Insolvenz - Grundbucheintrag
| eröffnet am: | 13.03.09 08:50 von: | Ralfus |
| neuester Beitrag: | 22.04.09 14:48 von: | kreuzritter |
| Anzahl Beiträge: | 36 | |
| Leser gesamt: | 11311 | |
| davon Heute: | 3 | |
bewertet mit 7 Sternen |
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13.03.09 08:50
#1
Ralfus
Insolvenz - Grundbucheintrag
Hallo und könnte echt mal Hilfe gebrauchen !!!
Habe vor Jahren zu D-Mark-Zeiten einem windigen Paar
(Aufgrund eines Insidertipps) 60TDM geborgt,für Gründung eines Gewerbes,
an dem ich als stiller Teilhaber mutverdienen wollte.Zweites Standbein.
Später stellte sich heraus,daß die beiden mein Geld nur zum Tilgen anderer
Fälligkeiten nutzen und nicht in den Aufbau des Gewerbes steckten.
Ich knirschte mit den Zähnen und machte Druck.
Sie sollten sich kümmern.
Naja was dann kam,könnt Ihr Euch ja sicherlich denken.
Das Gewerbe ging den Bach runter.
Ich sah mein Geld davonschwimmen
und einigte mich mit den Ganoven auf eine scheibchenweise Rückzahlung.
Dies klappte natürlich nur zögernd bis dann garnicht mehr.
Ich nahm mir Anwalt, um meine Forderungen einzutreiben.
Dieser verdiente auch noch ganz gut an mir.
Zum vorläufigen Schluß dann Grundbucheintrag mit Zwangssicherungshypothek auf die größere Immobilie des Paares.
Welche aber schon gnadenlos belastet war.Auch große Bankadressen.
Ich machte mir ehrlich gesagt keine Hoffnungen mehr.
Dann die Insolvenz des Paares.
Jetzt sollte ich meine Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen.
DIES UNTERLIEß ICH !!! Da ich die Nase von anfallenden Kosten voll hatte.
Nach Jahren jetzt ein Kaufinteressierter an der Immobilie.
Der liest meinen Namen im Grundbuch.Und spricht mich an,ob ich gegen eine kleine
Abfindung bereit bin, den Eintrag zu löschen.
JETZT DIE GROßE FRAGE ???
SPRINGT HIER NOCH MEHR RAUS oder soll ich mich mit der kleinen Abfindung zufrieden geben.
Schließlich habe ich ja damals beim Insolvenzverwalter meine Ansprüche nicht mehr angemeldet.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Habe vor Jahren zu D-Mark-Zeiten einem windigen Paar
(Aufgrund eines Insidertipps) 60TDM geborgt,für Gründung eines Gewerbes,
an dem ich als stiller Teilhaber mutverdienen wollte.Zweites Standbein.
Später stellte sich heraus,daß die beiden mein Geld nur zum Tilgen anderer
Fälligkeiten nutzen und nicht in den Aufbau des Gewerbes steckten.
Ich knirschte mit den Zähnen und machte Druck.
Sie sollten sich kümmern.
Naja was dann kam,könnt Ihr Euch ja sicherlich denken.
Das Gewerbe ging den Bach runter.
Ich sah mein Geld davonschwimmen
und einigte mich mit den Ganoven auf eine scheibchenweise Rückzahlung.
Dies klappte natürlich nur zögernd bis dann garnicht mehr.
Ich nahm mir Anwalt, um meine Forderungen einzutreiben.
Dieser verdiente auch noch ganz gut an mir.
Zum vorläufigen Schluß dann Grundbucheintrag mit Zwangssicherungshypothek auf die größere Immobilie des Paares.
Welche aber schon gnadenlos belastet war.Auch große Bankadressen.
Ich machte mir ehrlich gesagt keine Hoffnungen mehr.
Dann die Insolvenz des Paares.
Jetzt sollte ich meine Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen.
DIES UNTERLIEß ICH !!! Da ich die Nase von anfallenden Kosten voll hatte.
Nach Jahren jetzt ein Kaufinteressierter an der Immobilie.
Der liest meinen Namen im Grundbuch.Und spricht mich an,ob ich gegen eine kleine
Abfindung bereit bin, den Eintrag zu löschen.
JETZT DIE GROßE FRAGE ???
SPRINGT HIER NOCH MEHR RAUS oder soll ich mich mit der kleinen Abfindung zufrieden geben.
Schließlich habe ich ja damals beim Insolvenzverwalter meine Ansprüche nicht mehr angemeldet.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
13.03.09 13:27
#2
Ralfus
Immobilienkrise
Ich mache hier voll die Weltwirtschaftskrise durch -ý>> HELFT MIR MAL !!!
13.03.09 13:32
#3
007Bond
Was sagt denn der Anwalt hierzu?
In welcher Höhe wurde denn für Dich der Eintrag ins Grundbuch vorgenommen?
Zu welchem Betrag will denn der potenzielle Käufer die Immobilie erwerben?
Ist die Belastung (Grundbuch) höher als die mögliche Kaufsumme?
Zu welchem Betrag will denn der potenzielle Käufer die Immobilie erwerben?
Ist die Belastung (Grundbuch) höher als die mögliche Kaufsumme?
13.03.09 13:33
#4
andyy
denke, durch kosten und zinsen ist die forderung
zwischenzeitlich bei € 50. - 60.000,00
wieviel will der interessent denn an dich als gläubiger zahlen ?
wenn man genauer betrachtet, wird es kompliziert
sind die anderen im gb alle bereit mitzuziehen ?
welche forderungen haben die noch ?
beachte, banken haben nicht wirklich noch diese forderungen, welche im gb stehen
wieviel will der interessent denn an dich als gläubiger zahlen ?
wenn man genauer betrachtet, wird es kompliziert
sind die anderen im gb alle bereit mitzuziehen ?
welche forderungen haben die noch ?
beachte, banken haben nicht wirklich noch diese forderungen, welche im gb stehen
13.03.09 13:48
#5
Eulenspiegel
Zwangshypothek
Es kommt darauf an, an welcher Rangstelle die Zwangshypothek eingetragen wurde bzw. welche Forderungen dieser Eintragung vorgehen. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung könnte dies bei entsprechender Vorbelastung dazu führen, dass du leer ausgehst. Nachdem der Interessent dieser Immobilie dir aber eine Abfindung gegen eine Löschungsbewilligung vorgeschlagen hat, sollte man den Wert der Immobilie kennen und wissen, wie hoch die Vorbelastungen sind. Ein Grundbuchauszug, den du beantragen kannst, kann in einem solchen Fall hifreich sein. Möglicherweise kannst du auch den gesamten Betrag einfordern. Das Angebot dieser Abfindung lässt dies zumindest vermuten.
13.03.09 13:53
#6
Eulenspiegel
Von Interesse
ist zudem, mit welchem Betrag die eingetragenen Grundschulden noch valutieren. Möglicherweise sind sie bereits getilgt und stehen nur deswegen noch im Grundbuch, weil sie noch nicht zur Löschung beantragt worden sind.
13.03.09 13:57
#7
luthien
Ich würde sagen...
Dadurch das du mit der Zwangssicherungshypothek wohl ganz hinten anstehst, haste quasi vielleicht noch den Schornstein für dich. ;)
Ich frage mich zwar wie blöd man sein kann das man seine Forderungen nicht anmeldet, aber das steht auf nem anderen Blatt.
Die Immobilie soll also freihändig verkauft werden und nicht in die Zwangsversteigerung. Wenn die Immobilie wirklich bis hinten gegen belastet ist und du somit durch ne Zwangsversteigerung eh hinten runter fällst, dann herzlichen Glückwunsch.
Weil dadurch das jemand die Immobilie erwerben will und du noch im Grundbuch stehst, muss er dir eine "Lästigkeitsprämie" zahlen damit du die ZSH löschen lässt.
Wieviel der zahlt ist ne gute Frage. Was zahlt er den anderen, falls noch mehr ZSH im Grundbuch stehen, wäre eine Frage. Wenn du der einzige bist dann musste halt mal probieren wo seine Schmerzgrenze so liegt. Ich meine, selbst 10 % ist besser als nix.
Ich frage mich zwar wie blöd man sein kann das man seine Forderungen nicht anmeldet, aber das steht auf nem anderen Blatt.
Die Immobilie soll also freihändig verkauft werden und nicht in die Zwangsversteigerung. Wenn die Immobilie wirklich bis hinten gegen belastet ist und du somit durch ne Zwangsversteigerung eh hinten runter fällst, dann herzlichen Glückwunsch.
Weil dadurch das jemand die Immobilie erwerben will und du noch im Grundbuch stehst, muss er dir eine "Lästigkeitsprämie" zahlen damit du die ZSH löschen lässt.
Wieviel der zahlt ist ne gute Frage. Was zahlt er den anderen, falls noch mehr ZSH im Grundbuch stehen, wäre eine Frage. Wenn du der einzige bist dann musste halt mal probieren wo seine Schmerzgrenze so liegt. Ich meine, selbst 10 % ist besser als nix.
13.03.09 13:58
#8
luthien
Ich glaube nicht das die Grundschulden nicht mehr
valutieren.
Warum sollten die Leute dann das Insolvenzverfahren betreiben wenn noch freie Vermögenswerte vorhanden sind?!?!
Warum sollten die Leute dann das Insolvenzverfahren betreiben wenn noch freie Vermögenswerte vorhanden sind?!?!
13.03.09 14:11
#9
Harald9
Ob das so überhaupt stimmt
was du da schreibst, weis ich nicht !!!!!
Warum gibst du hier nicht die wichtigste Info bekannt, wieviel dir denn jetzt vom angeblichen Käufer dieser misteriösen Immobilie angeboten wird ?
Du hast bei deinen Aktionen gleich einen Fehler nach dem anderen gemacht, und gehst nun sogar hiermit in dieses Forum.
Die ganze Sache wirkt irgendwie sehr naiv
Warum gibst du hier nicht die wichtigste Info bekannt, wieviel dir denn jetzt vom angeblichen Käufer dieser misteriösen Immobilie angeboten wird ?
Du hast bei deinen Aktionen gleich einen Fehler nach dem anderen gemacht, und gehst nun sogar hiermit in dieses Forum.
Die ganze Sache wirkt irgendwie sehr naiv
13.03.09 14:12
#10
luthien
Ich mach das bald auch mal
ich sach dann zu meinem Chef:
"Unsere Forderung habe ich mal nicht angemeldet, wir ham da schon genug reingesteckt"
Das Gesicht will ich sehen... ;)
"Unsere Forderung habe ich mal nicht angemeldet, wir ham da schon genug reingesteckt"
Das Gesicht will ich sehen... ;)
13.03.09 14:12
#11
andyy
wer sagt das die banken die ZV betreiben
kann auch anderer gläubiger sein, welcher z.b. Rückgewähransprüche bei den Banken gepfändet hat
am besten du stellst mal den Inhalt des GB hier rein
Seiten der Belastungen reicht
am besten du stellst mal den Inhalt des GB hier rein
Seiten der Belastungen reicht
13.03.09 14:17
#12
luthien
Aber auch dann sind keine freien Vermögenswerte da
wie ich in 8 schon sagte.
13.03.09 14:19
#13
gymnie
.....
schau erst mal nach, wo die insolvenz hingeführt hat und ruf den insolvenzverwalter an. Es ist eigenartig, dass die immobilie bisher nicht von den banken verwertet (versteigert) wurde.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
13.03.09 14:20
#14
blindfish
da muss man luthien zustimmen...
die forderung nicht anzumelden, war echt quatsch (denn diese anmeldung hätte im gegensatz zu allem davor NICHTS mehr weiter gekostet)...
die banken können im verfahren übrigens gar nichts mehr betreiben - das ist sache des insolvenzverwalters...
die banken können im verfahren übrigens gar nichts mehr betreiben - das ist sache des insolvenzverwalters...
13.03.09 14:24
#15
Ralfus
BIN SEHR DANKBAR , natürlich war ich blöd !
Ich stehe an achter Stelle mit 29.700 EURO .
Der Interessent bietet mir 750-1000 EURO für die Löschung an.
Es soll schnell gehen...
Eine GmbH hätte sich auch bereit zur Abschreibung erklärt,
muß es aber durch ihre Bücher laufen lassen.
Hier schweifte der Interessent etwas ab und sagte nichts konkretes.
Den Anwalt habe ich lange nicht mehr in die Sache eingeschaltet.
Der war genauso gefräßig und raffgierig.
Forderungen der Banken waren bis 500.000EURO .
Große Immo in Innenstadt - > Hotel.Aber läuft nicht.
Ich glaube Luthien hat mit der Lästigkeitsprämie den Nagel auf den Kopf getroffen.
Bin weiter für jede Info dankbar !!!
Der Interessent bietet mir 750-1000 EURO für die Löschung an.
Es soll schnell gehen...
Eine GmbH hätte sich auch bereit zur Abschreibung erklärt,
muß es aber durch ihre Bücher laufen lassen.
Hier schweifte der Interessent etwas ab und sagte nichts konkretes.
Den Anwalt habe ich lange nicht mehr in die Sache eingeschaltet.
Der war genauso gefräßig und raffgierig.
Forderungen der Banken waren bis 500.000EURO .
Große Immo in Innenstadt - > Hotel.Aber läuft nicht.
Ich glaube Luthien hat mit der Lästigkeitsprämie den Nagel auf den Kopf getroffen.
Bin weiter für jede Info dankbar !!!
13.03.09 14:24
#16
Harald9
Er schreibt auch noch :
Hypothek auf die grössere Immobilie des Paares .
Das würde ja bedeuten, das noch mehr Immobilien da wären; was nicht verwundern würde, wenn sie noch mehr solcher Investoren wie den hier Hilfesuchenden gefunden hätten.
Da passt einiges nicht ..........
Das würde ja bedeuten, das noch mehr Immobilien da wären; was nicht verwundern würde, wenn sie noch mehr solcher Investoren wie den hier Hilfesuchenden gefunden hätten.
Da passt einiges nicht ..........
13.03.09 14:26
#17
Eulenspiegel
ZV
Für die eingetragenen Belastungen haft nicht der Schuldner sondern das Grundstück. Lediglich bei einer Zwangsversteigerung kann der Gläubiger leer ausgehen. Deshalb kann es u. U. ratsamer sein, die eingetragenen Belastungen nicht löschen zu lassen. Der Käufer wird sicher daran interessiert sein, die Belastungen los zu werden.
13.03.09 14:39
#18
Harald9
Stimmt,
man kauft keine Immobilie, wo noch Hypotheken eingetragen sind.
Du stehst also auf Rang 8. Das ist sehr schlecht für dich.
Dann solltest du lieber die 1000 Almosen nehmen; denn ohne Grund hat dir der neue Käufer nicht so wenig angeboten.
Nach deinen obigen Aussagen müssten noch mehr Immobilien da sein. Was ist den damit.
Deine Geschicht hier ist sehr suspekt ...............
Du stehst also auf Rang 8. Das ist sehr schlecht für dich.
Dann solltest du lieber die 1000 Almosen nehmen; denn ohne Grund hat dir der neue Käufer nicht so wenig angeboten.
Nach deinen obigen Aussagen müssten noch mehr Immobilien da sein. Was ist den damit.
Deine Geschicht hier ist sehr suspekt ...............
13.03.09 14:47
#19
luthien
Richtig Harald, Anmerkung zu gymnie
Wenn jemand mehrere Objekte hat, dann lass ich doch auf allen eine Zwangssicherungshypothek eintragen und nicht nur auf einem Objekt?!
Wenn die Immobilie hoffnungslos überlastet ist, kann der Insoverwalter die Immobilie freigegeben haben. Dazu wissen wir nicht wie lange das Insoverfahren schon läuft.
Des weiteren ist die ZVS immer der beschissenste Weg.
Wenn die Immobilie hoffnungslos überlastet ist, kann der Insoverwalter die Immobilie freigegeben haben. Dazu wissen wir nicht wie lange das Insoverfahren schon läuft.
Des weiteren ist die ZVS immer der beschissenste Weg.
13.03.09 15:23
#21
Ralfus
Ja es war meine größte Jugendsünde
die anderen Immobilien sind nur Wege-Rechte und
kleine zerstückelte Flurstücke auf Dorfäckern.
Die Anwaltskanzlei welche die Insolvenzverwaltung betreibt,
läßt telefonisch überhaupt nichts raus.
Haben mir damals ein Schreiben mit einem Zugangsschlüssel in Ihr Internetportal per
Post geschickt.
Dieser funktionierte natürlich auch beim fünften Versuch nicht.
Ich kam mir richtig blöd vor.Rief dort nochmal an und informierte die nette Dame darüber,daß ihr Zugangsschlüssel nicht funkt,darauf nur Vertröstungen...
Das war vor circa fünf Jahren.
Jetzt wie gesagt überraschender Weise ein Kaufinteressierter.
Der sich die Mühe macht, mich abzuspeisen zu wollen.
Ich hatte die ganze Sache für mich schon abgehakt,da mir ja eh nur Kosten entstanden waren...
Ich war total frustriert und viele Bekannte raten mir,daß bei einer Insolvenz für mich eh nichts raus käme.
kleine zerstückelte Flurstücke auf Dorfäckern.
Die Anwaltskanzlei welche die Insolvenzverwaltung betreibt,
läßt telefonisch überhaupt nichts raus.
Haben mir damals ein Schreiben mit einem Zugangsschlüssel in Ihr Internetportal per
Post geschickt.
Dieser funktionierte natürlich auch beim fünften Versuch nicht.
Ich kam mir richtig blöd vor.Rief dort nochmal an und informierte die nette Dame darüber,daß ihr Zugangsschlüssel nicht funkt,darauf nur Vertröstungen...
Das war vor circa fünf Jahren.
Jetzt wie gesagt überraschender Weise ein Kaufinteressierter.
Der sich die Mühe macht, mich abzuspeisen zu wollen.
Ich hatte die ganze Sache für mich schon abgehakt,da mir ja eh nur Kosten entstanden waren...
Ich war total frustriert und viele Bekannte raten mir,daß bei einer Insolvenz für mich eh nichts raus käme.
13.03.09 19:29
#22
Ralfus
Lästigkeitsprämie
Der Kaufinteressierte möchte also versuchen ,
da ich weit hinten in der Schlange stehe,mich mit Almosen abzuspeisen.
Da er hofft - wenn es nicht zur Zwangs-Versteigerung kommt -
das Objekt günstiger und sicherer (ohne weitere Bieter) zu bekommen.
Ist der Insolvenzverwalter aber daran interessiert,das Objekt selber zu betreiben,
stellt er sich doch quer,wo er nur kann.
Schließlich hat er doch keinerlei Risiko und kann nur gewinnen.
Sollte ich versuchen meine Forderungen beim Insolvenzverwalter nachträglich anzumelden.
Schließlich wurde mir bei der Eröffnung der Insolvenz damals eine Frist eingeräumt,
welche aber verstrichen ist.
da ich weit hinten in der Schlange stehe,mich mit Almosen abzuspeisen.
Da er hofft - wenn es nicht zur Zwangs-Versteigerung kommt -
das Objekt günstiger und sicherer (ohne weitere Bieter) zu bekommen.
Ist der Insolvenzverwalter aber daran interessiert,das Objekt selber zu betreiben,
stellt er sich doch quer,wo er nur kann.
Schließlich hat er doch keinerlei Risiko und kann nur gewinnen.
Sollte ich versuchen meine Forderungen beim Insolvenzverwalter nachträglich anzumelden.
Schließlich wurde mir bei der Eröffnung der Insolvenz damals eine Frist eingeräumt,
welche aber verstrichen ist.
13.03.09 19:45
#23
Immobilienhai
der macht sich nicht die mühe dich abzuspeisen,
der muss dich abspeisen......wenn er dich nicht abspeisst, bleibt deine zwangshypothek bestehen und der käufer hat sie an der backe......die zwangshypothek ist losgelöst vom schuldner.....
also kriegen alle nachrangigen schuldner ne lästigkeitsprämie......
also kriegen alle nachrangigen schuldner ne lästigkeitsprämie......
13.03.09 19:55
#24
Ralfus
abspeisen......
Sollte ich versuchen,meine Forderungen beim Insolvenzverwalter nachträglich anzumelden???
13.03.09 21:36
#25
gymnie
#24
ja, du weißt doch gar nicht ob das insoverfahren noch aktuell oder schon abgeschlossen ist und wer verwerter der besagten immobilie ist. Auf jeden fall kannst du deine forderungen bis zum schlusstermin
anmelden. Du mußt doch erst mal die sachlage klären um weiter entscheiden zu können....
anmelden. Du mußt doch erst mal die sachlage klären um weiter entscheiden zu können....
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