EM.TV zugreifen
09.11.05 09:59
Der Aktionär
Nach Ansicht der Experten des Anlegermagazins "Der Aktionär" sollten Anleger bei der EM.TV-Aktie (ISIN DE0009147207 / WKN 914720) zugreifen.
Auch in der Berufung habe das Oberlandesgericht München die Klage mehrerer Aktionäre gegen EM.TV und dessen Gründer Thomas Haffa abgewiesen. Wie die Richter erklärt hätten, hätten die Kläger nicht beweisen können, dass der Auslöser für ihren Kauf von Aktien des Unternehmens vor fünf Jahren fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen der Gesellschaft gewesen seien.
Auch die noch vorliegenden Klagen gegen die Gesellschaft dürften abgewiesen werden. Selbst wenn Premiere aktuell wenig Interesse an dem günstig bewerteten SDAX-Titel zu haben scheine, bleibe EM.TV ein Übernahmekandidat.
Die Experten von "Der Aktionär" empfehlen Anlegern bei der EM.TV-Aktie zuzugreifen.
Auch in der Berufung habe das Oberlandesgericht München die Klage mehrerer Aktionäre gegen EM.TV und dessen Gründer Thomas Haffa abgewiesen. Wie die Richter erklärt hätten, hätten die Kläger nicht beweisen können, dass der Auslöser für ihren Kauf von Aktien des Unternehmens vor fünf Jahren fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen der Gesellschaft gewesen seien.
Auch die noch vorliegenden Klagen gegen die Gesellschaft dürften abgewiesen werden. Selbst wenn Premiere aktuell wenig Interesse an dem günstig bewerteten SDAX-Titel zu haben scheine, bleibe EM.TV ein Übernahmekandidat.
Die Experten von "Der Aktionär" empfehlen Anlegern bei der EM.TV-Aktie zuzugreifen.
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