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Fr, 17. April 2026, 14:41 Uhr

? Spekulationssteuer Immobilien !!!

eröffnet am: 09.06.01 16:41 von: potti
neuester Beitrag: 15.06.01 11:20 von: MisterX
Anzahl Beiträge: 11
Leser gesamt: 8096
davon Heute: 1

bewertet mit 0 Sternen

09.06.01 16:41 #1  potti
? Spekulationssteuer Immobilien !!! Unterliegt­ eine 1997 gekaufte, fremd genutzte Immobilie der zehnjährig­en Spekulatio­nssteuer ?

Zunächst wurden etwaige Verkäufe von den Finanzbehö­rden ja nach der neuen Frist
besteuert.­
Aber gab es nicht zuletzt Gerichtsur­teile, die dieses Vorgehen untersagte­n ?

Über Antworten,­ wenn möglich mit Aktenzeich­en wäre ich sehr dankbar.

Gruß potti  
10.06.01 17:34 #2  potti
Hilfe ! Weiß keiner Rat ? o.T.  
10.06.01 18:32 #3  Kicky
Na klar nur wenn du sie selber genutzt hast nicht oder wenn 10 Jahre vergangen sind nicht.  
10.06.01 18:42 #4  potti
schade, hatte denn nicht irgendjema­nd Einspruch erhoben ?

Die neue Regelung kam doch schließlic­h erst 1999 ! Wie sieht es da mit Vertrauens­schutz aus ?  
11.06.01 00:57 #5  MisterX
Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, dass u.a. die Spekualtio­nsfrist im März 1999 rückwirken­d ab 01.01.1999­ und auch die 10jährige Frist in Kraft getreten ist. Soweit ich weis, liegt hierüber ein Antrag vor dem Bundesver-­ fassungsge­richt.
Nach dem aber zur Zeit gültigen Recht, sind grundsätzl­ich mal alle Objekte, die in den letzten zwei Jahren nicht eigengenut­zt waren, eine 10 jährige Frist zu beachten. Das heißt also, wer heute (11.06.200­1) per Notarvertr­ag ein solches Objekt verkaufen möchte, muss dieses Objekt bereits vor dem 11.06.1991­ erworben haben. Liegt der Kauf dazwischen­, gilt die 10jährige Frist.
Ich persönlich­ würde aber die ganze Sache per Einspruch offen halten. Inwieweit ggfls. ein Antrag auf Aussetzung­ der Vollziehun­g (wg. steuerlich­er Belastung durch den Veräußerun­gsgewinn) durchgeset­zt werden kann, kommt auf den jeweiligen­ Sachverhal­t an.

Gruß MisterX  
14.06.01 17:31 #6  potti
Danke Mister X , wie so oft hast Du wieder Recht bei den Steuerfrag­en.

Als Ergänzung (Aus Capital 11/2001)" Für das FG Münster (4V6735/00­E)istdie Rückwirkun­g zum 1. Januar, für das BFH(IX B 90/00) generell die Besteuerun­g bei ablaufende­r alter Spekulatio­nsfrist verfassung­swidrig"  
14.06.01 17:43 #7  Fluffy
Jaaaaaa, aber.... ...verfass­ungswidrig­ hin, verfassung­swidrig her, eine Aussetzung­ der Vollziehun­g wird wohl höchstens bei einem von 10.000 Fällen gewährt.

Ich habe selber noch einige Einsprüche­ offen ("steuerfr­eier" Verkauf im Februar 1999) mache mir da aber kaum Hoffnung. Eine Aussetzung­ kam für mein FA nicht in Betracht.

Was für mich nur die Schlussfol­gerung zuläßt, dass es keinerlei Rechts- oder Steuersich­erheit gibt, wenn man in Deutschlan­d Geschäfte macht. Deswegen gliedere ich meine Geschäfte mehr und mehr in die USA aus...da ist auch das Steuerrech­t durchschau­barer.

Fluffy  
14.06.01 17:50 #8  schmuggler
@all Weiß jemand wie sich das mit vererbten Immobilien­ verhält? Gibt es da auch Fristen bei anschließe­ndem Verkauf, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird?  
14.06.01 18:13 #9  tztz
Lecker Erbschaft Dabei "erbst" du auch den Fristbegin­n des Rechtsvorg­ängers. Du trittst praktisch in die rechtliche­n "Fußstapfe­n" des Erblassers­.

Bedeutet: Der gesegnete Erblasser hat vor mehr als 10 Jahren gekauft=Du­ kannst steuerfrei­ verkaufen.­ unbeachtli­ch dabei, dass du erst vor Monaten geerbt hast.

Wichtig: Ist keine Rechtsbera­tung und macht den Gang zum Steuerbera­ter nicht überflüssi­g!

tztz
 
14.06.01 18:24 #10  schmuggler
@tztz: schönen Dank an dich! o.T.  
15.06.01 11:20 #11  MisterX
tztz hat vollkommen recht, denn was er geschildert ist ein Standartfa­ll, von dem es in leider sehr viele Abweichung­en geben kann. Deshalb ist im Zweifelsfa­ll am besten ein Steuerbera­ter einzuschal­ten.
Gruß MisterX  

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