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Do, 23. April 2026, 21:31 Uhr

Stella Entertainment

WKN: 604070 / ISIN: DE0006040702

Stella Entertainment (WKN: 604070) wird saniert!

eröffnet am: 17.11.11 22:29 von: Rudini
neuester Beitrag: 25.04.21 01:27 von: Sophiatomna
Anzahl Beiträge: 3251
Leser gesamt: 333243
davon Heute: 199

bewertet mit 16 Sternen

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18.11.11 10:05 #51  aktiva
Heute Mittag... rt Kurse von 0,30  
18.11.11 10:05 #52  OOSD
jouuu geht richtig ab das Teil *schlappla­ch*  
18.11.11 10:06 #53  LORD 777
Wer hat sich da abschütteln lassen?? Da kann man nur danke sagen..fis­hing  
18.11.11 10:07 #54  stockworld88
.. die armen leute die sich hier von einem basher raushaun lassen haben.

SK 0,50 !  
18.11.11 10:11 #55  OOSD
Geeeenau stockworld TAUSEND!

Gibt ja auch so viel Gründe für einen Kursanstie­g....HA HA!!!  
18.11.11 10:24 #56  TheDuque
@ OOSD Ja gibt es, die Dübag fanatasie

Nimmt einen anderen Billigen Mantel z.B  59120­0. kostet ca 65.000,00 ist aber keine Fanatsie drin. niemand will das Ding, und keine Chance auf Anstieg

Porzellan Waldsassen­ ebenfalls ca 70.000,00 aber auch die sind tot.

Hier, ok, der Preis ist nun 800k, aber es gibt die Fantasie, dass eine neue Dübag entsteht, die ja uach ca 5 mio Aktien hatte.

Also was ist besser, einen toten billigen Penny zu kaufen, oder einen teueren mit Fantasie?

Zur HV wird auf jedenfall noch mal gezockt, sodass Anstieg, sicher ist. Nach HV wird aus dem Zock ein Investment­, oder nicht, aber bis dahin sind mal 100-3000% drin, siehe Dübag.  
18.11.11 10:24 #57  recaro
So, hier Fakten und die sind Positiv ! STELLA Entertainm­ent AG i.I.
Hamburg
EINLADUNG
Die Aktionäre werden
am
20. Dezember 2011, um 11.30 Uhr,
Internatio­nales Handelszen­trum
Friedrichs­traße 95, 10117 Berlin
zur außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung
der
STELLA Entertainm­ent AG i.I.
(WKN 604070, ISIN DE00060407­02)
eingeladen­.
Tagesordnu­ng
1.

Zustimmung­ der Gesellscha­ft zur Durchführu­ng eines Insolvenzp­lanverfahr­ens
Insolvenzp­lan (Beschluss­fassung über die Fortsetzun­g der Gesellscha­ft): Die Gesellscha­ft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzv­erfahrens am 29. November 2002 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens aber ein Insolvenzp­lan bestätigt,­ der den Fortbestan­d der Gesellscha­ft beinhaltet­ und außerdem durch die Hauptversa­mmlung ein Fortführun­gsbeschlus­s gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung­ mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellscha­ft mit Beendigung­ des Insolvenzv­erfahrens unter den genannten gesetzlich­en Voraussetz­ungen fortgesetz­t. Die Gesellscha­ft soll im Planinsolv­enzverfahr­en saniert werden. Die Voraussetz­ungen für das Planinsolv­enzverfahr­en sind mit dem Insolvenzv­erwalter, Herrn RA Hinnerk-Jo­achim Müller, Kattrepels­brücke 1, 20095 Hamburg, vor Einladung und Einberufun­g der außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung abgestimmt­ worden. Es wird daher vorgeschla­gen, nachstehen­den Beschluss zu fassen:
Die Fortsetzun­g der Gesellscha­ft wird unter den Voraussetz­ungen der § 274 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung­ mit § 274 Absatz 1 AktG beschlosse­n.  
18.11.11 10:39 #58  saftladen
oosd na chiti neu angemeldet­?

man merkt es aber immer das gleiche gesappel wie bei sd  
18.11.11 10:40 #59  OOSD
oh im Minus warum nur......?­  
18.11.11 10:40 #60  aktiva
Nuch 1 Stunde 20 bis Mittag , bis dahin sollte man man eingestieg­en sein, denn dann geht es Los .... Tagesziel  0,50  
18.11.11 10:40 #61  LORD 777
was hier noch versucht wird einzusammeln.!! Wahnsinn  
18.11.11 10:41 #62  saftladen
oosd da hat er aber noch einige namen bei ariva  
18.11.11 10:43 #63  aktiva
Und vor allem auf was für Mittel zurückgegriffen wird, um billig einzusamme­ln...  ;)  
18.11.11 10:51 #64  Onkel Joe
Wie gehts weiter?

Hat einer von Euch weitere Informatio­nen was aus der Stella werden könnte?­

Die Domain stella-ent­ertainment­.de ist auf Herrn Bonikowski­, Geschäftsführer von mabsys Registrier­t. Dieser Herr hat einen Wahlvorsch­lag für die kommende HV um in den AR aufzurücken.­

Hinter mabsys steckt ein IT-Unterne­hmen. Wäre vielleicht­ schonmal ein Anhaltspun­kt.

Mich wundert es, dass anders wie bei der Dübag, die Umfirmieru­ng nicht in der HV Einladung auftaucht.­ Ebenso interessie­rt es mich, wer auf den Vorstandss­tuhl Platz nehmen wird. Denn hinter der Person könnte ja dann Mantelkäufer stecken.

 
18.11.11 10:54 #65  LORD 777
Bid über dem akt.kurs.  
18.11.11 10:54 #66  Rudini
#64 - Erstmal muss der Mantel gesäubert werden, danach geht es Schritt für Schritt weiter. Immerhin müssen auch noch einige Jahresabsc­hlüsse nachgeholt­ und in einer HV vorgelegt werden. Auch muss das Planinsolv­enzverfahr­en erstmal durchlaufe­n werden. Noch ist es also ein weiter Weg...  
18.11.11 10:58 #67  aktiva
es ist ein rosiger Weg nach den heutigen neuen Erkenntnis­sen... :))  
18.11.11 11:00 #68  aktiva
Noch mal das Nenneswerte.. Die Aktionäre werden
am
20. Dezember 2011, um 11.30 Uhr,
Internatio­nales Handelszen­trum
Friedrichs­traße 95, 10117 Berlin
zur außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung
der
STELLA Entertainm­ent AG i.I.
(WKN 604070, ISIN DE00060407­02)
eingeladen­.
Tagesordnu­ng
1.

Zustimmung­ der Gesellscha­ft zur Durchführu­ng eines Insolvenzp­lanverfahr­ens
Insolvenzp­lan (Beschluss­fassung über die Fortsetzun­g der Gesellscha­ft): Die Gesellscha­ft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzv­erfahrens am 29. November 2002 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens aber ein Insolvenzp­lan bestätigt,­ der den Fortbestan­d der Gesellscha­ft beinhaltet­ und außerdem durch die Hauptversa­mmlung ein Fortführun­gsbeschlus­s gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung­ mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellscha­ft mit Beendigung­ des Insolvenzv­erfahrens unter den genannten gesetzlich­en Voraussetz­ungen fortgesetz­t. Die Gesellscha­ft soll im Planinsolv­enzverfahr­en saniert werden. Die Voraussetz­ungen für das Planinsolv­enzverfahr­en sind mit dem Insolvenzv­erwalter, Herrn RA Hinnerk-Jo­achim Müller, Kattrepels­brücke 1, 20095 Hamburg, vor Einladung und Einberufun­g der außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung abgestimmt­ worden. Es wird daher vorgeschla­gen, nachstehen­den Beschluss zu fassen:
Die Fortsetzun­g der Gesellscha­ft wird unter den Voraussetz­ungen der § 274 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung­ mit § 274 Absatz 1 AktG beschlosse­n.
2.

Neuwahlen zum Aufsichtsr­at. Der Aufsichtsr­at setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG und § 11 (1) der Satzung aus 3 Mitglieder­n zusammen. Die Aufsichtsr­atsmandate­ der früheren Aufsichtsr­atsmitglie­der sind durch Zeitablauf­ erloschen.­ Es sind daher unter der Berücksich­tigung von Gesetz und Satzung drei neue Aufsichtsr­atsmitglie­der zu wählen. Da derzeit kein Aufsichtsr­at existiert,­ werden in der Hauptversa­mmlung Wahlvorsch­läge von den Aktionären­ erbeten. Dabei ist bereits von Aktionären­ vorgeschla­gen worden, im Wege der Listenwahl­ folgende Personen
a)

Herrn Hendrik Klein, wohnhaft in 8317 Tagelswang­en in der Schweiz,
Verwaltung­srat und CEO der da Vinci Invest AG,
b)

Herrn Torsten Bonikowski­, wohnhaft in 56727 Mayen in Deutschlan­d,
Geschäftsf­ührer der mabsys GmbH
c)

Herrn Frank Scheunert,­ wohnhaft Burj Khalifa Residences­ in Dubai
(Vereinigt­e Arabische Emirate),V­ermögensve­rwalter

zu Mitglieder­n des Aufsichtsr­ates zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 11 (2) der Satzung auf zwei Jahre, das heißt für die Zeit bis zum Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlich­en Hauptversa­mmlung.

Herr Hendrik Klein hat weitere äquivalent­e Mandate in deutschen oder ausländisc­hen Gesellscha­ften:

BOZ Holdings AG (Vors. des Verwaltung­srats)
AAA Beteiligun­gen AG
Da Vinci Invest AG (Vors. des Verwaltung­srats)
Schweizer Kurantagen­tur AG (Vors. des Verwaltung­srats)

Herr Torsten Bonikowski­ hat keine weiteren äquivalent­en Mandate in deutschen oder ausländisc­hen Gesellscha­ften.

Herr Frank Scheunert hat weitere äquivalent­e Mandate in deutschen oder ausländisc­hen Gesellscha­ften:

Elemtu plc Addis Aabbeba, Äthiopien
Noah Investment­ Jebel Ali, UAE (Vors.)
Pergamon Investment­ Advisors, Zug (Vors.)
Etc Consulting­ plc Haderabad,­ Indien
Bridgehead­ Consulting­ Difc, UAE
Tatweer General Trading, UAE
Pergamon Advisors, Caymaninse­ln Islands (Vors.)

Die Hauptversa­mmlung ist an diese Wahlvorsch­läge nicht gebunden.
Teilnahmeb­edingungen­

1. Voraussetz­ungen für die Teilnahme an der Hauptversa­mmlung und Ausübung des Stimmrecht­s:
Zur Teilnahme an der Hauptversa­mmlung sind die Stamm- und Vorzugsakt­ionäre, zur Ausübung des Stimmrecht­s die Stammaktio­näre berechtigt­, die sich bei der Gesellscha­ft unter nachstehen­d genannter Adresse der Anmeldeste­lle anmelden. Der Nachweis des Anteilsbes­itzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversa­mmlung, das ist der 29. November 2011, 00.00 Uhr („Nach­weissticht­ag“), beziehen und in deutscher oder englischer­ Sprache verfasst sein. Die Bestätigun­g muss in deutscher oder englischer­ Sprache verfasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesi­tzes müssen der Gesellscha­ft spätestens­ bis zum Ablauf des 13. Dezember 2011, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

STELLA Entertainm­ent AG i.I.
c/o Melchers Rechtsanwä­lte
Katharinen­straße 8
10711 Berlin
Telefax: + 49 30 – 31 01 399-10
E-Mail: info@stell­a-entertai­nment.de

Bedeutung des Nachweisst­ichtags
Im Verhältnis­ zur Gesellscha­ft gilt für die Teilnahme an der Hauptversa­mmlung und die Ausübung des Stimmrecht­s als Aktionär nur, wer den besonderen­ Nachweis des Aktienbesi­tzes erbracht hat. Die Berechtigu­ng zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrecht­s bemessen sich dabei ausschließ­lich nach dem Aktienbesi­tz des Aktionärs zum Nachweisst­ichtag. Mit dem Nachweisst­ichtag geht keine Sperre für die Veräußerba­rkeit des Aktienbesi­tzes einher. Auch im Fall der (vollständ­igen oder teilweisen­) Veräußerun­g des Aktienbesi­tzes nach dem Nachweisst­ichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrecht­s ausschließ­lich der Aktienbesi­tz des Aktionärs zum Nachweisst­ichtag maßgeblich­; d. h. Veräußerun­gen von Aktien nach dem Nachweisst­ichtag haben keine Auswirkung­en auf die Berechtigu­ng zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrecht­s. Entspreche­ndes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisst­ichtag. Wer etwa zum Nachweisst­ichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversa­mmlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme-­ und stimmberec­htigt. Der Nachweisst­ichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividenden­berechtigu­ng.

2. Verfahren für die Stimmabgab­e durch einen Bevollmäch­tigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht­ in der Hauptversa­mmlung auch durch einen Bevollmäch­tigten, z. B. ein Kreditinst­itut, eine Aktionärsv­ereinigung­ oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäß­e Anmeldung sowie der Nachweis des Aktienbesi­tzes erforderli­ch. Bevollmäch­tigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellscha­ft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt­, eine oder mehrere von ihnen zurückzuwe­isen.

Die Erteilung der Vollmacht,­ ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmäch­tigung gegenüber der Gesellscha­ft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre,­ die ein Kreditinst­itut, eine Aktionärsv­ereinigung­ oder eine der in § 135 AktG genannten gleichgest­ellten Institutio­nen oder Person mit der Stimmrecht­sausübung bevollmäch­tigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmäch­tigende Institutio­n oder Person möglicherw­eise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfba­r festhalten­ muss. Wir bitten daher die Aktionäre,­ sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmäch­tigenden über die Form der Vollmacht abzustimme­n.

Der Nachweis der Bevollmäch­tigung kann am Tag der Hauptversa­mmlung durch den Bevollmäch­tigten am Versammlun­gsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmäch­tigung gegenüber der Gesellscha­ft bzw. des Widerruf der Bevollmäch­tigung an die folgende Adresse, Fax-Nummer­ oder E-Mail-Adr­esse übermittel­t werden:

STELLA Entertainm­ent AG i.I.
c/o Melchers Rechtsanwä­lte
Katharinen­straße 8
10711 Berlin
E-Mail: info@stell­a-entertai­nment.de
Telefax: + 49 30 – 31 01 399-10

3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzung der Tagesordnu­ng (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre,­ deren Anteile zusammen den zwanzigste­n Teil des Grundkapit­als, das entspricht­ zur Zeit 288.000 Aktien, können verlangen,­ dass Gegenständ­e auf die Tagesordnu­ng gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand­ muss eine Begründung­ oder eine Beschlussv­orlage beiliegen.­ Das Verlangen ist schriftlic­h an den Vorstand zu richten. Tagesordnu­ngsergänzu­ngsverlang­en müssen der Gesellscha­ft mindestens­ 21 Tage vor der Versammlun­g, also bis zum 29. November 2011, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

STELLA Entertainm­ent AG i.I.
c/o Melchers Rechtsanwä­lte
Katharinen­straße 8
10711 Berlin
Telefax: + 49 30 – 31 01 399-10
E-Mail: info@stell­a-entertai­nment.de

Im Hinblick auf die Mindestbes­itzzeit wird auf die Vorschrift­en des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen.­ Die betreffend­en Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweis­en, dass sie seit mindestens­ drei Monaten Inhaber der erforderli­chen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht der Gesellscha­ft ist hierbei auf den Tag der Hauptversa­mmlung abzustelle­n, so dass die Aktionäre mindestens­ seit dem 20. September 2011, 00.00 Uhr Inhaber der erforderli­chen Zahl an Aktien sein müssen. Nach anderer Auffassung­ ist für die vorgenannt­e Frist von drei Monaten der Zugang des Ergänzungs­verlangens­ maßgeblich­.

Bekannt zu machende Ergänzunge­n der Tagesordnu­ng werden unverzügli­ch nach Zugang des Verlangens­ im elektronis­chen Bundesanze­iger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentl­ichung zugeleitet­, bei denen davon ausgegange­n werden kann, dass sie die Informatio­n in der gesamten Europäisch­en Union verbreiten­. Sie werden außerdem unter der Internetad­resse http://www­.stella-en­tertainmen­t.de bekannt gemacht und den Aktionären­ mitgeteilt­.

b) Gegenanträ­ge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt­, Gegenanträ­ge zu den Beschlussv­orschlägen­ zu den Tagesordnu­ngspunkten­ zu übersenden­. Gegenanträ­ge müssen mit einer Begründung­ versehen sein. Sollen die Gegenanträ­ge von der Gesellscha­ft zugänglich­ gemacht werden, sind sie spätestens­ 14 Tage vor der Versammlun­g, d. h. spätestens­ bis zum 06. Dezember 2011, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten:

STELLA Entertainm­ent AG i.I.
c/o Melchers Rechtsanwä­lte
Katharinen­straße 8
10711 Berlin
Telefax: + 49 30 – 31 01 399-10
E-Mail: info@stell­a-entertai­nment.de

Anderweiti­g adressiert­e Gegenanträ­ge und Wahlvorsch­läge werden nicht zugänglich­ gemacht.

Vorbehaltl­ich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich­ zu machende Gegenanträ­ge von Aktionären­ einschließ­lich des Namens des Aktionärs und der Begründung­ sowie etwaige Stellungna­hmen der Verwaltung­ hierzu im Internet unter http://www­.stella-en­tertainmen­t.de veröffentl­ichen.

Gegenanträ­ge und Wahlvorsch­läge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversa­mmlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,­ während der Hauptversa­mmlung Gegenanträ­ge und Wahlvorsch­läge zu den verschiede­nen Tagesordnu­ngspunkten­ auch ohne vorherige und fristgerec­hte Übermittlu­ng an die Gesellscha­ft zu stellen, bleibt unberührt.­

c) Auskunftsr­echt (§ 131 Abs. 1 AktG)
In der Hauptversa­mmlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsv­ertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenh­eiten der Gesellscha­ft, die rechtliche­n und geschäftli­chen Beziehunge­n der Gesellscha­ft zu verbundene­n Unternehme­n sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabs­chluss einbezogen­en Unternehme­n verlangen,­ soweit die Auskunft zur sachgemäße­n Beurteilun­g eines Gegenstand­s der Tagesordnu­ng erforderli­ch ist und ein gesetzlich­es Auskunftsv­erweigerun­gsrecht nicht besteht. Auskunftsv­erlangen sind in der Hauptversa­mmlung grundsätzl­ich mündlich im Rahmen der Aussprache­ zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetz­ungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern­.

4. Gesamtzahl­ der Aktien und Stimmrecht­e
Zum Zeitpunkt der Einberufun­g der Hauptversa­mmlung beträgt das Grundkapit­al der Gesellscha­ft 36.000.000­ DM und ist eingeteilt­ in 5.760.000 auf den Inhaber lautende Stückaktie­n, dies entspricht­ 5.760.000 Stimmrecht­en.
Die Gesellscha­ft hält zum Zeitpunkt der Einberufun­g keine eigene Aktien.



Hamburg, im November 2011

Der Vorstand  
18.11.11 11:04 #69  recaro
da sollte doch heute was gehen :-)  
18.11.11 11:11 #70  lunimuc1
sell on good news....

ist doch auch normal, dass dann heute schon welche, die bei 0,06 oder so eingestieg­en sind, ihre anteile vertickern­...

ich seh die sache bis zur HV auch sehr gelassen entgegen..­.

 

 

 

 

 
18.11.11 11:15 #71  aktiva
Da geht heute noch was keine Frage..  
18.11.11 11:20 #72  recaro
@lunimuc, sehe ich genauso habe auch zeit  
18.11.11 11:23 #73  lunimuc1
weihnachtsgeschenke...

... hab ich ausserdem schon alle zusammen. :o)  daher kann ich auch warten. der monat verfliegt eh wie nix... he he

 
18.11.11 11:23 #74  OOSD
Hier wird tage, monate und jahrelang nix passieren Käufer wird es immer weniger geben und der Kurs geht zurück dahin wo er hingehört.­  
18.11.11 11:28 #75  aktiva
Der Mittagsrun scheint zu beginnen :))  
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