Steuer-Frage zu Freibeträgen 2010
eröffnet am: | 17.11.09 14:17 von: | SWay |
neuester Beitrag: | 17.11.09 14:42 von: | maxperformance |
Anzahl Beiträge: | 5 | |
Leser gesamt: | 3030 | |
davon Heute: | 1 | |
bewertet mit 1 Stern |
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17.11.09 14:17
#1
SWay
Steuer-Frage zu Freibeträgen 2010
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/...bringt-article562959.html
Lohnt es sich, bzw. ist es sinnvoll die Aufwendungen die man in den Jahren zuvor für seine Kranken- und Pflegeversicherung hatte bereits vorab als Freibetrag eintragen zu lassen ?
Ich denke schon aber denken ist nicht wissen also wende ich mich vetrauensvoll an Euch.
Danke und vielleicht kann ich dem einen oder anderen ja helfen.
Lohnt es sich, bzw. ist es sinnvoll die Aufwendungen die man in den Jahren zuvor für seine Kranken- und Pflegeversicherung hatte bereits vorab als Freibetrag eintragen zu lassen ?
Ich denke schon aber denken ist nicht wissen also wende ich mich vetrauensvoll an Euch.
Danke und vielleicht kann ich dem einen oder anderen ja helfen.
17.11.09 14:30
#2
SWay
Schade, schaut mal was ich gerade gefunden habe, :
http://www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/190974
Wie werden die Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt?
Für Vorsorgeaufwendungen können Sie keinen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Vorsorgeaufwendungen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Entstehen höhere Aufwendungen, die im Rahmen der hierfür geltenden Sonderausgaben-Höchstbeträge abzugsfähig sind, können Sie diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.
---
Kann da bitte jemand mal gegen klagen. Mein juristisches Gespürr sagt mir mit der neuen Regelung gibt es gute Chancen vor Gericht ein positives Ergebniss zu erzielen.
Wie werden die Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt?
Für Vorsorgeaufwendungen können Sie keinen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Vorsorgeaufwendungen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Entstehen höhere Aufwendungen, die im Rahmen der hierfür geltenden Sonderausgaben-Höchstbeträge abzugsfähig sind, können Sie diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.
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Kann da bitte jemand mal gegen klagen. Mein juristisches Gespürr sagt mir mit der neuen Regelung gibt es gute Chancen vor Gericht ein positives Ergebniss zu erzielen.
17.11.09 14:33
#3
McMurphy
Mein juristisches Gespür
geht mit der aktuellen Rechtsprechung selten konform.
17.11.09 14:36
#4
SWay
Da sieht es bei mir anders aus,
aber ich kann auch unbequeme Wahrheiten akzeptieren wenn sie sich mir "offenbaren". ;)
17.11.09 14:42
#5
maxperformance
auch von der Centralseite
Mehr Geld im Portemonnaie
Die ansetzbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden bei Arbeitnehmern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt. Um gleich ab Januar 2010 mehr Netto auf ihrem Gehaltszettel zu haben, müssen privat versicherte Arbeitnehmer die Beitragsbescheinigung, die sie zum Ende des Jahres von ihrem Versicherungsunternehmen erhalten, selbst bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Ab 2011 wird das Verfahren automatisiert ablaufen. Der Arbeitgeber ruft die Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung dann direkt bei der Finanzverwaltung ab
http://www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/193420
dafür erhöhen sich bei der Central 2010 alle Beiträge um 12,8%,-((
man ist entweder schlecht oder teuer versichert - nie gut
Die ansetzbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden bei Arbeitnehmern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt. Um gleich ab Januar 2010 mehr Netto auf ihrem Gehaltszettel zu haben, müssen privat versicherte Arbeitnehmer die Beitragsbescheinigung, die sie zum Ende des Jahres von ihrem Versicherungsunternehmen erhalten, selbst bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Ab 2011 wird das Verfahren automatisiert ablaufen. Der Arbeitgeber ruft die Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung dann direkt bei der Finanzverwaltung ab
http://www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/193420
dafür erhöhen sich bei der Central 2010 alle Beiträge um 12,8%,-((
man ist entweder schlecht oder teuer versichert - nie gut