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Fr, 17. April 2026, 9:24 Uhr

Fabasoft AG

WKN: 922985 / ISIN: AT0000785407

Fabasoft Aktie: KI-gestützte Softwarelösungen und SaaS-Modell machen Titel attraktiv - Kaufen!


09.10.25 11:40
Montega AG

Hamburg (www.aktiencheck.de) - Fabasoft-Aktienanalyse von der Montega AG:

Kai Kindermann, Aktienanalyst der Montega AG, stuft in seiner aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Fabasoft AG (ISIN: AT0000785407, WKN: 922985, Ticker-Symbol: FAA) in einer Ersteinschätzung mit dem Rating "kaufen" ein.

Die Fabasoft mit Sitz in Österreich sei ein Software-Anbieter für die Digitalisierung und Verwaltung von Dokumenten und Prozessen bei öffentlichen und privaten Kunden. Kern des Produktportfolios seien die sichere Datenspeicherung in der DACH-Region sowie KI-gestützte Wissensmanagement- und Automatisierungslösungen. Das Ökosystem beinhalte zudem branchen- und anwendungsspezifische Lösungen.

Der Markt für Enterprise-Content-Management-Software profitiere von anhaltendem Digitalisierungsbedarf, regulatorischen Anforderungen und steigenden Investitionen in öffentliche Verwaltungen. Fortgeschrittene Lösungen wie die Automatisierung von Arbeitsschritten und Prozessen durch automatische Klassifizierung und Weiterleitung von Dokumenten sowie die Erkennung eingehender Informationen würden bislang nur von einer Minderheit der Unternehmen verwendet, würden jedoch ein hohes Effizienzpotenzial bieten.

Für öffentliche Verwaltungen ermögliche die KI-Übernahme von Routineaufgaben eine deutliche Steigerung der Qualität und Geschwindigkeit der Prozessabarbeitung - insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels und Fachkräftemangels. Vonseiten mehrerer Marktforschungsinstitute werde im Durchschnitt ein Marktwachstum von 15,1% p. a. bis 2030 prognostiziert. Fabasoft sei Marktführer für elektronische Akten im öffentlichen Bereich in der DACH-Region und agiere mit hoher Datensicherheit und starkem Spezialisierungsgrad der Softwarelösungen auch erfolgreich am Markt für Unternehmenskunden.

Fabasoft habe die Umsätze seit 2015/16 um 13,2% pro Jahr steigern können und erziele konstant zweistellige EBIT-Margen. Das Geschäftsmodell des Fabasoft-Konzerns zeichne sich durch eine Kombination aus wiederkehrenden SaaS-Erlösen (Umsatzanteil GJ 2024/25: 56,2%), projektbasiertem Servicegeschäft (40,7%) und einem geringen Anteil von Erlösen aus Einmallizenzen (3,1%) aus. Die wiederkehrende Umsatzbasis steige in nahezu jedem Quartal und dürfte, getrieben durch die stärkere Fokussierung auf Cloud-Software im Government-Bereich und nutzungsabhängige Gebühren für die Verwendung von KI-Lösungen, überproportional zunehmen. Vorauszahlungen der Kunden ermöglichten ein negatives Working Capital und eine potenziell hohe Free-Cashflow-Conversion.

Bewertungsseitig preise der Markt bei einem EV/EBIT von 12,0 für das laufende Geschäftsjahr nach Ansicht der Analysten nur ein Umsatz- und Ergebniswachstum im unteren einstelligen Bereich ein, woraus sich eine attraktive Kaufgelegenheit ergeben dürfte. Das DCF-Modell sehe unter anderem ein Umsatzwachstum von 8,9% p.a. (CAGR 2024/25 - 2031/32) bei einem stärkeren EBIT-Wachstum von 11,9% vor und impliziere einen fairen Wert von 26,00 EUR je Aktie. Gemäß den Prognosen sinke das EV/EBIT-Multiple bis 2027/28 auf 8,7, während das Kursziel einem 2027/28er-Multiple von 14,2 entspreche.

Fazit: Mit ihren Softwarelösungen und Kunden wie dem deutschen Bund sei Fabasoft ideal aufgestellt, um vom Megatrend der Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen sowie dem Einsatz von ECM-Lösungen in Unternehmen zu profitieren. Damit würden stetig steigende wiederkehrende Erlöse und eine starke Marktposition auf eine günstige Bewertung treffen, woraus sich aus Sicht der Aktienanalysten der Montega AG ein attraktiver Investment Case ergebe.

Kai Kindermann, Aktienanalyst der Montega AG, nimmt die Aktie des Software-Herstellers Fabasoft deshalb mit einer "kaufen"-Empfehlung und einem DCF-implizierten Kursziel von 26,00 EUR in die Coverage auf. (Analyse vom 09.10.2025)


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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (09.10.2025/ac/a/a)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Die diesem Artikel zugrundeliegende Finanzanalyse / Studie zu dieser Gesellschaft ist im Auftrag dieser Gesellschaft oder einer dieser Gesellschaft nahe stehenden Person oder Unternehmens erstellt worden.





 
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