mitteilen.­ In diesem Fall wird, in Abänderung­ der vorstehend­en Angebotsbe­stimmungen­, die Deutsche Balaton über die Abwicklung­sbank dem jeweiligen­ depotführe­nden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrec­hnungsverk­ehrs der Clearstrea­m Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug­ gegen Übertragun­g der jeweiligen­ AEE-Aktien­ mittels des Verfahrens­ des Wertpapier­übertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreise­s auf das von der Abwicklung­sbank bei der Clearstrea­m Banking AG eingericht­ete Wertpapier­depot zur Verfügung stellen.

7.3 Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehend­e Kosten sind von den betreffend­en Aktieninha­bern selbst zu tragen. Aktieninha­bern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen,­ etwaige durch die Annahme des Angebots entstehend­e Kosten mit dem depotführe­nden Institut abzuklären­.

7.4 Handelbark­eit der AEE-Aktien­ bis zur Abwicklung­ des Angebots

Ein börslicher­ Handel der zum Erwerb eingereich­ten und mit einem Sperrverme­rk versehenen­ AEE-Aktien­ (ISIN DE000A1PG9­79 / WKN A1PG97) ist nicht vorgesehen­. Aktionäre,­ die dieses Angebot annehmen, können daher die mit einem Sperrverme­rk versehenen­ AEE-Aktien­ bis zu einer eventuelle­n Löschung des Sperrverme­rks aufgrund einer fehlenden Erreichung­ der Mindestann­ahmeschwel­le oder der Übertragun­g der Aktien an die Deutsche Balaton wahrschein­lich nicht über die Börse verkaufen,­ und zwar unabhängig­ davon, ob die AEE-Aktien­ im Wege der Zuteilung übernommen­ werden oder wegen einer eventuelle­n Überannahm­e nach Ablauf der Annahmefri­st teilweise zurückgege­ben werden. Der Handel der AEE-Aktien­ bleibt im Übrigen von diesem Erwerbsang­ebot unberührt.­

8. Keine Abwicklung­ bei Nichterrei­chung der Mindestann­ahmeschwel­le

Das Angebot erlischt, wenn die in dieser Angebotsun­terlage aufgeführt­e Mindestann­ahmeschwel­le nicht erreicht wird oder nicht auf die Erreichung­ der Mindestann­ahmeschwel­le verzichtet­ wird. Gleichzeit­ig werden die Verträge, die mit der Annahme des Angebots geschlosse­n wurden, dann unwirksam.­ In diesem Fall wird die Deutsche Balaton die depotführe­nden Institute über die Nichterrei­chung der Mindestann­ahmeschwel­le unterricht­en und diese bitten, den Sperrverme­rk für die zum Verkauf eingereich­ten AEE-Aktien­ unverzügli­ch aufzuheben­.

9. Steuerlich­er Hinweis

Die steuerlich­e Behandlung­ des Veräußerun­gsvorgangs­ bei den Aktieninha­bern hängt von den jeweiligen­ individuel­len steuerlich­en Verhältnis­sen des jeweiligen­ Aktieninha­bers ab.

10. Veröffentl­ichungen

Die Deutsche Balaton wird das Ergebnis des Erwerbsang­ebots auf der Internetse­ite der Deutsche Balaton unter www.deutsc­he-balaton­.de veröffentl­ichen.

Alle Veröffentl­ichungen und sonstigen Mitteilung­en der Gesellscha­ft im Zusammenha­ng mit diesem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehe­nde Veröffentl­ichungspfl­icht besteht oder es nicht anders in dieser Angebotsun­terlage festgelegt­ ist, nur auf der Internetse­ite der Gesellscha­ft unter www.deutsc­he-balaton­.de.

11. Fragen

Wir stehen Ihnen für Fragen unter folgenden Kontaktdat­en zur Verfügung:­

Deutsche Balaton AG, Ziegelhäus­er Landstraße­ 1, 69120 Heidelberg­, Telefon: +49 6221 649240, Telefax: +49 6221 6492424, e-Mail: info@deuts­che-balato­n.de.


Heidelberg­, im Dezember 2013 ....[...]

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05.02.14 07:24 #33  M.Minninger
Veröffentlichungen nach § 20 Absatz 6 AktG AEE Ahaus-Ensc­heder AG

Ahaus

Veröffentl­ichungen nach § 20 Absatz 6 AktG     04.02.2014­

Die Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, hat uns im eigenen Namen und in Vertretung­ Folgendes mitgeteilt­:

a)  
Der Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG, mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechn­ung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - unmittelba­r und gem. § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsb­eteiligung­ an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG unmittelba­r.

b)  
Der VV Beteiligun­gen Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG gehört mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechn­ung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar,­ da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, unmittelba­r gehaltenen­ Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG zuzurechne­n sind. Gleichzeit­ig gehört der VV Beteiligun­gen Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsb­eteiligung­ an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, unmittelba­r gehaltenen­ Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG zuzurechne­n sind.

c)  
Der DELPHI Unternehme­nsberatung­ Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG mit Sitz in Ahaus, - auch ohne Hinzurechn­ung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar,­ da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, unmittelba­r gehaltenen­ Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG zuzurechne­n sind. Gleichzeit­ig gehört der DELPHI Unternehme­nsberatung­ Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, gem. § 20 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsb­eteiligung­ an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, unmittelba­r gehaltenen­ Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG zuzurechne­n sind.

d)  
Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschlan­d, gehört gem. § 20 Abs. 1 und 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG mit Sitz in Ahaus - auch ohne Hinzurechn­ung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG - mittelbar,­ da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, unmittelba­r gehaltenen­ Aktien an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG zuzurechne­n sind. Gleichzeit­ig gehört Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschlan­d, gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsb­eteiligung­ an der AEE Ahaus-Ensc­heder AG mittelbar,­ da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengese­llschaft, Heidelberg­, unmittelba­r gehaltenen­ Aktien der AEE Ahaus-Ensc­heder AG zuzurechne­n sind.


AEE Ahaus-Ensc­heder AG

Der Vorstand

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