grenke Aktie: Positiver Trend
07.07.25 09:26
Der Anlegerbrief
Krefeld (www.aktiencheck.de) - grenke-Aktienanalyse von "Der Anlegerbrief":
Die Experten von "Der Anlegerbrief" nehmen in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des Leasingspezialisten grenke AG (ISIN: DE000A161N30, WKN: A161N3, Ticker-Symbol: GLJ, NASDAQ OTC-Symbol: GKSGF) unter die Lupe.
Nachdem grenke im ersten Quartal mit einem massiven Gewinnrückgang enttäuschte und folglich aus unserem Musterdepot gestoppt wurde, kann der Leasing-Anbieter zumindest bei der Vertragsakquise einen anhaltend positiven Trend vermelden, so die Experten von "Der Anlegerbrief". So habe das Leasing-Neugeschäft im zweiten Quartal um weitere 9,8 % auf 867,4 Mio. Euro zugelegt, und der Deckungsbeitrag 2, der den Ergebnisbeitrag der Neuverträge über die gesamte Laufzeit abbilde, sei sogar um 13,5 % auf 148,6 Mio. Euro vorgekommen. Dank der gestiegenen Profitabilität erscheine auch die Jahresprognose, die eine Steigerung des Konzerngewinns auf 71 bis 81 Mio. Euro (Vj.: 70,2 Mio.) vorsehe, wieder besser unterfüttert. Wobei die hohe Ausfallquote im Blick behalten werden müsse, die im ersten Quartal deutlich um 20 % gestiegen sei. Mit einem KGV um 10 habe die grenke-Aktie bei Einhaltung der Prognose allerdings einen hohen Kurshebel.
Die Experten von "Der Anlegerbrief" raten die grenke-Aktie zu beobachten! (Ausgabe 26 vom 05.07.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (07.07.2025/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Die Experten von "Der Anlegerbrief" nehmen in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des Leasingspezialisten grenke AG (ISIN: DE000A161N30, WKN: A161N3, Ticker-Symbol: GLJ, NASDAQ OTC-Symbol: GKSGF) unter die Lupe.
Die Experten von "Der Anlegerbrief" raten die grenke-Aktie zu beobachten! (Ausgabe 26 vom 05.07.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (07.07.2025/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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