Insolvenz - Grundbucheintrag
| eröffnet am: | 13.03.09 08:50 von: | Ralfus |
| neuester Beitrag: | 22.04.09 14:48 von: | kreuzritter |
| Anzahl Beiträge: | 36 | |
| Leser gesamt: | 11310 | |
| davon Heute: | 2 | |
bewertet mit 7 Sternen |
||
|
|
||
13.03.09 08:50
#1
Ralfus
Insolvenz - Grundbucheintrag
Hallo und könnte echt mal Hilfe gebrauchen !!!
Habe vor Jahren zu D-Mark-Zeiten einem windigen Paar
(Aufgrund eines Insidertipps) 60TDM geborgt,für Gründung eines Gewerbes,
an dem ich als stiller Teilhaber mutverdienen wollte.Zweites Standbein.
Später stellte sich heraus,daß die beiden mein Geld nur zum Tilgen anderer
Fälligkeiten nutzen und nicht in den Aufbau des Gewerbes steckten.
Ich knirschte mit den Zähnen und machte Druck.
Sie sollten sich kümmern.
Naja was dann kam,könnt Ihr Euch ja sicherlich denken.
Das Gewerbe ging den Bach runter.
Ich sah mein Geld davonschwimmen
und einigte mich mit den Ganoven auf eine scheibchenweise Rückzahlung.
Dies klappte natürlich nur zögernd bis dann garnicht mehr.
Ich nahm mir Anwalt, um meine Forderungen einzutreiben.
Dieser verdiente auch noch ganz gut an mir.
Zum vorläufigen Schluß dann Grundbucheintrag mit Zwangssicherungshypothek auf die größere Immobilie des Paares.
Welche aber schon gnadenlos belastet war.Auch große Bankadressen.
Ich machte mir ehrlich gesagt keine Hoffnungen mehr.
Dann die Insolvenz des Paares.
Jetzt sollte ich meine Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen.
DIES UNTERLIEß ICH !!! Da ich die Nase von anfallenden Kosten voll hatte.
Nach Jahren jetzt ein Kaufinteressierter an der Immobilie.
Der liest meinen Namen im Grundbuch.Und spricht mich an,ob ich gegen eine kleine
Abfindung bereit bin, den Eintrag zu löschen.
JETZT DIE GROßE FRAGE ???
SPRINGT HIER NOCH MEHR RAUS oder soll ich mich mit der kleinen Abfindung zufrieden geben.
Schließlich habe ich ja damals beim Insolvenzverwalter meine Ansprüche nicht mehr angemeldet.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Habe vor Jahren zu D-Mark-Zeiten einem windigen Paar
(Aufgrund eines Insidertipps) 60TDM geborgt,für Gründung eines Gewerbes,
an dem ich als stiller Teilhaber mutverdienen wollte.Zweites Standbein.
Später stellte sich heraus,daß die beiden mein Geld nur zum Tilgen anderer
Fälligkeiten nutzen und nicht in den Aufbau des Gewerbes steckten.
Ich knirschte mit den Zähnen und machte Druck.
Sie sollten sich kümmern.
Naja was dann kam,könnt Ihr Euch ja sicherlich denken.
Das Gewerbe ging den Bach runter.
Ich sah mein Geld davonschwimmen
und einigte mich mit den Ganoven auf eine scheibchenweise Rückzahlung.
Dies klappte natürlich nur zögernd bis dann garnicht mehr.
Ich nahm mir Anwalt, um meine Forderungen einzutreiben.
Dieser verdiente auch noch ganz gut an mir.
Zum vorläufigen Schluß dann Grundbucheintrag mit Zwangssicherungshypothek auf die größere Immobilie des Paares.
Welche aber schon gnadenlos belastet war.Auch große Bankadressen.
Ich machte mir ehrlich gesagt keine Hoffnungen mehr.
Dann die Insolvenz des Paares.
Jetzt sollte ich meine Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen.
DIES UNTERLIEß ICH !!! Da ich die Nase von anfallenden Kosten voll hatte.
Nach Jahren jetzt ein Kaufinteressierter an der Immobilie.
Der liest meinen Namen im Grundbuch.Und spricht mich an,ob ich gegen eine kleine
Abfindung bereit bin, den Eintrag zu löschen.
JETZT DIE GROßE FRAGE ???
SPRINGT HIER NOCH MEHR RAUS oder soll ich mich mit der kleinen Abfindung zufrieden geben.
Schließlich habe ich ja damals beim Insolvenzverwalter meine Ansprüche nicht mehr angemeldet.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
10 Postings ausgeblendet.
13.03.09 14:19
#13
gymnie
.....
schau erst mal nach, wo die insolvenz hingeführt hat und ruf den insolvenzverwalter an. Es ist eigenartig, dass die immobilie bisher nicht von den banken verwertet (versteigert) wurde.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
13.03.09 14:20
#14
blindfish
da muss man luthien zustimmen...
die forderung nicht anzumelden, war echt quatsch (denn diese anmeldung hätte im gegensatz zu allem davor NICHTS mehr weiter gekostet)...
die banken können im verfahren übrigens gar nichts mehr betreiben - das ist sache des insolvenzverwalters...
die banken können im verfahren übrigens gar nichts mehr betreiben - das ist sache des insolvenzverwalters...
13.03.09 14:24
#15
Ralfus
BIN SEHR DANKBAR , natürlich war ich blöd !
Ich stehe an achter Stelle mit 29.700 EURO .
Der Interessent bietet mir 750-1000 EURO für die Löschung an.
Es soll schnell gehen...
Eine GmbH hätte sich auch bereit zur Abschreibung erklärt,
muß es aber durch ihre Bücher laufen lassen.
Hier schweifte der Interessent etwas ab und sagte nichts konkretes.
Den Anwalt habe ich lange nicht mehr in die Sache eingeschaltet.
Der war genauso gefräßig und raffgierig.
Forderungen der Banken waren bis 500.000EURO .
Große Immo in Innenstadt - > Hotel.Aber läuft nicht.
Ich glaube Luthien hat mit der Lästigkeitsprämie den Nagel auf den Kopf getroffen.
Bin weiter für jede Info dankbar !!!
Der Interessent bietet mir 750-1000 EURO für die Löschung an.
Es soll schnell gehen...
Eine GmbH hätte sich auch bereit zur Abschreibung erklärt,
muß es aber durch ihre Bücher laufen lassen.
Hier schweifte der Interessent etwas ab und sagte nichts konkretes.
Den Anwalt habe ich lange nicht mehr in die Sache eingeschaltet.
Der war genauso gefräßig und raffgierig.
Forderungen der Banken waren bis 500.000EURO .
Große Immo in Innenstadt - > Hotel.Aber läuft nicht.
Ich glaube Luthien hat mit der Lästigkeitsprämie den Nagel auf den Kopf getroffen.
Bin weiter für jede Info dankbar !!!
13.03.09 14:24
#16
Harald9
Er schreibt auch noch :
Hypothek auf die grössere Immobilie des Paares .
Das würde ja bedeuten, das noch mehr Immobilien da wären; was nicht verwundern würde, wenn sie noch mehr solcher Investoren wie den hier Hilfesuchenden gefunden hätten.
Da passt einiges nicht ..........
Das würde ja bedeuten, das noch mehr Immobilien da wären; was nicht verwundern würde, wenn sie noch mehr solcher Investoren wie den hier Hilfesuchenden gefunden hätten.
Da passt einiges nicht ..........
13.03.09 14:26
#17
Eulenspiegel
ZV
Für die eingetragenen Belastungen haft nicht der Schuldner sondern das Grundstück. Lediglich bei einer Zwangsversteigerung kann der Gläubiger leer ausgehen. Deshalb kann es u. U. ratsamer sein, die eingetragenen Belastungen nicht löschen zu lassen. Der Käufer wird sicher daran interessiert sein, die Belastungen los zu werden.
13.03.09 14:39
#18
Harald9
Stimmt,
man kauft keine Immobilie, wo noch Hypotheken eingetragen sind.
Du stehst also auf Rang 8. Das ist sehr schlecht für dich.
Dann solltest du lieber die 1000 Almosen nehmen; denn ohne Grund hat dir der neue Käufer nicht so wenig angeboten.
Nach deinen obigen Aussagen müssten noch mehr Immobilien da sein. Was ist den damit.
Deine Geschicht hier ist sehr suspekt ...............
Du stehst also auf Rang 8. Das ist sehr schlecht für dich.
Dann solltest du lieber die 1000 Almosen nehmen; denn ohne Grund hat dir der neue Käufer nicht so wenig angeboten.
Nach deinen obigen Aussagen müssten noch mehr Immobilien da sein. Was ist den damit.
Deine Geschicht hier ist sehr suspekt ...............
13.03.09 14:47
#19
luthien
Richtig Harald, Anmerkung zu gymnie
Wenn jemand mehrere Objekte hat, dann lass ich doch auf allen eine Zwangssicherungshypothek eintragen und nicht nur auf einem Objekt?!
Wenn die Immobilie hoffnungslos überlastet ist, kann der Insoverwalter die Immobilie freigegeben haben. Dazu wissen wir nicht wie lange das Insoverfahren schon läuft.
Des weiteren ist die ZVS immer der beschissenste Weg.
Wenn die Immobilie hoffnungslos überlastet ist, kann der Insoverwalter die Immobilie freigegeben haben. Dazu wissen wir nicht wie lange das Insoverfahren schon läuft.
Des weiteren ist die ZVS immer der beschissenste Weg.
13.03.09 15:23
#21
Ralfus
Ja es war meine größte Jugendsünde
die anderen Immobilien sind nur Wege-Rechte und
kleine zerstückelte Flurstücke auf Dorfäckern.
Die Anwaltskanzlei welche die Insolvenzverwaltung betreibt,
läßt telefonisch überhaupt nichts raus.
Haben mir damals ein Schreiben mit einem Zugangsschlüssel in Ihr Internetportal per
Post geschickt.
Dieser funktionierte natürlich auch beim fünften Versuch nicht.
Ich kam mir richtig blöd vor.Rief dort nochmal an und informierte die nette Dame darüber,daß ihr Zugangsschlüssel nicht funkt,darauf nur Vertröstungen...
Das war vor circa fünf Jahren.
Jetzt wie gesagt überraschender Weise ein Kaufinteressierter.
Der sich die Mühe macht, mich abzuspeisen zu wollen.
Ich hatte die ganze Sache für mich schon abgehakt,da mir ja eh nur Kosten entstanden waren...
Ich war total frustriert und viele Bekannte raten mir,daß bei einer Insolvenz für mich eh nichts raus käme.
kleine zerstückelte Flurstücke auf Dorfäckern.
Die Anwaltskanzlei welche die Insolvenzverwaltung betreibt,
läßt telefonisch überhaupt nichts raus.
Haben mir damals ein Schreiben mit einem Zugangsschlüssel in Ihr Internetportal per
Post geschickt.
Dieser funktionierte natürlich auch beim fünften Versuch nicht.
Ich kam mir richtig blöd vor.Rief dort nochmal an und informierte die nette Dame darüber,daß ihr Zugangsschlüssel nicht funkt,darauf nur Vertröstungen...
Das war vor circa fünf Jahren.
Jetzt wie gesagt überraschender Weise ein Kaufinteressierter.
Der sich die Mühe macht, mich abzuspeisen zu wollen.
Ich hatte die ganze Sache für mich schon abgehakt,da mir ja eh nur Kosten entstanden waren...
Ich war total frustriert und viele Bekannte raten mir,daß bei einer Insolvenz für mich eh nichts raus käme.
13.03.09 19:29
#22
Ralfus
Lästigkeitsprämie
Der Kaufinteressierte möchte also versuchen ,
da ich weit hinten in der Schlange stehe,mich mit Almosen abzuspeisen.
Da er hofft - wenn es nicht zur Zwangs-Versteigerung kommt -
das Objekt günstiger und sicherer (ohne weitere Bieter) zu bekommen.
Ist der Insolvenzverwalter aber daran interessiert,das Objekt selber zu betreiben,
stellt er sich doch quer,wo er nur kann.
Schließlich hat er doch keinerlei Risiko und kann nur gewinnen.
Sollte ich versuchen meine Forderungen beim Insolvenzverwalter nachträglich anzumelden.
Schließlich wurde mir bei der Eröffnung der Insolvenz damals eine Frist eingeräumt,
welche aber verstrichen ist.
da ich weit hinten in der Schlange stehe,mich mit Almosen abzuspeisen.
Da er hofft - wenn es nicht zur Zwangs-Versteigerung kommt -
das Objekt günstiger und sicherer (ohne weitere Bieter) zu bekommen.
Ist der Insolvenzverwalter aber daran interessiert,das Objekt selber zu betreiben,
stellt er sich doch quer,wo er nur kann.
Schließlich hat er doch keinerlei Risiko und kann nur gewinnen.
Sollte ich versuchen meine Forderungen beim Insolvenzverwalter nachträglich anzumelden.
Schließlich wurde mir bei der Eröffnung der Insolvenz damals eine Frist eingeräumt,
welche aber verstrichen ist.
13.03.09 19:45
#23
Immobilienhai
der macht sich nicht die mühe dich abzuspeisen,
der muss dich abspeisen......wenn er dich nicht abspeisst, bleibt deine zwangshypothek bestehen und der käufer hat sie an der backe......die zwangshypothek ist losgelöst vom schuldner.....
also kriegen alle nachrangigen schuldner ne lästigkeitsprämie......
also kriegen alle nachrangigen schuldner ne lästigkeitsprämie......
13.03.09 21:36
#25
gymnie
#24
ja, du weißt doch gar nicht ob das insoverfahren noch aktuell oder schon abgeschlossen ist und wer verwerter der besagten immobilie ist. Auf jeden fall kannst du deine forderungen bis zum schlusstermin
anmelden. Du mußt doch erst mal die sachlage klären um weiter entscheiden zu können....
anmelden. Du mußt doch erst mal die sachlage klären um weiter entscheiden zu können....
14.03.09 10:13
#26
Ralfus
Anmelden oder doch vielleicht nicht ?
Habe meine alten Unterlagen rausgeholt.
Diesmal funktionierte der ZugangsPIN.
Beim Insolvenzverwalter da diese Infos :
Status eröffnet
Abwicklungsart Regelinsolvenz
Erklärung Masseunzulänglichkeit
Bemerkungen Das Verfahren wurde eröffnet.
Quotenaussichten Hierzu können noch keine Aussagen getroffen werden.
-----
Aus dem Schreiben des Insolvenzverwalter "Abschließend muss ich Sie noch auf die
Kostentragungspflicht gem.§ 177 Abs.1 S.2 InsO [ derzeit ca.15,00€ Gerichtskosten + Veröffentlichungskosten ]
für die nachträgliche Aufnahme der Forderung zur Insolvenztabelle und Prüfung hinweisen."
-----
Das Angebot des Kaufinteressierten annehmen oder die eventuell geringen Kosten in Kauf nehmen und weiter Pokern.
Ich warte ja sowieso schon seit Jahren und zahle bisher nur drauf.
Diesmal funktionierte der ZugangsPIN.
Beim Insolvenzverwalter da diese Infos :
Status eröffnet
Abwicklungsart Regelinsolvenz
Erklärung Masseunzulänglichkeit
Bemerkungen Das Verfahren wurde eröffnet.
Quotenaussichten Hierzu können noch keine Aussagen getroffen werden.
-----
Aus dem Schreiben des Insolvenzverwalter "Abschließend muss ich Sie noch auf die
Kostentragungspflicht gem.§ 177 Abs.1 S.2 InsO [ derzeit ca.15,00€ Gerichtskosten + Veröffentlichungskosten ]
für die nachträgliche Aufnahme der Forderung zur Insolvenztabelle und Prüfung hinweisen."
-----
Das Angebot des Kaufinteressierten annehmen oder die eventuell geringen Kosten in Kauf nehmen und weiter Pokern.
Ich warte ja sowieso schon seit Jahren und zahle bisher nur drauf.
14.03.09 11:15
#27
Immobilienhai
weiter pokern ist nicht.......
das ding wird über kurz oder lang in den zwang gehen, da kassiert der inso-verwalter fett kohle und der rest bleibt bei deinen vorranggläubigern hängen und du fällst hinten runter.......
also nimm was du kriegen kannst, das angebot wird nicht besser.....
also nimm was du kriegen kannst, das angebot wird nicht besser.....
14.03.09 14:49
#30
Ralfus
Also nur noch RACHE ? oder Almosen ?
Da bleibt mir aber doch nur der Weg mich an den Ganoven zu rächen,
indem ich mich quer stelle.
Dadurch schleppender Insolvenzbetrieb (nicht freihändiger Verkauf) also Ablehnung der Lästigkeitsprämie(=Almosen) ,bis es irgendwann zur Zwangsversteigerung kommt.
Dann erhalten zwar die vorrangigen Gläubiger den ganzen Batzen und ich gehe leer aus.
Aber die Betrüger gehen ebebso absolut leer aus und gehen dann noch in private Insolvenz.
Leider ist dann nach ein paar Jahren (sieben oder so ???) auch wieder Gras drüber gewachsen.
indem ich mich quer stelle.
Dadurch schleppender Insolvenzbetrieb (nicht freihändiger Verkauf) also Ablehnung der Lästigkeitsprämie(=Almosen) ,bis es irgendwann zur Zwangsversteigerung kommt.
Dann erhalten zwar die vorrangigen Gläubiger den ganzen Batzen und ich gehe leer aus.
Aber die Betrüger gehen ebebso absolut leer aus und gehen dann noch in private Insolvenz.
Leider ist dann nach ein paar Jahren (sieben oder so ???) auch wieder Gras drüber gewachsen.
14.03.09 15:50
#32
Ralfus
keine ahnung von geldgeschäften
keine ahnung von geldgeschäften...
In dieser Materie - also Immobilien und Insolvenzrecht bin ich ein total unbelecktes Blatt.
Da gebe ich Dir vollkommen recht.
Bei mir stand noch nie der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Auch diese Lehrstunde habe ich noch nie bekommen.
Insolvenzverwalter brauchten sich noch nie um meine Masse zu kümmern.
Meine nächste Bildungslücke.
Ich hab nicht mal eine lächerliche Schufa-Eintragung.
Muß man Franjo Pooth oder Bernie Maddoff heißen - und andere Menschen ins Verderben reißen,
um als clever zu gelten?
Ich habe damals den einzigsten Fehler meines Lebens gemacht - diesen aber richtig !!!
Das leuchtet mir alles ein.
Einen Anwalt einzuschalten war auch nicht meine beste Idee - damals.
Heute weiß ich , daß ich damals furchtbar über den Nuckel gezogen wurde.
Möchte alle Möglichkeiten ausloten und weiß,das das Spiel noch nicht zu Ende ist.
In dieser Materie - also Immobilien und Insolvenzrecht bin ich ein total unbelecktes Blatt.
Da gebe ich Dir vollkommen recht.
Bei mir stand noch nie der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Auch diese Lehrstunde habe ich noch nie bekommen.
Insolvenzverwalter brauchten sich noch nie um meine Masse zu kümmern.
Meine nächste Bildungslücke.
Ich hab nicht mal eine lächerliche Schufa-Eintragung.
Muß man Franjo Pooth oder Bernie Maddoff heißen - und andere Menschen ins Verderben reißen,
um als clever zu gelten?
Ich habe damals den einzigsten Fehler meines Lebens gemacht - diesen aber richtig !!!
Das leuchtet mir alles ein.
Einen Anwalt einzuschalten war auch nicht meine beste Idee - damals.
Heute weiß ich , daß ich damals furchtbar über den Nuckel gezogen wurde.
Möchte alle Möglichkeiten ausloten und weiß,das das Spiel noch nicht zu Ende ist.
14.03.09 17:22
#34
kalleari
Zwangsversteigerung
Du bekommst nur etwas, wenn die vor Dir eingetragen 1....7 befriedigt sind und fuer Dich noch etwas uebrig bliebe. Deshalb ist es immer gut auf Rang 1 zu stehen.
Der Kaeufer will eine Zwangsversteigerung umgehen, wo er ueberboten werden koennte. Deweiteren muessen die Hauptglaeubiger einverstanden sein. Es koennte bei Versteigerung weniger geben als der Kaeufer bietet. Da Du auf Rang 8 stehst sehe ich fuer Dich schwarz. Du hast 7 mit Vorrecht vor Dir.Es sei denn die
7 haetten nur ganz geringe Betraege zu erhalten und es ist dadurch sicher, dass Du auch auf Position 8 etwas oder alles erhaelts. Schlau machen, was die 7 vor Dir zu bekommen haben.
mfg
Kalle
Der Kaeufer will eine Zwangsversteigerung umgehen, wo er ueberboten werden koennte. Deweiteren muessen die Hauptglaeubiger einverstanden sein. Es koennte bei Versteigerung weniger geben als der Kaeufer bietet. Da Du auf Rang 8 stehst sehe ich fuer Dich schwarz. Du hast 7 mit Vorrecht vor Dir.Es sei denn die
7 haetten nur ganz geringe Betraege zu erhalten und es ist dadurch sicher, dass Du auch auf Position 8 etwas oder alles erhaelts. Schlau machen, was die 7 vor Dir zu bekommen haben.
mfg
Kalle
15.03.09 16:34
#35
luthien
Wenn ich an deiner Stelle wäre...
1. Masse is wohl eh keine da, also bringt die Anmeldung auch nicht gerade viel Kohle.
2. Was juckt es mich ob irgendwer was bekommt oder nicht oder irgendwas länger dauert oder kürzer?
Fazit: Wenn der Typ dir 10% der Zwangssicherungshypothek gibt, dann nehm die Kohle, sei froh drüber und geh damit ordentlich einen saufen und vergess die ganze Geschichte.
2. Was juckt es mich ob irgendwer was bekommt oder nicht oder irgendwas länger dauert oder kürzer?
Fazit: Wenn der Typ dir 10% der Zwangssicherungshypothek gibt, dann nehm die Kohle, sei froh drüber und geh damit ordentlich einen saufen und vergess die ganze Geschichte.
