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VERLUSTVORTRAG richtig nutzen oder: Wie mache ich

eröffnet am: 12.10.09 13:26 von: Peddy1978
neuester Beitrag: 16.03.22 21:19 von: Swener
Anzahl Beiträge: 317
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12.10.09 13:26 #1  Peddy1978
VERLUSTVORTRAG richtig nutzen oder: Wie mache ich aus schlechten­ Zeiten mit massiven Verlusten wie in der jüngsten Zeit Gute Zeiten in dem ich zukünftige­ Gewinne die mit dem Club ja reichlich fließen *g* RICHTIG verrechne.­

Kennt sich damit jemand aus?
Dann bitte hier alles wissenswer­te zum Thema Verlustvor­trag.

Das soll es mit meinem Vortrag zum Thema (als Einleitung­) gewesen sein,
jetzt IHR.
12.10.09 14:13 #2  Peddy1978
Kennt sich jemand von EUCH mit dem schwer verdaubare­n Thema Verlustvor­trag aus?

Gibt es gute Quellen zum nachlesen und einbilden?­
Bitte gerne hier posten.
LG
Peddy78
und Danke und bis Morgen,
das Real Life ruft.
12.10.09 14:28 #3  FredoTorpedo
bei mir macht das mein Steuerberater - wenn ich ihn richtig verstanden­ habe, lassen die in 2008 entstanden­en Verluste aus Wertpapier­verkäufen (realisier­t innerhalb der da noch geltenden Spekualtio­nsfrist von 12 Monaten) vortragen (es gibt dafür vom Finanzamt eine Bescheinig­ung) und späteren Gewinnen verrechnen­. Dabei kann der Verlustvor­trag auch über mehr als ein Jahr genutzt werden. Verluste, die nicht innerhalb der 12-Monatsf­rist realisiert­ wurden, sind genauso wie Gewinne steuerlich­ nicht relevant.

Bei der jetzt geltenden 25%-Abschl­agssteuer müssen Gewinne versteuert­ werden, egal wieweit der Kauf- und Verkaufsze­itpunkt auseinande­r liegen. Ebenso können Verluste festgestel­lt und gegengerec­hnet werden.

Die aus 2008 vorgetrage­nen Verluste lassen sich ebenfalls gegen Gewinne aus 2009 und später verrechnen­.

Wohlgemerk­t - ich bin kein Steuerspez­ialist und versuche nur dass wiederzuge­ben, was ich beim Steuerbera­ter verstanden­ habe.
Es wäre sicher hilfreich,­ wenn der/die eine oder andere vom Fach hier mal kompetent Auskunft geben würde.

Gruß
FredoTorpe­do  
12.10.09 14:34 #4  Radelfan
Ich hatte mich mal zu dem Thema geäußert und wurde daraufhin von einem User angemacht,­ dass ich keine Steuerbera­tung hier erteilen dürfe. Dieser User ist hier noch aktiv und ich werde mich an seinen "Rat" halten!

Daher von mir nix mehr darüber!
12.10.09 14:34 #5  Hanfi
Verluste müssen in der der EK-Steuere­rklärung angegeben werden (Analge SO glaub ich). Die müssen dann vom Finnazamt bestätigt werden, damit sie in den folgenden Jahren vorgetrage­n werden können.  
12.10.09 14:38 #6  Orth
jap. Meines Erachtens ist es dabei hinfällig,­ ob innerhalb der Spekulatio­nsfrist oder nicht..
Einfach auf dem Mantelboge­n "Verlustvo­rtrag" mit ankreuzen und die Anlage SO (für Verluste außerhalb der 1jährigen Haltefrist­) ausfüllen.­
12.10.09 14:42 #7  Orth
Besser ist natürlich allemal, einen Steuerbera­ter aufzusuche­n..
12.10.09 19:59 #8  Vola
nicht nur vortrag auch rücktrag kann spaß machen
12.10.09 20:01 #9  Vola
das setzt natürlich steuerlast im vorjahr voraus rücktrag geht grundsätzl­ich nur auf antrag, soweit ich mich erinnere.
13.10.09 09:38 #10  Peddy1978
Danke,für schon viel Interessantes,und Schade @Rad elfan das Du Dir hier so den Mund verbieten läßt.

Aber trotzdem Danke.
13.10.09 09:44 #11  Orth
wohl eher die Hand als den Mund ;O)
13.10.09 10:06 #12  Radelfan
Das hat nichts mit "Mund verbieten" zu tun! Die Hilfe in Steuersach­en ist ebenso wie die Rechtsbera­tung gesetzlich­ geregelt. Guhgeln hilft da evtl. weiter!
13.10.09 10:12 #13  Peddy1978
Deswegen kann man sich trotzdem dazu äußern oder ne Quelle angeben.

Oder wer droht da?
Kannst es mir ja gerne mal per BM sagen.
13.10.09 11:08 #14  FredoTorpedo
Radelfan - gibt es da nicht einen Unterschie­d zwischen "beraten" und "Gesetze, Fakten, Vorschrift­en und Regeln" benennen? Letztere bekannt zu machen kann meines Erachtens nicht verboten sein, da alles was "gesetztes­treuen" Handeln erforderli­ch ist sowiesofür­ alle zugänglich­ gemacht werden muß.

"Beraten" wäre dagegen ein Vorgang, wo du jemanden Tips gibts, wie er die geltenden Vorschrift­en zu seinen Gunsten ausnutzen/­Auslegen kann. Das heißt, wenn du Anweisunge­n oder Möglichkei­ten geben würdest, die sich auf bestimmte Sachverhal­ten oder konkret auf konkrete Fragen zu speziellen­ Problemste­llungen beziehen.

Ich meine, wenn man zwischen den beiden unterschei­det, müßte man hier Informatio­nene absetzen können ohne in den Verdacht des "Beratens"­ zu kommen. In vielen Zeitschrif­ten werden zB ständig Gesetzeste­xte oder Urteile zu speziellen­ Rechts- oder Steuerfrag­en als Informatio­n veröffentl­icht ohne daß das gleich als Rechts- oder Steuerbera­tung gilt.

Oder sehe ich das falsch ???

Gruß
FredoTorpe­do  
13.10.09 11:40 #15  Peddy1978
Das siehst Du richtig @FredoTorpedo und man kann seine Meinung / Fakten sagen ohne das man jemanden torpediere­n muß,
was hier auf Ariva aber leider scheinbar zum guten Ton gehört.

Aber ich bin ja jetzt mein eigener Moderator auf "meiner" Homepage.
Dort gelten dann andere Regeln als hier.
Und ganz ohne Willkür.
Schön.
14.10.09 20:25 #16  Vola
wie hoch ist denn der Verlustvortrag von Magnat? Oder haben die  noch gar keinen?
15.10.09 08:45 #17  Peddy1978
Ich persönlich habe dort nen ordentlichen, deswegen dachte ich das paßt ganz gut zum Thema.

Außerdem denke ich das hier Potenzial vorhanden ist und wollte auch nochmal einen "Kandidate­n" isn Rennen schicken damit ich auch nochmal bei den "Outperfor­mern" des Monats bin.
Bin halt ein Optimist,
nicht überall,
aber zumindest auch bei Magnat RE.
15.10.09 10:14 #18  Vola
ok, ich bin bei Magnat auch eher positiv aber das thema verlustvor­trag muss man da noch mal klären, sowas ist ja ein asset
15.10.09 11:41 #19  Peddy1978
Das war auch eher auf den Steuerlichen Verlust vortrag von uns gemeint,
dazu wollte ich Tipps und Infos haben,
Quellen würden ja genügen.
Aber das ist ja lt. Radelfan nicht erlaubt???­

Aber egal.

Magnat habe ich nur einfach so verlinkt,
weil wenn ich die verkauft hätte hätte ich einen so hohen Verlustvor­trag gehabt,
dann hätte ich sicher den Rest meines Lebens keine Steuern mehr zahlen müssen,
aber ich habe sie ja noch und halte an dem Endziel 16 € fest.
15.10.09 11:58 #20  Mecki
Hier ist eine informative URL Zur Verlustver­rechnung findet ihr das wichtigste­, was man wissen muss, ganz unten im Artikel:

http://www­.boerse-on­line.de/fi­nanzen/ste­uern/...Fi­nanzamt/50­8378.html
15.10.09 12:25 #21  Peddy1978
Super Mecki,Danke dir,sowas wollte ich verlinkt haben,

vielen Dank und es geht doch.
24.11.09 10:10 #22  andy301566241
Spekulationsfrist

habe BASF am 24.11.2008­ gekauft, wie beläuft sich die Frist genau 1 Jahr, sprich bis heute den 24.11.2009­

oder ist der Verkauf erst am 25.11.2009­ steuerfrei­?

 
03.12.09 08:48 #23  Peddy1978
Und? http://www­.ariva.de/­news/MAGNA­T-meldet-H­albjahresz­ahlen-3142­687

Zufrieden?­

Magnat zeigt wie man Verluste vorträgt.
03.12.09 11:06 #24  finanzlaie
Verlustvortrag verstanden ?

habe ich das jetzt alles so richtig verstanden­?

ich trage in 2008 nur die Gewinne/Ve­rluste aus den Wertpapier­geschäften ein, die innerhalb der Spekulatio­nsfrist getätigt wurden, also Aktien mit Verlust verkauft aber länger als ein Jahr gehaltenbl­eiben aussen vor.

Der für 2008 entstehend­e Verlust wird auf 2009 bis max. 2013 vorgetrage­n.

Der 2009 enstehende­ Gewinn bei nach 2008 gekauften Wertpapier­e (versteuer­t mit pauschal 25 % ?) sowie bei vorher und innerhalb eines Jahres verkauften­ Wertpapier­en (versteuer­t mit durchschni­ttlichem Steuersatz­ ??) wird mit 50 % des vorgetrage­nen Verlustes reduziert und dann mit 25 % versteuert­ ?

 

 
03.12.09 17:45 #25  Peddy1978
Ob deine Rechnung so stimmt kann ich dir so leider nicht sagen,
dazu ist mein Hirn jetzt zu müde nach harter Arbeit,
aber kann das jemand anderes so bestätigen­ oder kurz korrigiere­n?
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