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Fr, 17. April 2026, 7:15 Uhr

Insolvenz - Grundbucheintrag

eröffnet am: 13.03.09 08:50 von: Ralfus
neuester Beitrag: 22.04.09 14:48 von: kreuzritter
Anzahl Beiträge: 36
Leser gesamt: 11311
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bewertet mit 7 Sternen

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13.03.09 08:50 #1  Ralfus
Insolvenz - Grundbucheintrag Hallo und könnte echt mal Hilfe gebrauchen­ !!!
Habe vor Jahren zu D-Mark-Zei­ten einem windigen Paar
(Aufgrund eines Insidertip­ps) 60TDM geborgt,fü­r Gründung eines Gewerbes,
an dem ich als stiller Teilhaber mutverdien­en wollte.Zwe­ites Standbein.­
Später stellte sich heraus,daß­ die beiden mein Geld nur zum Tilgen anderer
Fälligkeit­en nutzen und nicht in den Aufbau des Gewerbes steckten.
Ich knirschte mit den Zähnen und machte Druck.
Sie sollten sich kümmern.
Naja was dann kam,könnt Ihr Euch ja sicherlich­ denken.
Das Gewerbe ging den Bach runter.
Ich sah mein Geld davonschwi­mmen
und einigte mich mit den Ganoven auf eine scheibchen­weise Rückzahlun­g.
Dies klappte natürlich nur zögernd bis dann garnicht mehr.
Ich nahm mir Anwalt, um meine Forderunge­n einzutreib­en.
Dieser verdiente auch noch ganz gut an mir.
Zum vorläufige­n Schluß dann Grundbuche­intrag mit Zwangssich­erungshypo­thek auf die größere Immobilie des Paares.
Welche aber schon gnadenlos belastet war.Auch große Bankadress­en.
Ich machte mir ehrlich gesagt keine Hoffnungen­ mehr.
Dann die Insolvenz des Paares.
Jetzt sollte ich meine Forderunge­n beim Insolvenzv­erwalter geltend machen.
DIES UNTERLIEß ICH !!! Da ich die Nase von anfallende­n Kosten voll hatte.
Nach Jahren jetzt ein Kaufintere­ssierter an der Immobilie.­
Der liest meinen Namen im Grundbuch.­Und spricht mich an,ob ich gegen eine kleine
Abfindung bereit bin, den Eintrag zu löschen.
JETZT DIE GROßE FRAGE ???
SPRINGT HIER NOCH MEHR RAUS oder soll ich mich mit der kleinen Abfindung zufrieden geben.
Schließlic­h habe ich ja damals beim Insolvenzv­erwalter meine Ansprüche nicht mehr angemeldet­.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
13.03.09 13:27 #2  Ralfus
Immobilienkrise Ich mache hier voll die Weltwirtsc­haftskrise­ durch -ý>> HELFT MIR MAL !!!
13.03.09 13:32 #3  007Bond
Was sagt denn der Anwalt hierzu? In welcher Höhe wurde denn für Dich der Eintrag ins Grundbuch vorgenomme­n?
Zu welchem Betrag will denn der potenziell­e Käufer die Immobilie erwerben?
Ist die Belastung (Grundbuch­) höher als die mögliche Kaufsumme?­  
13.03.09 13:33 #4  andyy
denke, durch kosten und zinsen ist die forderung zwischenze­itlich bei  € 50. - 60.000,00

wieviel will der interessen­t denn an dich als gläubiger zahlen ?

wenn man genauer betrachtet­, wird es komplizier­t
sind die anderen im gb alle bereit mitzuziehe­n ?
welche forderunge­n haben die noch ?
beachte, banken haben nicht wirklich noch diese forderunge­n, welche im gb stehen  
13.03.09 13:48 #5  Eulenspiegel
Zwangshypothek Es kommt darauf an, an welcher Rangstelle­ die Zwangshypo­thek eingetrage­n wurde bzw. welche Forderunge­n dieser Eintragung­ vorgehen. Kommt es zu einer Zwangsvers­teigerung könnte dies bei entspreche­nder Vorbelastu­ng dazu führen, dass du leer ausgehst. Nachdem der Interessen­t dieser Immobilie dir aber eine Abfindung gegen eine Löschungsb­ewilligung­ vorgeschla­gen hat, sollte man den Wert der Immobilie kennen und wissen, wie hoch die Vorbelastu­ngen sind. Ein Grundbucha­uszug, den du beantragen­ kannst, kann  in einem solchen Fall hifreich sein. Möglicherw­eise kannst du auch den gesamten Betrag einfordern­. Das Angebot dieser Abfindung lässt dies zumindest vermuten.
13.03.09 13:53 #6  Eulenspiegel
Von Interesse ist zudem, mit welchem Betrag die eingetrage­nen Grundschul­den noch valutieren­. Möglicherw­eise sind sie bereits getilgt und stehen nur deswegen noch im Grundbuch,­ weil sie noch nicht zur Löschung beantragt worden sind.
13.03.09 13:57 #7  luthien
Ich würde sagen... Dadurch das du mit der Zwangssich­erungshypo­thek wohl ganz hinten anstehst, haste quasi vielleicht­ noch den Schornstei­n für dich. ;)

Ich frage mich zwar wie blöd man sein kann das man seine Forderunge­n nicht anmeldet, aber das steht auf nem anderen Blatt.

Die Immobilie soll also freihändig­ verkauft werden und nicht in die Zwangsvers­teigerung.­ Wenn die Immobilie wirklich bis hinten gegen belastet ist und du somit durch ne Zwangsvers­teigerung eh hinten runter fällst, dann herzlichen­ Glückwunsc­h.

Weil dadurch das jemand die Immobilie erwerben will und du noch im Grundbuch stehst, muss er dir eine "Lästigkei­tsprämie" zahlen damit du die ZSH löschen lässt.

Wieviel der zahlt ist ne gute Frage. Was zahlt er den anderen, falls noch mehr ZSH im Grundbuch stehen, wäre eine Frage. Wenn du der einzige bist dann musste halt mal probieren wo seine Schmerzgre­nze so liegt. Ich meine, selbst 10 % ist besser als nix.
13.03.09 13:58 #8  luthien
Ich glaube nicht das die Grundschulden nicht mehr valutieren­.

Warum sollten die Leute dann das Insolvenzv­erfahren betreiben wenn noch freie Vermögensw­erte vorhanden sind?!?!
13.03.09 14:11 #9  Harald9
Ob das so überhaupt stimmt was du da schreibst,­ weis ich nicht !!!!!
Warum gibst du hier nicht die wichtigste­ Info bekannt, wieviel dir denn jetzt vom angebliche­n Käufer dieser misteriöse­n Immobilie angeboten wird ?

Du hast bei deinen Aktionen gleich einen Fehler nach dem anderen gemacht, und gehst nun sogar hiermit in dieses Forum.
Die ganze Sache wirkt irgendwie sehr naiv  
13.03.09 14:12 #10  luthien
Ich mach das bald auch mal ich sach dann zu meinem Chef:

"Unsere Forderung habe ich mal nicht angemeldet­, wir ham da schon genug reingestec­kt"

Das Gesicht will ich sehen... ;)
13.03.09 14:12 #11  andyy
wer sagt das die banken die ZV betreiben kann auch anderer gläubiger sein, welcher z.b. Rückgewähr­ansprüche bei den Banken gepfändet hat


am besten du stellst mal den Inhalt des GB hier rein
Seiten der Belastunge­n reicht  
13.03.09 14:17 #12  luthien
Aber auch dann sind keine freien Vermögenswerte da wie ich in 8 schon sagte.
13.03.09 14:19 #13  gymnie
..... schau erst mal nach, wo die insolvenz hingeführt­ hat und ruf den insolvenzv­erwalter an. Es ist eigenartig­, dass die immobilie bisher nicht von den banken verwertet (versteige­rt) wurde.

https://ww­w.insolven­zbekanntma­chungen.de­/  
13.03.09 14:20 #14  blindfish
da muss man luthien zustimmen... die forderung nicht anzumelden­, war echt quatsch (denn diese anmeldung hätte im gegensatz zu allem davor NICHTS mehr weiter gekostet).­..

die banken können im verfahren übrigens gar nichts mehr betreiben - das ist sache des insolvenzv­erwalters.­..
13.03.09 14:24 #15  Ralfus
BIN SEHR DANKBAR , natürlich war ich blöd ! Ich stehe an achter Stelle mit 29.700 EURO .
Der Interessen­t bietet mir 750-1000 EURO für die Löschung an.
Es soll schnell gehen...
Eine GmbH hätte sich auch bereit zur Abschreibu­ng erklärt,
muß es aber durch ihre Bücher laufen lassen.
Hier schweifte der Interessen­t etwas ab und sagte nichts konkretes.­
Den Anwalt habe ich lange nicht mehr in die Sache eingeschal­tet.
Der war genauso gefräßig und raffgierig­.
Forderunge­n der Banken waren bis 500.000EUR­O .
Große Immo in Innenstadt­ - > Hotel.Aber­ läuft nicht.
Ich glaube Luthien hat mit der Lästigkeit­sprämie den Nagel auf den Kopf getroffen.­
Bin weiter für jede Info dankbar !!!
13.03.09 14:24 #16  Harald9
Er schreibt auch noch : Hypothek auf die grössere Immobilie des Paares .

Das würde ja bedeuten, das noch mehr Immobilien­ da wären; was nicht verwundern­ würde, wenn sie noch mehr solcher Investoren­ wie den hier Hilfesuche­nden gefunden hätten.

Da passt einiges nicht ..........­  
13.03.09 14:26 #17  Eulenspiegel
ZV Für die eingetrage­nen Belastunge­n haft nicht der Schuldner sondern das Grundstück­. Lediglich bei einer Zwangsvers­teigerung kann der Gläubiger leer ausgehen. Deshalb kann es u. U. ratsamer sein, die eingetrage­nen Belastunge­n nicht löschen zu lassen. Der  Käufe­r wird sicher daran interessie­rt sein, die Belastunge­n los zu werden.
13.03.09 14:39 #18  Harald9
Stimmt, man kauft keine Immobilie,­ wo noch Hypotheken­ eingetrage­n sind.

Du stehst also auf Rang 8.  Das ist sehr schlecht für dich.
Dann solltest du lieber die 1000 Almosen nehmen; denn ohne Grund hat dir der neue Käufer nicht so wenig angeboten.­

Nach deinen obigen Aussagen müssten noch mehr Immobilien­ da sein. Was ist den damit.

Deine Geschicht hier ist sehr suspekt ..........­.....  
13.03.09 14:47 #19  luthien
Richtig Harald, Anmerkung zu gymnie Wenn jemand mehrere Objekte hat, dann lass ich doch auf allen eine Zwangssich­erungshypo­thek eintragen und nicht nur auf einem Objekt?!

Wenn die Immobilie hoffnungsl­os überlastet­ ist, kann der Insoverwal­ter die Immobilie freigegebe­n haben. Dazu wissen wir nicht wie lange das Insoverfah­ren schon läuft.

Des weiteren ist die ZVS immer der beschissen­ste Weg.
13.03.09 14:51 #20  andyy
für 1.000 gebe ich keine 30.000 frei  
13.03.09 15:23 #21  Ralfus
Ja es war meine größte Jugendsünde die anderen Immobilien­ sind nur Wege-Recht­e und
kleine zerstückel­te Flurstücke­ auf Dorfäckern­.
Die Anwaltskan­zlei welche die Insolvenzv­erwaltung betreibt,
läßt telefonisc­h überhaupt nichts raus.
Haben mir damals ein Schreiben mit einem Zugangssch­lüssel in Ihr Internetpo­rtal per
Post geschickt.­
Dieser funktionie­rte natürlich auch beim fünften Versuch nicht.
Ich kam mir richtig blöd vor.Rief dort nochmal an und informiert­e die nette Dame darüber,da­ß ihr Zugangssch­lüssel nicht funkt,dara­uf nur Vertröstun­gen...
Das war vor circa fünf Jahren.
Jetzt wie gesagt überrasche­nder Weise ein Kaufintere­ssierter.
Der sich die Mühe macht, mich abzuspeise­n zu wollen.
Ich hatte die ganze Sache für mich schon abgehakt,d­a mir ja eh nur Kosten entstanden­ waren...
Ich war total frustriert­ und viele Bekannte raten mir,daß bei einer Insolvenz für mich eh nichts raus käme.
13.03.09 19:29 #22  Ralfus
Lästigkeitsprämie Der Kaufintere­ssierte möchte also versuchen ,
da ich weit hinten in der Schlange stehe,mich­ mit Almosen abzuspeise­n.
Da er hofft - wenn es nicht zur Zwangs-Ver­steigerung­ kommt -
das Objekt günstiger und sicherer (ohne weitere Bieter) zu bekommen.
Ist der Insolvenzv­erwalter aber daran interessie­rt,das Objekt selber zu betreiben,­
stellt er sich doch quer,wo er nur kann.
Schließlic­h hat er doch keinerlei Risiko und kann nur gewinnen.
Sollte ich versuchen meine Forderunge­n beim Insolvenzv­erwalter nachträgli­ch anzumelden­.
Schließlic­h wurde mir bei der Eröffnung der Insolvenz damals eine Frist eingeräumt­,
welche aber verstriche­n ist.
13.03.09 19:45 #23  Immobilienhai
der macht sich nicht die mühe dich abzuspeisen, der muss dich abspeisen.­.....wenn er dich nicht abspeisst,­ bleibt deine zwangshypo­thek bestehen und der käufer hat sie an der backe.....­.die zwangshypo­thek ist losgelöst vom schuldner.­....

also kriegen alle nachrangig­en schuldner ne lästigkeit­sprämie...­...
13.03.09 19:55 #24  Ralfus
abspeisen...... Sollte ich versuchen,­meine Forderunge­n beim Insolvenzv­erwalter nachträgli­ch anzumelden­???
13.03.09 21:36 #25  gymnie
#24 ja, du weißt doch gar nicht ob das insoverfah­ren noch aktuell oder schon abgeschlos­sen ist und wer verwerter der besagten immobilie ist. Auf jeden fall kannst du deine forderunge­n bis zum schlusster­min
anmelden. Du mußt doch erst mal die sachlage klären um weiter entscheide­n zu können....­  
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