Maier & Partner Ich bin gestern eingestiegen.
| eröffnet am: | 22.02.02 19:46 von: | pb61de |
| neuester Beitrag: | 25.04.21 01:22 von: | Susannemavfa |
| Anzahl Beiträge: | 46 | |
| Leser gesamt: | 25555 | |
| davon Heute: | 1 | |
bewertet mit 3 Sternen |
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22.02.02 19:46
#1
pb61de
Maier & Partner Ich bin gestern eingestiegen.
Für 0,52. War das zu früh?
Hat die überhaupt jemand.
Hat die überhaupt jemand.
20 Postings ausgeblendet.
23.07.04 10:33
#24
deal4fund
noch nicht schwarz sehen
Ich denke die Behörden, werden nicht wie in Russland agieren und versuchen die Steuern unternehmensfreundlich einzutreiben. Die Beteiligungen die MPR hat, sind zum Teil zukunftsorientiert, sollten doch einiges an Potential beinhalten. Sollte die Steuerbehörde sogar ihre Veranlagung zurückziehen müssen, sehe ich Kurssprünge bis zum Nennwert der Aktie.....,aber Ihr habt schon recht es ist und bleibt ein heisser Titel....no risk no fun.....good trading....
15.12.04 14:56
#35
deal4fund
Jetzt wirds spannend.....
DGAP-Ad hoc: Maier + Partner AG
15.12.2004 11:36:12, dpa-AFX Internet
Maier + Partner AG widerspricht Insolvenzantrag
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------
Maier + Partner AG widerspricht Insolvenzantrag
Das Finanzamt Reutlingen hat beim Amtsgericht Tübingen den Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Maier + Partner
AG, Reutlingen gestellt. Die Maier + Partner AG hat am gleichen Tag beim
Amtsgericht Tübingen Widerspruch gegen diesen Antrag eingelegt. Bei den vom
Finanzamt Reutlingen gestellten Forderungen an die Maier + Partner AG handelt
es sich um bestrittene Steuerforderungen, die Gegenstand eines
finanzgerichtlichen Verfahrens beim Finanzgericht Baden-Württemberg,
Az. 6 V 3/04 sind. Über die Begründetheit der Steuerforderungen des
Finanzamtes Reutlingen ist somit nicht entschieden. Streitgegenstand ist die
Nichtanerkennung der Anrechnung von Verlustvorträgen. Ein Insolvenzverfahren
ist keineswegs dazu da, um die Rechtsposition des Finanzamtes Reutlingen
hinsichtlich der umstrittenen Steuerforderungen zu stärken.
Die Maier + Partner AG hat mehrfach erklärt, dass für den Fall des
Unterliegens im Instanzenweg unverzüglich Insolvenz anzumelden ist. Solange
dazu jedoch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, wird die Gesellschaft
sich im Interesse aller Aktionäre mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln wehren.
Die Maier + Partner AG wird die Aktionäre noch im Dezember zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung einladen, in der vorläufige Bilanzen für
2002 und 2003 vorgelegt werden sollen, sowie Ermächtigungsbeschlüsse
hinsichtlich geltend zu machender Schadensersatzansprüche an zahlreiche
Beteiligungsinvestments sowie früherer Geschäftspartner vorgesehen sind.
Maier + Partner AG
15.12.2004 11:36:12, dpa-AFX Internet
Maier + Partner AG widerspricht Insolvenzantrag
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Maier + Partner AG widerspricht Insolvenzantrag
Das Finanzamt Reutlingen hat beim Amtsgericht Tübingen den Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Maier + Partner
AG, Reutlingen gestellt. Die Maier + Partner AG hat am gleichen Tag beim
Amtsgericht Tübingen Widerspruch gegen diesen Antrag eingelegt. Bei den vom
Finanzamt Reutlingen gestellten Forderungen an die Maier + Partner AG handelt
es sich um bestrittene Steuerforderungen, die Gegenstand eines
finanzgerichtlichen Verfahrens beim Finanzgericht Baden-Württemberg,
Az. 6 V 3/04 sind. Über die Begründetheit der Steuerforderungen des
Finanzamtes Reutlingen ist somit nicht entschieden. Streitgegenstand ist die
Nichtanerkennung der Anrechnung von Verlustvorträgen. Ein Insolvenzverfahren
ist keineswegs dazu da, um die Rechtsposition des Finanzamtes Reutlingen
hinsichtlich der umstrittenen Steuerforderungen zu stärken.
Die Maier + Partner AG hat mehrfach erklärt, dass für den Fall des
Unterliegens im Instanzenweg unverzüglich Insolvenz anzumelden ist. Solange
dazu jedoch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, wird die Gesellschaft
sich im Interesse aller Aktionäre mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln wehren.
Die Maier + Partner AG wird die Aktionäre noch im Dezember zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung einladen, in der vorläufige Bilanzen für
2002 und 2003 vorgelegt werden sollen, sowie Ermächtigungsbeschlüsse
hinsichtlich geltend zu machender Schadensersatzansprüche an zahlreiche
Beteiligungsinvestments sowie früherer Geschäftspartner vorgesehen sind.
Maier + Partner AG
