IBM International Business Machines Corp
WKN: 851399 / ISIN: US4592001014IBM buy
| eröffnet am: | 18.08.11 11:45 von: | Finance123 |
| neuester Beitrag: | 23.04.26 13:47 von: | Highländer49 |
| Anzahl Beiträge: | 760 | |
| Leser gesamt: | 605681 | |
| davon Heute: | 57 | |
bewertet mit 5 Sternen |
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22.10.21 19:31
#551
Stockchase
Ich denke
nicht das aus IBM nochmal der große Kürbis wird, aber zu den Kursen aktuell kann man schon mal einen Fuß in die Tür stellen. "keine Handelsempfehlung"
22.10.21 21:36
#552
dome89
118-120 Dollar
ist ein guter Support. Mal auf die Watschlist gepackt erste Posi dort geplant. Etwas erhöhte Schuldten durch Red Hat, aber Sie mussten diese quasi kaufen um im Cloud mitzuhalten. Der Cash-FLow ist nachwievor super. https://www.youtube.com/watch?v=QjNC7Cj4X7o
23.10.21 13:40
#553
kbvler
Spinn off
Meine Meinung und keine Handelsempfehlung.
Spinn offs kosten doppelt "Geld"
1. DIe Kosten welche direkt veranschlagt nachher in der Buchhaltung zu sehen sind.
2. Indirekt!
Beispiel - Manager A hat prokura........die Kosten für die Umschreibung der ganzen Prokuristen an Notargebürhen ect kann man vorher veranschlagen.
Was ist mit der Arbeitszeit des Prokuristen? Ist er beim Notar arbeitet er nicht für den operativen Gewinn.
Diese "Klienvieh" indirekten kosten sind enorm in SUmme.
Oft werden auch andere direkte vergessen - so ein Werbeschild für die Kyndrill Hauptgebüude sind auch mal für eines mit Montage 2 Mio weg
Werbematerialien und und und
AUch die Mitarbeiter welche das erstellen - sind erstmal für den operativen Gewinn nicht da im Vergleich zu kein spinn off
Daher warte ich erstmal, weil auch die nächsten 2 Quartalsergenisse "enttaäuschen" könnten, was nicht unbedingt etwas mit dem realem operativem Geschäft zu tun hat, ausser das Zeit verloren geht die Gewinnziele langfristig zu erreichen.
Spinn offs kosten doppelt "Geld"
1. DIe Kosten welche direkt veranschlagt nachher in der Buchhaltung zu sehen sind.
2. Indirekt!
Beispiel - Manager A hat prokura........die Kosten für die Umschreibung der ganzen Prokuristen an Notargebürhen ect kann man vorher veranschlagen.
Was ist mit der Arbeitszeit des Prokuristen? Ist er beim Notar arbeitet er nicht für den operativen Gewinn.
Diese "Klienvieh" indirekten kosten sind enorm in SUmme.
Oft werden auch andere direkte vergessen - so ein Werbeschild für die Kyndrill Hauptgebüude sind auch mal für eines mit Montage 2 Mio weg
Werbematerialien und und und
AUch die Mitarbeiter welche das erstellen - sind erstmal für den operativen Gewinn nicht da im Vergleich zu kein spinn off
Daher warte ich erstmal, weil auch die nächsten 2 Quartalsergenisse "enttaäuschen" könnten, was nicht unbedingt etwas mit dem realem operativem Geschäft zu tun hat, ausser das Zeit verloren geht die Gewinnziele langfristig zu erreichen.
24.10.21 02:13
#554
B23449
Fragezeichen
Ich habe gelesen, dass man für 5 Aktien genau eine Kyndryl Aktie erhält.
Also wenn man eine Anzahl von IBM Aktien hält, die nicht durch 5 teilbar ist, so "verliert" man dies Aktien???
Und unter der Bedingung, dass man einen Bruchteil erhält, wie kann man diesen handeln?
Sorry, ich habe noch keine solche komische Aufteilung mitbekommen.
Also wenn man eine Anzahl von IBM Aktien hält, die nicht durch 5 teilbar ist, so "verliert" man dies Aktien???
Und unter der Bedingung, dass man einen Bruchteil erhält, wie kann man diesen handeln?
Sorry, ich habe noch keine solche komische Aufteilung mitbekommen.
24.10.21 15:36
#555
huerdler
Bruchteile
Ich kenne das (die vermutliche Vorgehensweise) zumindest von einer Depotumbuchung von einer Bank zur nächsten.
Ich hatte dabei von einer Aktie keine ganzzahligen Stücke im Depot. Übertragen werden können aber nur ganzzahlige Stücke. Also hatte die alte Bank beim Übertrag einfach die Nachkommaaktienbuchteile zum Tageskurs verkauft und mir den Betrag gutgeschrieben.
Für den Wechsel in Kyndryl heißt das, dass man entweder (so wie ich es hatte - allerdings durch Mitarbeiteraktien) Nachkommastellen in's Depot gebucht bekommt, oder (falls die Bank oder das eigene Depot das nicht wollen/können) die Bank anfallende Nachkommaaktienanteile verkauft und dir den Betrag gutschreibt.
Ich hatte dabei von einer Aktie keine ganzzahligen Stücke im Depot. Übertragen werden können aber nur ganzzahlige Stücke. Also hatte die alte Bank beim Übertrag einfach die Nachkommaaktienbuchteile zum Tageskurs verkauft und mir den Betrag gutgeschrieben.
Für den Wechsel in Kyndryl heißt das, dass man entweder (so wie ich es hatte - allerdings durch Mitarbeiteraktien) Nachkommastellen in's Depot gebucht bekommt, oder (falls die Bank oder das eigene Depot das nicht wollen/können) die Bank anfallende Nachkommaaktienanteile verkauft und dir den Betrag gutschreibt.
25.10.21 18:41
#557
chivalric
habe das eben erst mitgemacht
bei Northern Vertex bzw jetzt Elevation Mining. Es wird korrekt bis aufs tausendstel umgerechnet und eingebucht; die Nachkommstellen wurden dann gebührenfrei von der Depotbank veräußert und mir der Betrag gutgeschrieben.
27.10.21 22:35
#559
Stn1024
#558
"Attractive shareholder returns with initial combined dividend expected to be no less than at time of separation" (Quelle, Seite 68)
28.10.21 10:21
#560
Nassie
Besteuerung
Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen
„Spin-Off“ kein steuerpflichtiger Kapitalertrag
BFH, Pressemitteilung Nr. 36/21 vom 14.10.2021 zum
Urteil VIII R 9/19 vom 01.07.2021 (LEXinform 0952326)
Originaltext:
„Mit Urteil vom 01.07.2021 - VIII R 9/19 - hat der
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aktienzuteilung
im Rahmen eines US-amerikanischen
‘Spin-Off‘ an private Kleinanleger nicht zu einem
steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. § 20 Abs. 4a
Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch
auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer
rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung
nach deutschem Recht entsprechen.
Der Kläger hielt Aktien der Hewlett-Packard Company
(HPC), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht
des US-Bundesstaats Delaware. Nachdem die HPC
in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das
Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft
Hewlett-Packard Enterprise Company
(HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre
im Rahmen eines sog. Spin-Off Aktien der HPE. Diese
buchte die Bank des Klägers in dessen Depot ein. Der
Kläger war nunmehr im selben Verhältnis an beiden
Gesellschaften beteiligt. Das Finanzamt (FA) behandelte
die Aktienzuteilung beim Kläger als steuerpflichtigen
Kapitalertrag. Das Finanzgericht gab der hiergegen
gerichteten Klage statt.
Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG und
wies die Revision des FA zurück. Eine steuerneutrale
Zuteilung von Aktien nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG
sei auch bei einem US-amerikanischen ‘Spin-Off‘
möglich. Voraussetzung sei, dass die ‘wesentlichen
Strukturmerkmale‘ einer Abspaltung i. S. des § 123
Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes erfüllt seien. Die
Kapitalverkehrsfreiheit gebiete eine Erstreckung des
§ 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auf ausländische Vorgänge.
Rechtsfolge der Anwendung des § 20 Abs. 4a Satz 7
EStG sei, dass die Einbuchung der aufgrund des ‘Spin-
Off‘ erhaltenen Aktien im Depot des Klägers nicht zu
einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führe. Erst im
Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien der
HPE bzw. HPI seien etwaige Veräußerungsgewinne
zu versteuern.“
„Spin-Off“ kein steuerpflichtiger Kapitalertrag
BFH, Pressemitteilung Nr. 36/21 vom 14.10.2021 zum
Urteil VIII R 9/19 vom 01.07.2021 (LEXinform 0952326)
Originaltext:
„Mit Urteil vom 01.07.2021 - VIII R 9/19 - hat der
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aktienzuteilung
im Rahmen eines US-amerikanischen
‘Spin-Off‘ an private Kleinanleger nicht zu einem
steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. § 20 Abs. 4a
Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch
auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer
rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung
nach deutschem Recht entsprechen.
Der Kläger hielt Aktien der Hewlett-Packard Company
(HPC), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht
des US-Bundesstaats Delaware. Nachdem die HPC
in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das
Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft
Hewlett-Packard Enterprise Company
(HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre
im Rahmen eines sog. Spin-Off Aktien der HPE. Diese
buchte die Bank des Klägers in dessen Depot ein. Der
Kläger war nunmehr im selben Verhältnis an beiden
Gesellschaften beteiligt. Das Finanzamt (FA) behandelte
die Aktienzuteilung beim Kläger als steuerpflichtigen
Kapitalertrag. Das Finanzgericht gab der hiergegen
gerichteten Klage statt.
Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG und
wies die Revision des FA zurück. Eine steuerneutrale
Zuteilung von Aktien nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG
sei auch bei einem US-amerikanischen ‘Spin-Off‘
möglich. Voraussetzung sei, dass die ‘wesentlichen
Strukturmerkmale‘ einer Abspaltung i. S. des § 123
Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes erfüllt seien. Die
Kapitalverkehrsfreiheit gebiete eine Erstreckung des
§ 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auf ausländische Vorgänge.
Rechtsfolge der Anwendung des § 20 Abs. 4a Satz 7
EStG sei, dass die Einbuchung der aufgrund des ‘Spin-
Off‘ erhaltenen Aktien im Depot des Klägers nicht zu
einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führe. Erst im
Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien der
HPE bzw. HPI seien etwaige Veräußerungsgewinne
zu versteuern.“
28.10.21 15:42
#561
ParadiseBird
# 558, @ Michael, Dividende
IBM hat eine Dividende von $ 1.64 per 10.12.2021 (Zahlungstag) angekündigt. Das ist auch die bisherige Dividende.
28.10.21 18:59
#562
Michael_1980
gedanken
jop habe ich natürlich gesehen.
aber ob diese nach Spin offensichtlich in Gefahr gerät
aber ob diese nach Spin offensichtlich in Gefahr gerät
29.10.21 19:35
#563
Sherlock_Fuchs
Ausgabepreis
Wann erfährt man denn den Ausgabepreis?
Werde die Kyndryll-Aktien gleich abstoßen.
Habe ich letztes Jahr bei Pfizer und Viatris auch gemacht.
Dort war es wie folgt in Bezug auf die zugeteilten Aktien:
"Unbarer Kapitalertrag, nach § 20 EStG zu versteuern.
Die eingebuchten Aktien aus dem Spin-off stellen eine Sachdividende dar.
Der Gegenwert ist als Ertrag zu versteuern.
Die Belastung der Kapitalertragsteuer konnten wir auf Ihrem Depotverrechnungskonto mit der
XYZ nicht vornehmen. Hintergrund ist, dass dort keine ausreichende
Kontodeckung vorhanden ist. Bitte sorgen Sie innerhalb der nächsten 20 Arbeitstage für ausreichend
Deckung auf Ihrem Depotverrechnungskonto, damit wir die Abrechnung wiederholen können."
LG
Werde die Kyndryll-Aktien gleich abstoßen.
Habe ich letztes Jahr bei Pfizer und Viatris auch gemacht.
Dort war es wie folgt in Bezug auf die zugeteilten Aktien:
"Unbarer Kapitalertrag, nach § 20 EStG zu versteuern.
Die eingebuchten Aktien aus dem Spin-off stellen eine Sachdividende dar.
Der Gegenwert ist als Ertrag zu versteuern.
Die Belastung der Kapitalertragsteuer konnten wir auf Ihrem Depotverrechnungskonto mit der
XYZ nicht vornehmen. Hintergrund ist, dass dort keine ausreichende
Kontodeckung vorhanden ist. Bitte sorgen Sie innerhalb der nächsten 20 Arbeitstage für ausreichend
Deckung auf Ihrem Depotverrechnungskonto, damit wir die Abrechnung wiederholen können."
LG
30.10.21 11:57
#564
Sherlock_Fuchs
31,50 $
pardon, Kommando zurück: sie ist ja schon handelbar, bereits auf 31,50 $ abgerutscht.
Hoffentlich ist davon noch was übrig, wenn wir Sie zugeteilt bekommen.
LG
Hoffentlich ist davon noch was übrig, wenn wir Sie zugeteilt bekommen.
LG
30.10.21 12:34
#565
ParadiseBird
@ Sherlock, Versteuerung nochmals
Über die Versteuerung entscheidet nicht die Bank, sondern erstmal das Finanzamt. Du kannst beim Formular KAP in Zeile 5 mit einer "1" eintragen, dass Du die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitaleinträge wünscht.
Die Entscheidung des FA lässt sich dann per Einspruch ggf. angreifen usw.
Natürlich insgesamt trotzdem blöd, weil das Geld erstmal weg ist, und sich die Bank da schlicht aus der Verantwortung rauszieht.
Die Entscheidung des FA lässt sich dann per Einspruch ggf. angreifen usw.
Natürlich insgesamt trotzdem blöd, weil das Geld erstmal weg ist, und sich die Bank da schlicht aus der Verantwortung rauszieht.
31.10.21 13:35
#568
TommiHH
@ParadieBird
Es gibt, glaube ich, schlimmeres!
Einfach Dividende kassieren und gut ist.
Über viele Jahre gar nicht soooo schlecht.
Einfach Dividende kassieren und gut ist.
Über viele Jahre gar nicht soooo schlecht.
01.11.21 10:21
#569
Sherlock_Fuchs
@Paradise Bird
Danke für die Info.
Bei mir handelt es sich im Prinzip auch nur um "Peanuts", bekomme 9 Stück Kyndryl-Aktien zugeteilt.
LG
Bei mir handelt es sich im Prinzip auch nur um "Peanuts", bekomme 9 Stück Kyndryl-Aktien zugeteilt.
LG
01.11.21 13:34
#570
ParadiseBird
@ Tommi, Sherlock: Erdnüsse einpflanzen dann
Natürlich gibt es immer irgendetwas, das Schlimmer ist. Relativieren führt jedoch zu wenig, es geht doch darum, das Beste aus einer Situation zu machen und sich nicht ohne zwingende Gründe schlecht behandeln zu lassen. Natürlich, Dividenden sind gut.
Jedoch möchte ich bei einem Investment nicht nur Dividende, sondern beizeiten auch Wachstum und Kursgewinne haben. Und selbst wenn es nur "Erdnüsse" sind, jede einzelne davon ist wichtig. Daraus wird schließlich mit etwas Glück eine neue Erdnusspflanze und die trägt dann 50 weitere Erdnüsse. Einfach mal eine einpflanzen und gucken, was passiert.
Jedoch möchte ich bei einem Investment nicht nur Dividende, sondern beizeiten auch Wachstum und Kursgewinne haben. Und selbst wenn es nur "Erdnüsse" sind, jede einzelne davon ist wichtig. Daraus wird schließlich mit etwas Glück eine neue Erdnusspflanze und die trägt dann 50 weitere Erdnüsse. Einfach mal eine einpflanzen und gucken, was passiert.
01.11.21 15:24
#571
Michael_1980
gedanken
bin mir nicht sicher ob IBM Dividende nach der Abspaltung halten kann
01.11.21 17:25
#573
Radelfan
@Sherlock #563: Deine Bank hat in 2020 richtig
gehandelt und den Spin-off bei dir als Sacheinlage versteuert.
Mittlerweile gibt es aber ein neues BFH-Urteil (siehe #560) vom 1.7.2021.
Von daher ist es durchaus möglich, dass deine Bank im Fall IBM anders reagieren wird und keine Versteuerung vornimmt. D.h. du bekommst die neuen Aktien mit einem Einstandspreis von 0,00 € ins Depot und musst dann erst bei späterer Veräußerung den vollen Erlös versteuern!
Mittlerweile gibt es aber ein neues BFH-Urteil (siehe #560) vom 1.7.2021.
Von daher ist es durchaus möglich, dass deine Bank im Fall IBM anders reagieren wird und keine Versteuerung vornimmt. D.h. du bekommst die neuen Aktien mit einem Einstandspreis von 0,00 € ins Depot und musst dann erst bei späterer Veräußerung den vollen Erlös versteuern!
02.11.21 17:46
#574
Stockchase
Wenn
ich die Kündrüllmüll Aktien ins Depot eingebucht bekomme, versuche ich die sofort wieder los zu werden.
02.11.21 21:15
#575
Sherlock_Fuchs
hoffentlich
hoffentlich ist der Schrott noch was wert, bis wir Ihn zugeteilt bekommen.
Alleine heute um über 6% auf 31,29 $ abgesackt.
Wer will diese "Bad Bank" denn in seinem Portfolio haben???
LG
Alleine heute um über 6% auf 31,29 $ abgesackt.
Wer will diese "Bad Bank" denn in seinem Portfolio haben???
LG


