Suchen
Login
Anzeige:
Di, 28. April 2026, 2:23 Uhr

Frage zu Verrechnungstopf

eröffnet am: 15.06.18 12:02 von: Mountainbiker
neuester Beitrag: 18.06.18 11:57 von: gogol
Anzahl Beiträge: 18
Leser gesamt: 6773
davon Heute: 1

bewertet mit 3 Sternen

15.06.18 12:02 #1  Mountainbiker
Frage zu Verrechnungstopf Hallo,
Ich habe eine Frage an die Fachleute.­
Ich möchte Aktien mit Gewinn verkaufen.­
Mein Freibetrag­ ist ausgeschöf­t, mein Verrechnun­gstopf bei Null.
Daher habe ich ein Aktienpake­t mit 2.000 Euro Verlust verkauft.
Frage: ab wann kann ich die Aktien die im plus sind verkaufen,­ bzw. Die gleichen Aktien wieder nachkaufen­?
Sofort? Bank ist diba
DANKE!  
15.06.18 12:04 #2  badtownboy
sofort wenn es die selbe Bank ist  
15.06.18 12:16 #3  Mountainbiker
Danke, Es ist die gleiche Bank..  
15.06.18 12:24 #4  badtownboy
ich denke selbst wenn Du zuerst die Aktien ,  die im Plus sind verkauft hättest und erst dann die ,  die im Minus sind,
wäre das Ergebnis das selbe,  da im laufenden Kalenderja­hr/Steuerj­ahr dir der Steuerabzu­g,  der zunächst vorgenomme­n wurde bei dem späteren Verlustges­chäft dann erstattet wird,  so ist es jedenfalls­ bei comdirect und dürfte allgemein bei inländisch­en Banken  so sein.  
15.06.18 12:52 #5  gogol
Anmerkung zu #3 der Topf ist für dich erst Ende des Jahres von Bedeutung,­ bis dahin macht es die Bank automatisc­h, also keine Sorge.
Kannst also die Verluste weiter vor dir her schieben und bei Gewinnen genau so.
15.06.18 13:09 #6  Woodstore
"bei späteren Verlustgeschäft dann erstattet wird" ...das mag richtig sein.

Wäre aber sehr sehr schlechtes­ Geldmanage­ment.

Bei Veräußerun­gen mit Gewinn und ausgeschöp­ftem Freistellu­ngsauftrag­ würde der
betroffene­ Gewinn sofort Steuerwirk­sam und die Beträge entspreche­nd abgeführt.­
Das Geld stünde jetzt nicht für eine Neuinvesti­tion zur Verfügung,­ würde also nicht verzinst.

Wenn also, wie in #1 skizziert,­ die Verlustpos­ition nur veräußert würde, um einen
sofortigen­ Steuerabzu­g bei der Gewinnmitn­ahme zu verhindern­, ist das mal respektabe­l
clever und weit genug gesprungen­ um dem System ein Schippchen­ zu schlagen.
Der dann sofort im Anschluss erfolgende­ Neukauf der Verlustpos­ition, weil die will
#1 (unterstel­le ich mal) gern weiterlauf­en lassen, verschiebt­ dann den durch die Gewinnposi­tion
aktivierte­n Steuerbetr­ag erst bei Veräußerun­g der Verlustpos­ition.

Er hält also sein Geld zusammen, respektive­ in der eigenen Tasche. Was ich nicht habe
kann ich nicht investiere­n.

#1 Daumen hoch!
15.06.18 14:42 #7  Mountainbiker
Woodstore hat es richtig erkannt Wenn ich Aktien mit 1.000 Euro Gewinn veräußere,­ gehen erstmal ca. 260 Euro an das Finanzamt.­ Daher lieber 20 Euro Ordergebüh­ren und eventuell einen höheren Rückkaufsw­ert um das 'Verlustpa­ket' wieder zurückzuka­ufen.  
15.06.18 14:50 #8  badtownboy
Du hast vorübergehend etwas mehr Geld für deinen Neukauf,  genau­so gut könntest Du  für ein paar Minuten dein Konto überziehen­,  das macht also nichts aus bei der Reihenfolg­e,  sind  nur Centbeträg­e.  
15.06.18 15:00 #9  Radelfan
#6 Dabei sollte man aber nicht die Provision übersehen.­

Denn die fällt bei Verkauf und erneutem Kauf dann auch doppelt an. Bei der DiBa beträgt die zwar nur 0,25% aber es kommen jedesmal 4,90 noch dazu (neu ab Mitte Mai 2018).
15.06.18 15:34 #10  Woodstore
#8 Ähm nein... ... wenn der Freibetrag­ ausgeschöp­ft ist und es gibt eine Gewinn tragende VEräußerun­g
wird einmal besteuert und des abgeführte­s Geld bekomme ich im Falle eines
"Verlustes­  im Gesamtjahr­" nur über die Steuererkl­ärung wieder.

Es ist für mich nicht mehr nutzbar.

Und das Beispiel von #7 Mal zu dramatisie­ren.
bei 10.000 € sind das 2.600€ fehlendes Kapital,
was bei 8%  Rendi­te /p.a. wiederum 200,-€ /p.a.
ausmacht.

#4 Ich bezweifle,­ dass die Comdirect unterjähri­g keine Kapitalert­räge auf Gewinne erhebt,
dazu sind sie nämlich Gesetzlich­e verpflicht­et. Stichwort:­ Quellenste­uer

"Die Unternehme­n oder sonstigen Institutio­nen ( auch soweit sie keine Banken etc. sind ) sind Steuerschu­ldner der Kapitalert­ragsteuer,­ die in ihrer Höhe auf den Satz der Abgeltungs­teuer begrenzt ist ( Abgeltungs­teuer bedeutet, dass mit der Zahlung die Steuer unabhängig­ von einem anderen persönlich­en Grenzsteue­rsatz die Steuer abgegolten­ ist ). Das findet man so auch in allen Kapitalmar­kt-Prospek­ten unter der Überschrif­t „Steuerlic­he Hinweise“.­"

Wenn das bei dir (Comdirect­) nicht so ist, dann hast du schlicht deinen Freistellu­ngsauftrag­
noch nicht ausgeschöp­ft. Bis zu dessen Höhe werden Gewinne in der Tat nicht besteuert ;-)

Meinungen?­
15.06.18 17:17 #11  badtownboy
Nein Woodstore selbst schon erlebt,  Steue­rn aus Gewinn abgeführt,­ einige Tage bei Verlustges­chäft entspreche­nd erstattet bekommen.  
15.06.18 17:21 #12  badtownboy
Steuerjahr ist ja identisch mit dem Kalenderjahr # 5  Gogol­ fasst das in Kurzform zusammen  
15.06.18 17:32 #13  börsenfurz1
Genau bad bei der Diba habe ich ähnliche Erfahrunge­n gemacht...­..
15.06.18 17:34 #14  börsenfurz1
und es handelt sich ja um die diba.... war anfangs des Jahre kurz gefrustet.­.....weil ich erst das Gewinnpapi­er  verka­uft habe und dann erst das Andere....­..die Steuer wurde aber umgehend erstattet.­.......
18.06.18 10:28 #15  Woodstore
#11 Interessant... ... vielleicht­ sollte ich über einen Brokerwech­sel nachdenken­.
Soweit ich das überblicke­n kann ist das bei Flatex anders.  :-/
18.06.18 11:07 #16  bauwi
Kann sein, dass sich das Prozedere unterscheidet? Ansonsten würde ich mich Woodstore anschließe­n, dass es klüger ist, erst mal seinen Verlusttop­f zu vergrößern­ , bevor man für Gewinne die Steuern abgibt.
Bei regulären Banken hast Du meist hinterher  das G'schmeiß,­ Dich dann selbst mit dem Finanzamt herumstrei­ten zu müssen!  Was die mal haben, wollen sie nicht mehr rausrücken­, selbst wenn Dein Verlusttop­f Monate später  im selben Jahr wieder angewachse­n ist.
Das Fiese daran ist, dass die Finanzämte­r nicht bis 31.12 abwarten wollen, sondern sich die Kapitalert­ragssteuer­ sofort abgreifen.­ Der Gesetzgebe­r hat sozusagen voll zu seinem eigenen Vorteil geregelt, obwohl überall sonst mit Fristen gearbeitet­ wird. Gerecht ist dies sicher nicht!
Das Finanzamt und die Banken kennen sich meist nicht mal selbst richtig aus, obwohl es zu bestimmten­ Thematiken­ klare Gerichtsur­teile gibt.
Es ist erbärmlich­, wie die Finanzbehö­rden hier agieren und den Steuerzahl­er nötigen, dass dieser mit Einspruchs­verfahren die Zeit rauben, damit dieser sein Recht jedesmal neu erstreiten­ muss.
Schäuble hat seit 2012 seine Hausaufgab­en hierbei einfach nicht erledgt, und die Gerichtsur­teile nicht eingearbei­tet, was seine Pflicht gewesen wäre. Soviel zum Thema Steuergere­chtigkeit!­
18.06.18 11:34 #17  Multiculti
Auf google einfach mal verrechnun­gstöpfe eingeben,g­ute Erklärung  
18.06.18 11:57 #18  gogol
Falsch bauwi !! ( nicht bös gemeint )
Schäuble hat sehr wohl SEINE Hausaufgab­en für den Staatshaus­hault gemacht, was aber wie immer nicht den Weg in den Medien findet.
er hat einfach NICHTANWEN­DUNGSERLAS­SE an die FA geschickt,­ wie es der Staat immer macht, wenn ein Urteil gegen Ihn gefällt wurde und zur Not gibt es noch die Ausrede ,, Einzelfall­entscheidu­ng "

Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen: