Helkon halten
16.03.01 00:00
Platow Brief
Die Aktien der Helkon Media AG (WKN 608050) sollte der Investierte im Depot belassen, so lautet die Empfehlung der Börsenexperten vom Platow Brief.
Irrungen und Wirrungen herrschten derzeit im Rechtsstreit von Helkon. Fakt sei, dass der Brite Cliff Stanford Klage gegen den Medienkonzern eingereicht habe. Stanford sei noch an Redbus beteiligt, die Helkon im Herbst 2000 zu 51% übernommen habe. Bis heute hätten die Briten aber gerade einmal die Hälfte der Kaufsumme erhalten.
Das Platowteam habe bei Helkon nach dem Grund der fragwürdigen Zahlungsmoral gefragt. So sollen die restlichen Zahlungen noch zurückgehalten werden, weil Stanford Gelder aus der gemeinsamen Redbus-Kasse abziehen wolle. Dies sei gegen die Vereinbarungen und vor allem gegen den Willen der Münchener.
Ob der englische Geschäftsmann überhaupt das Recht dazu habe, Geld aus den Schatullen von Redbus zu entnehmen, sei fraglich. Aufgrund der Eigentümerstruktur von Filmgroup, der ehemaligen Mutter von Redbus, die weiterhin mit 49% an dem Unternehmen beteiligt sei, wäre Stanford zu Entnahmen berechtigt. Da er aber an der Unterzeichnung des Verkaufsvertrages mit Helkon nicht beteiligt gewesen wäre, erschienen seine Chancen auf einen Sieg im Rechtsstreit eher gering.
Das Geld brauche der streitsüchtige Brite für eine Untergesellschaft der Filmgroup, die sich mit Filmen im Internet beschäftige. Hier scheine es derzeit arge Liquiditätsengpässe zu geben.
Von den ganzen Rechtsstreitigkeiten erwarte Helkon auf Nachfrage allerdings keine nennenswerten finanziellen Belastungen. Daher sollten Anleger investiert bleiben, zumal die Aktie aktuell recht günstig bewertet sei, so das Platowteam.
Irrungen und Wirrungen herrschten derzeit im Rechtsstreit von Helkon. Fakt sei, dass der Brite Cliff Stanford Klage gegen den Medienkonzern eingereicht habe. Stanford sei noch an Redbus beteiligt, die Helkon im Herbst 2000 zu 51% übernommen habe. Bis heute hätten die Briten aber gerade einmal die Hälfte der Kaufsumme erhalten.
Ob der englische Geschäftsmann überhaupt das Recht dazu habe, Geld aus den Schatullen von Redbus zu entnehmen, sei fraglich. Aufgrund der Eigentümerstruktur von Filmgroup, der ehemaligen Mutter von Redbus, die weiterhin mit 49% an dem Unternehmen beteiligt sei, wäre Stanford zu Entnahmen berechtigt. Da er aber an der Unterzeichnung des Verkaufsvertrages mit Helkon nicht beteiligt gewesen wäre, erschienen seine Chancen auf einen Sieg im Rechtsstreit eher gering.
Das Geld brauche der streitsüchtige Brite für eine Untergesellschaft der Filmgroup, die sich mit Filmen im Internet beschäftige. Hier scheine es derzeit arge Liquiditätsengpässe zu geben.
Von den ganzen Rechtsstreitigkeiten erwarte Helkon auf Nachfrage allerdings keine nennenswerten finanziellen Belastungen. Daher sollten Anleger investiert bleiben, zumal die Aktie aktuell recht günstig bewertet sei, so das Platowteam.
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