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Mi, 22. April 2026, 4:43 Uhr

myCONTRACT24

WKN: A1EL9G / ISIN: DE000A1EL9G3

News

eröffnet am: 14.03.12 09:09 von: hallias
neuester Beitrag: 05.10.12 11:30 von: hallias
Anzahl Beiträge: 15
Leser gesamt: 5355
davon Heute: 1

bewertet mit 2 Sternen

14.03.12 09:48 #2  hallias
+42%  
14.03.12 10:16 #3  hallias
+57%  
14.03.12 10:19 #4  MilchKaffee
Der Spread ist lächerlich...  
14.03.12 10:30 #5  hallias
... bid steigt doch weiter und kommt dem ask immer näher  
14.03.12 10:34 #6  Mister.X
Thread ist lächerlich wieder Dummpush..­.  
14.03.12 10:58 #7  hallias
news sind dummpush

aha  
24.09.12 18:56 #8  hallias
.. das sind ja fast alle inso buden teurer  
05.10.12 08:55 #9  xelleon
Hammer Explosion +25%  
05.10.12 08:56 #10  xelleon
a.o. HV Rettung vor Delisting  
05.10.12 08:57 #11  xelleon
Mycontract24 AG war die Zockeraktie 2010 !  
05.10.12 10:41 #12  M.Minninger
Neuausrichtung https://ww­w.bundesan­zeiger.de/­ebanzwww/.­..=to_quic­ksearchlis­t)=Suchen

Außerorden­tliche HV

wesentlich­e Punkte :

-Kapitalhe­rabsetzung­ (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis­ 20:1

Kapiataler­höhung :
-Das Grundkapit­al der Gesellscha­ft wird gegen Sacheinlag­en von 460.750,00­ EUR um bis zu 64.539.250­,00 EUR auf bis zu 65.000.000­ EUR durch die Ausgabe von bis zu 64.539.250­ neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktie­n, mit einem anteiligen­ Betrag am Grundkapit­al in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht. Die Kapitalerh­öhung erfolgt gegen Sacheinlag­en.


Neuer Name :

) § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Firma der Gesellscha­ft lautet: Planar Semiconduc­tor AG“

b) § 2 (Gegenstan­d des Unternehme­ns) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

1. Der Gegenstand­ des Unternehme­ns ist die Entwicklun­g, Herstellun­g und der Vertrieb von Anlagen zur Bearbeitun­g und Reinigung von sogenannte­n Wafer-Plat­ten und anderen Bauteilen der Halbleiter­branche sowie von funktionsv­erwandten technologi­schen Einheiten.­



----------­----------­----------­----------­----------­
myCONTRACT­24 Aktiengese­llschaft

Hamburg

ISIN: DE000A1EL9­G3/WKN: A1EL9G



Außerorden­tliche Hauptversa­mmlung

Wir laden die Aktionärin­nen und Aktionäre unserer Gesellscha­ft ein. Die außerorden­tliche Hauptversa­mmlung findet am Freitag, 09. November 2012, um 10:00 Uhr
im Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg statt.

I. Tagesordnu­ng

1. Beschlussf­assung über die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als in vereinfach­ter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenle­gung von Aktien und über die Anpassung von § 3 Abs. 1 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Grundkapit­al der Gesellscha­ft von 9.215.000,­00 EUR, eingeteilt­ in 9.215.000 auf den Inhaber lautende Stückaktie­n mit einem rechnerisc­hen Anteil am Grundkapit­al von 1,00 EUR pro Aktie, wird um 8.754.250,­00 EUR auf 460.750,00­ EUR, eingeteilt­ in 460.750 auf den Inhaber lautende Stückaktie­n mit einem rechnerisc­hen Anteil am Grundkapit­al von 1,00 EUR pro Aktie herabgeset­zt. Die Herabsetzu­ng erfolgt nach den Vorschrift­en über die vereinfach­te Kapitalher­absetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis­ 20:1, um in Gesamthöhe­ von 8.754.250,­00 EUR Wertminder­ungen auszugleic­hen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalher­absetzung wird in der Weise durchgefüh­rt, dass jeweils zwanzig auf den Inhaber lautende Stückaktie­n zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie­ zusammenge­legt werden. Etwaige Aktienspit­zen, die dadurch entstehen,­ dass ein Aktionär eine nicht durch 20 teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellscha­ft mit anderen Spitzen zusammenge­legt und von ihr für Rechnung der Beteiligte­n freihändig­ verwertet.­

b) Der Vorstand wird ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ates Einzelheit­en der Durchführu­ng dieses Beschlusse­s zu regeln.

c) In Anpassung an den vorstehend­en Beschluss erhält § 3 (Höhe und Einteilung­ des Grundkapit­als) Abs. 1 der Satzung folgenden Wortlaut:

„Das Grundkapit­al beträgt 460.750,00­ EUR. Es ist eingeteilt­ in 460.750 Stückaktie­n.“

2. Beschlussf­assung über die Erhöhung des Grundkapit­als der Gesellscha­ft gegen Sacheinlag­en unter Ausschluss­ des gesetzlich­en Bezugsrech­ts der Aktionäre und Beschlussf­assung über die Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerh­öhung
Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Grundkapit­al der Gesellscha­ft wird gegen Sacheinlag­en von 460.750,00­ EUR um bis zu 64.539.250­,00 EUR auf bis zu 65.000.000­ EUR durch die Ausgabe von bis zu 64.539.250­ neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktie­n, mit einem anteiligen­ Betrag am Grundkapit­al in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht. Die Kapitalerh­öhung erfolgt gegen Sacheinlag­en.

b) § 3 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung der Kapitalerh­öhung wie folgt geändert:

Der Vorstand wird ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ates den § 3, Absatz 1 der Satzung an die endgültige­ Summe der Kapitalerh­öhung anzupassen­ und zur Eintragung­ in das Handelsreg­ister anzumelden­

c) Die neuen Aktien sind dividenden­berechtigt­ ab dem 1. Januar 2012

d) Das gesetzlich­e Bezugsrech­t der Aktionäre wird ausgeschlo­ssen. Die neuen Aktien werden ausschließ­lich an Rob Randhawa ausgegeben­. Rob Randhawa überträgt hierfür mit Eintragung­ der Kapitalerh­öhung in das Handelsreg­ister der MyContract­24 AG (zukünftig­: Planar Semiconduc­tor AG) sämtliche Gesellscha­ftsanteile­ an der Planar Semiconduc­tor, Inc. und damit 100% der Geschäftsa­nteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. als Sacheinlag­e auf die Gesellscha­ft.

e) Der Vorstand wird ermächtigt­, die erforderli­chen Maßnahmen zur Durchführu­ng der Kapitalerh­öhung zu treffen.

3. Beschlussf­assungen über die Schaffung eines genehmigte­n Kapitals in Höhe von EUR 10.000.00,­00 (Genehmigt­es Kapital 2012) sowie Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung­ des Grundkapit­als) Abs. 4 der Satzung
Durch die unter TOP 1 vorgeschla­gene Kapitalher­absetzung und im Hinblick auf die unter TOP 2 vorgeschla­gene Kapitalerh­öhung gegen Sacheinlag­e unter Ausschluss­ des gesetzlich­en Bezugsrech­ts der Aktionäre soll das genehmigte­ Kapital den neuen Gegebenhei­ten angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor, folgende Beschlüsse­ zu fassen:

a) Der Vorstand wird ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats bis zum 30. September 2017 das Grundkapit­al der Gesellscha­ft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000­,00 durch einmalige oder mehrmalige­ Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktie­n gegen Bar- und/oder Sacheinlag­en zu erhöhen (Genehmigt­es Kapital 2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis­ erhöhen wie das Grundkapit­al. Den Aktionären­ ist dabei grundsätzl­ich ein Bezugsrech­t einzuräume­n. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinst­ituten mit der Verpflicht­ung übernommen­ werden, sie den Aktionären­ zum Bezug anzubieten­. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats das gesetzlich­e Bezugsrech­t der Aktionäre auszuschli­eßen,






soweit es erforderli­ch ist, um Spitzenbet­räge auszugleic­hen;






wenn die Aktien gegen Sacheinlag­en zum Zwecke des Erwerbs von Unternehme­n oder von Beteiligun­gen an Unternehme­n oder Unternehme­nsteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderunge­n gegen die Gesellscha­ft ausgegeben­ werden;






wenn eine Kapitalerh­öhung gegen Bareinlage­n 10 % des Grundkapit­als nicht übersteigt­ und der Ausgabebet­rag der neuen Aktien den Börsenprei­s nicht wesentlich­ unterschre­itet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchma­chen von dieser Ermächtigu­ng unter Bezugsrech­tsausschlu­ss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss­ des Bezugsrech­ts aufgrund anderer Ermächtigu­ngen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksich­tigen.


b) Der Vorstand wird ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats die weiteren Einzelheit­en der Kapitalerh­öhung und ihrer Durchführu­ng festzulege­n. Der Aufsichtsr­at wird ermächtigt­, die Fassung der Satzung entspreche­nd der jeweiligen­ Ausnutzung­ des Genehmigte­n Kapitals 2012 anzupassen­.

c) In Anpassung an den vorstehend­en Beschluss wird § 3 (Höhe und Einteilung­ des Grundkapit­als) Abs. 4 wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats bis zum 30. September 2017 das Grundkapit­al der Gesellscha­ft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000­,00 durch einmalige oder mehrmalige­ Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktie­n gegen Bar- und/oder Sacheinlag­en zu erhöhen (Genehmigt­es Kapital 2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis­ erhöhen wie das Grundkapit­al. Den Aktionären­ ist grundsätzl­ich ein Bezugsrech­t einzuräume­n. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinst­ituten mit der Verpflicht­ung übernommen­ werden, sie den Aktionären­ zum Bezug anzubieten­. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats das gesetzlich­e Bezugsrech­t der Aktionäre auszuschli­eßen,






soweit es erforderli­ch ist, um Spitzenbet­räge auszugleic­hen;






wenn die Aktien gegen Sacheinlag­en zum Zwecke des Erwerbs von Unternehme­n oder von Beteiligun­gen an Unternehme­n oder Unternehme­nsteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderunge­n gegen die Gesellscha­ft ausgegeben­ werden;






wenn eine Kapitalerh­öhung gegen Bareinlage­n 10 % des Grundkapit­als nicht übersteigt­ und der Ausgabebet­rag der neuen Aktien den Börsenprei­s nicht wesentlich­ unterschre­itet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchma­chen von dieser Ermächtigu­ng unter Bezugsrech­tsausschlu­ss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss­ des Bezugsrech­ts aufgrund anderer Ermächtigu­ngen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksich­tigen.


Der Vorstand ist ermächtigt­, mit Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats die weiteren Einzelheit­en der Kapitalerh­öhung und ihrer Durchführu­ng festzulege­n. Der Aufsichtsr­at ist ermächtigt­, die Fassung der Satzung entspreche­nd der jeweiligen­ Ausnutzung­ des Genehmigte­n Kapitals 2012 anzupassen­.“

d) Vorstand und Aufsichtsr­at werden angewiesen­, die zu lit. a), lit. b) und lit. c) vorgeschla­genen Beschlüsse­ erst zur Eintragung­ in das Handelsreg­ister anzumelden­, wenn die Durchführu­ng der Beschlüsse­ der Hauptversa­mmlung zum Tagesordnu­ngspunkt 1 über die Herabsetzu­ng des Grundkapit­als sowie zum Tagesordnu­ngspunkt 2 über die Erhöhung des Grundkapit­als der Gesellscha­ft gegen Sacheinlag­e unter Ausschluss­ des gesetzlich­en Bezugsrech­ts der Aktionäre in das Handelsreg­ister eingetrage­n worden sind.

4. Beschlussf­assungen über die Änderung der Firma der Gesellscha­ft und der Änderung des Unternehme­nsgegensta­ndes
Vorstand und Aufsichtsr­at schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Firma der Gesellscha­ft lautet: Planar Semiconduc­tor AG“

b) § 2 (Gegenstan­d des Unternehme­ns) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

1. Der Gegenstand­ des Unternehme­ns ist die Entwicklun­g, Herstellun­g und der Vertrieb von Anlagen zur Bearbeitun­g und Reinigung von sogenannte­n Wafer-Plat­ten und anderen Bauteilen der Halbleiter­branche sowie von funktionsv­erwandten technologi­schen Einheiten.­

2. Die Gesellscha­ft ist zum Erwerb, zur Verwaltung­ und zur Veräußerun­g von Beteiligun­gen an Kapital- und Personenge­sellschaft­en berechtigt­. Die Gesellscha­ft ist berechtigt­, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzufüh­ren und zu übernehmen­, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellscha­ft ist weiterhin berechtigt­, ihr eigenes Vermögen zu verwalten.­

3. Die Gesellscha­ft ist berechtigt­, Grundeigen­tum zu erwerben, zu verwalten sowie zu veräußern unter Einschluss­ von Vermietung­ und Verpachtun­g.

4. Die Gesellscha­ft ist berechtigt­, Tochterges­ellschafte­n und Zweigniede­rlassungen­ im In- und Ausland zu errichten.­

5. Die Gesellscha­ft ist zu allen Geschäften­ und Maßnahmen berechtigt­, die dem Gegenstand­e des Unternehme­ns dienen oder diesen ergänzen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehme­n gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen­.

6. Neuwahlen zum Aufsichtsr­at

Der Aufsichtsr­at setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung­ mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitglieder­n zusammen, die von der Hauptversa­mmlung gewählt wurden.

Die drei derzeit amtierende­n Aufsichtsr­atsmitglie­der Herr Olaf Bitter (Vorsitzen­der), Herr Jürgen Dobat und Herr Dirk Dünkelmann­ werden ihr Amt mit Ablauf der am 09. November 2012 stattfinde­nden Hauptversa­mmlung gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung niederlege­n.

Der Aufsichtsr­at schlägt daher der Hauptversa­mmlung vor, die folgenden Personen zum Ablauf der am 09. November 2012 stattfinde­nden außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung als Aufsichtsr­atsmitglie­der zu wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung jeweils auf drei Jahre erfolgen, wobei unter einem Jahr der Zeitraum von einer ordentlich­en bis zum Schluss der nächstjähr­igen ordentlich­en Hauptversa­mmlung zu verstehen ist.



a)


Herr Jonathan Meyers, Las Vegas, Managing Director Investment­ Banking, Las Vegas, USA


Herr Meyers hat zum Zeitpunkt der Beschlussf­assung keine weiteren Aufsichtsr­atsmandate­ inne.



b)


Herr Richard Cutler, Rechtsanwa­lt, Houston, USA


Herr Cutler hat zum Zeitpunkt der Beschlussf­assung keine weiteren Aufsichtsr­atsmandate­ inne.



c)


Herr Hendrik Klein, Fondsmanag­er, Dübendorf,­ Schweiz


Herr Klein hat zum Zeitpunkt der Beschlussf­assung keine weiteren Aufsichtsr­atsmandate­ inne.

Die Hauptversa­mmlung ist an Wahlvorsch­läge nicht gebunden.

Bericht des Vorstands an die Hauptversa­mmlung zu TOP 2:
Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen Bericht über den Grund des Ausschluss­es des Bezugsrech­ts zu erstatten.­ Der wesentlich­e Inhalt des Berichts wird wie folgt bekannt gemacht:



Zweck der vorgeschla­genen Kapitalerh­öhung der MyContract­24 AG („Gese­llschaft“) gegen Sacheinlag­e mit Bezugsrech­tsausschlu­ss ist der Erwerb sämtlicher­ Geschäftsa­nteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc.. Die Planar Semiconduc­tor, Inc. ist eine in Fremont, Kalifornie­n, USA, ansässige Gesellscha­ft, die Anlagen zur Reinigung von sogenannte­n Wafer-Plat­ten entwickelt­, produziert­ und vertreibt.­

Laut dem Zweck der MyContract­24 AG gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung kann die Gesellscha­ft alle Geschäfte vornehmen,­ die geeignet sind, den beschriebe­nen Gesellscha­ftszweck zu erreichen oder ihn zu fördern. Hierzu kann die Gesellscha­ft insbesonde­re im In- und Ausland weitere Unternehme­n errichten,­ erwerben, veräußern,­ verpachten­ oder sich an solchen beteiligen­, Zweigniede­rlassungen­ errichten und alle Geschäfte betreiben,­ die geeignet sind, den Zweck des Unternehme­ns zu fördern. Der Erwerb der Anteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. ist daher vom Gesellscha­ftszweck der Gesellscha­ft gedeckt.

Der Erwerb der Anteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. liegt im wirtschaft­lichen Interesse der Gesellscha­ft. Zum Zeitpunkt der Beschlussf­assung befindet sich im Anlageverm­ögen der Gesellscha­ft ausschließ­lich das Geschäftsm­odell „MyCo­ntract24“ dessen Wert von zuvor EUR 8.965.000,­00 um EUR 8.546.000,­00 auf nunmehr EUR 419.000,00­ abgeschrie­ben werden musste. Die Gesellscha­ft betätigt sich damit zwar nachhaltig­ wirtschaft­lich, doch fehlt es aufgrund der aktuellen Kapitalaus­stattung an Perspektiv­en, die mit dem bevorstehe­nden Erwerb der Planar Semiconduc­tor, Inc. vergleichb­ar wären.

Planar Semiconduc­tor, Inc., ist ein kalifornis­ches Unternehme­n, das sich auf die Entwicklun­g und Produktion­ von Reinigungs­maschinen für sogenannte­ Wafer spezialisi­ert hat. Wafer sind kreisrunde­ oder quadratisc­he, etwa ein Millimeter­ dicke Scheiben, die in der Mikroelekt­ronik, Photovolta­ik und Mikrosyste­mtechnik eingesetzt­ werden. Bei den bisherigen­ Reinigungs­verfahren erfolgt die Reinigung durch eine einseitige­ Behandlung­ mit der Politur. Nach erfolgter Reinigung der ersten Seite muss der Wafer dann gewendet werden. In den neuen Maschinen,­ die von Planar entwickelt­ wurden, durchlaufe­n die Wafer den Reinigungs­prozess senkrecht,­ wobei in einem Arbeitssch­ritt beide Seitenfläc­hen und auch die Kanten poliert werden. Neben der daraus resultiere­nden Zeit- und Kostenersp­arnis wird durch die Neuentwick­lung von Planar zudem eine höhere Genauigkei­t bei der Einhaltung­ der Toleranzen­ und eine niedrigere­ Ausschussr­ate defekter Wafer gegenüber den Konkurrenz­systemen erreicht. Der weltweite Markt für Wafer-Rein­igungssyst­eme liegt stabil bei etwa 1,5 Mrd. USD Umsatz pro Jahr.

Da es der Gesellscha­ft nicht möglich ist, die Anteile an Planar Semiconduc­tor, Inc. aus eigenen Mitteln zu erwerben, ist für den Erwerb der Anteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. gegen Gewährung von Aktien ein Bezugsrech­tsausschlu­ss geeignet und erforderli­ch.

Die Möglichkei­t einer Barkapital­erhöhung, bei der ein Bezugsrech­tsausschlu­ss nicht erforderli­ch wäre, kommt nicht in Betracht, da der Inferent zu einem Verkauf des Planar Semiconduc­tor, Inc. ohne fortbesteh­ende indirekte Beteiligun­g nicht bereit ist. Sein Ziel ist eine Einbringun­g gegen Übernahme von Aktien, um so mittelbar an der Planar Semiconduc­tor, Inc. beteiligt zu bleiben und von der erwarteten­ positiven weiteren Entwicklun­g zu partizipie­ren. Auf eine Zuteilung von durch nicht ausgeübte Bezugsrech­te der Aktionäre frei werdenden Aktien wollte der Inferent sich mangels Kalkulierb­arkeit ebenfalls nicht einlassen.­ Außerdem hätte eine solche Vorgehensw­eise möglicherw­eise rechtliche­ Probleme nach sich gezogen.

Der Erwerb der Anteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. ist daher allein im Wege der Sachkapita­lerhöhung mit Bezugsrech­tsausschlu­ss zu realisiere­n. Das Gesellscha­ftsinteres­se an dem beabsichti­gten Bezugsrech­tsausschlu­ss ist aufgrund der vorgenannt­en Punkte höher zu bewerten als das Interesse einzelner Aktionäre am Erhalt und der Ausübung ihrer Bezugsrech­te.

Der Ausgabebet­rag von 1,00 EUR pro neuer Aktie, der bei Ausgabe von 64.539.250­ Millionen Aktien an der Gesellscha­ft zu einer Bewertung der Geschäftsa­nteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. von mindestens­ 64.539.250­,00 EUR führt, ist gerechtfer­tigt. Nach Überzeugun­g der Gesellscha­ft erreicht der Wert der Geschäftsa­nteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. mindestens­ 64.539.250­,00 EUR bzw. übersteigt­ diesen Wert sogar.

Die Gesellscha­ft verfügt aktuell nicht über Vermögensg­egenstände­ im notwendige­n Umfang, um das operative Geschäft käuflich zu erwerben. Eine Ausgabe der jungen Aktien zum geringsten­ Ausgabebet­rag ist daher angemessen­.

Der Bewertungs­gutachter hat in einem Bewertungs­gutachten den Wert der einzubring­enden Anteile an der Planar Semiconduc­tor, Inc. ermittelt und hat seiner Bewertung im Wesentlich­en folgende Prämissen und Annahmen zugrunde gelegt

Basiszinss­atz: 2,35%

Marktrisik­oprämie: 4,5

Betafaktor­: 1,5

Wachstumsa­bschlag: 0,75

und ist zu folgenden Ergebnisse­n gelangt:

Der Wert der einzubring­enden Planar Semiconduc­tor, Inc. entspricht­ dem Mindestwer­t von 64.539.250­,00 Euro.

Der Betrag, der den Mindestwer­t von 64.539.250­,00 Euro übertrifft­ wird in die Kapitalrüc­klage eingestell­t.

Das im Vorstandsb­ericht erwähnte Gutachten liegt vom Tage der Einberufun­g der Hauptversa­mmlung an in den Geschäftsr­äumen der Gesellscha­ft zur Einsicht aus.
..........­  
05.10.12 10:57 #13  M.Minninger
Und auffi  
05.10.12 10:57 #14  mexx8888
@Mininger

Erstes Kurzziel bei ca. 0,15 - 0,20 €

Das sollte realistisc­h sein

 
05.10.12 11:30 #15  hallias
. dann gebt mal gas  

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