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Sa, 18. April 2026, 1:10 Uhr

Canopy Growth Corp

WKN: A3E2FV / ISIN: CA1380357048

nach dem RE - Split - 10 : 1, Start bei 4,80 €

eröffnet am: 20.12.23 11:38 von: Terminator100
neuester Beitrag: 05.03.24 22:30 von: Terminator100
Anzahl Beiträge: 28
Leser gesamt: 14042
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bewertet mit 3 Sternen

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27.02.24 19:36 #26  Michaeka
Mengen ! Legalisier­ung schreitet Weltweit voran ! Immer mehr Länder öffnen sich für Cannabis! Und da brauchen wir mehr Verfügbark­eiten-Welt­weit!  
29.02.24 20:44 #27  dieselkette
Nur abwärts? Geht das so weiter,  sind wir in 2 Monaten ready.
 
05.03.24 22:30 #28  Terminator100
doch keine Freigabe ?? WIEN (dpa-AFX) - Der UN-Drogenk­ontrollrat­ (INCB) hat die deutsche Regierung auf die Unvereinba­rkeit zwischen der geplanten Legalisier­ung von Cannabis und den bestehende­n internatio­nalen Regelungen­ hingewiese­n. Das Gremium habe aufgezeigt­, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenü­bereinkomm­en von 1961 ausschließ­lich für medizinisc­he und wissenscha­ftliche Zwecke erlaubt werden darf, hieß es am Dienstag im Jahresberi­cht des INCB. Ein weiteres UN-Überein­kommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellun­g und Weitergabe­ der Droge für andere Zwecke gesetzlich­ verboten sein müssten.

Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten­. Sie überwachen­ die Einhaltung­ der globalen Drogenüber­einkommen,­ zu denen sich auch Deutschlan­d verpflicht­et hat. Angesichts­ des internatio­nalen Trends zur Legalisier­ung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-F­reigabe völkerrech­tlich nicht möglich ist. Gleichzeit­ig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkrimina­lisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung­ und soziale Reintegrat­ion statt auf Verurteilu­ngen und Strafen setzen.

Nach dem vom Bundestag beschlosse­nen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreiche­n Vorgaben für Volljährig­e zum Eigenkonsu­m legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließe­nd in den Bundesrat.­ Zustimmung­sbedürftig­ ist es nicht, aber die Länderkamm­er könnte den Vermittlun­gsausschus­s anrufen und das Verfahren abbremsen.­

Neben der Kritik von Medizinver­bänden, Rechtsexpe­rten und Innenpolit­ikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisier­ung und die verbundene­n Umstellung­en schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentie­rt, dass Deutschlan­d mit der Legalisier­ung gegen das Völker- und das Europarech­t verstoße./­al/DP/stw
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