Löschung
| eröffnet am: | 09.01.17 17:16 von: | columbus23 |
| neuester Beitrag: | 09.01.17 17:38 von: | badtownboy |
| Anzahl Beiträge: | 4 | |
| Leser gesamt: | 3246 | |
| davon Heute: | 1 | |
bewertet mit 0 Sternen |
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09.01.17 17:16
#1
columbus23
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 10.01.17 12:36
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Kommentar: Unerwünschte Verlinkung
Zeitpunkt: 10.01.17 12:36
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09.01.17 17:18
#2
columbus23
Bürgen werden gnadenlos zur Kasse gebeten
Sie wollten etwas Gutes tun und werden nun im Stich gelassen. Über 21.500 Syrer kamen dank Aufnahmeprogrammen nach Deutschland. Weil Privatbürger für die Kosten bürgten. Obwohl die Flüchtlinge mittlerweile anerkannt sind, müssen viele Helfer weiterhin zahlen.
https://deutsch.rt.com/inland/...rpflichtung-geld-syrien-deutschland/
https://deutsch.rt.com/inland/...rpflichtung-geld-syrien-deutschland/
09.01.17 17:24
#3
Cragganmore
Ist eine Beendigungsklausel in der
Bürgschaftsverpflichtung enthalten? Nein! Also was soll das Gejammer? Unterschrieben ist unterschrieben. Es wird hier niemand "im Stich" gelassen. Wer eine Bürgschaft unterschreibt, sollte wissen, was er da tut.
09.01.17 17:38
#4
badtownboy
" Den Bürgen sollst Du würgen "
ist doch allgemen bekannter Sinnspruch, der vor leichtfertigen Bürgschaftsversprechen warnt.
