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Sa, 9. Dezember 2023, 11:50 Uhr
Namensaktien

Auf den Namen des Besitzers ausgestellte Aktien werden als Namensaktien bezeichnet. Die AG, die Namensaktien ausgibt, führt ein Register mit sämtlichen Aktionärs-Namen. Wenn ein Aktienbesitzer das Papier verkauft, wird dies auch im Namensregister durch die AG vermerkt. Namensaktien können nur durch Unterschrift auf der Rückseite (Indossament) übertragen werden.

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