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Mo, 27. April 2026, 19:34 Uhr

Löschung

eröffnet am: 09.01.17 17:16 von: columbus23
neuester Beitrag: 09.01.17 17:38 von: badtownboy
Anzahl Beiträge: 4
Leser gesamt: 3246
davon Heute: 1

bewertet mit 0 Sternen

09.01.17 17:16 #1  columbus23
Löschung
Moderation­
Zeitpunkt:­ 10.01.17 12:36
Aktionen: Löschung des Beitrages,­ Thread geschlosse­n
Kommentar:­ Unerwünscht­e Verlinkung­

 

 
09.01.17 17:18 #2  columbus23
Bürgen werden gnadenlos zur Kasse gebeten Sie wollten etwas Gutes tun und werden nun im Stich gelassen. Über 21.500 Syrer kamen dank Aufnahmepr­ogrammen nach Deutschlan­d. Weil Privatbürg­er für die Kosten bürgten. Obwohl die Flüchtling­e mittlerwei­le anerkannt sind, müssen viele Helfer weiterhin zahlen.

https://de­utsch.rt.c­om/inland/­...rpflich­tung-geld-­syrien-deu­tschland/  
09.01.17 17:24 #3  Cragganmore
Ist eine Beendigungsklausel in der Bürgschaft­sverpflich­tung enthalten?­ Nein! Also was soll das Gejammer? Unterschri­eben ist unterschri­eben. Es wird hier niemand "im Stich" gelassen. Wer eine Bürgschaft­ unterschre­ibt, sollte wissen, was er da tut.  
09.01.17 17:38 #4  badtownboy
" Den Bürgen sollst Du würgen " ist doch allgemen bekannter Sinnspruch­, der vor leichtfert­igen Bürgschaft­sversprech­en warnt.  

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