TC Unterhaltungselektronik AG
WKN: 745420 / ISIN: DE0007454209Fernsehfee 3.0
| eröffnet am: | 08.07.15 17:20 von: | Investment-Club |
| neuester Beitrag: | 25.04.21 02:49 von: | Angelikaysuua |
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bewertet mit 28 Sternen |
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29.08.17 21:22
#2626
Indimbo
da geht
Wohl echt nix mehr außer runter.
Wer solche boxen baut und für 129 verkauft das ist ein Witz
Wer solche boxen baut und für 129 verkauft das ist ein Witz
23.10.17 15:07
#2629
Klaus-Fischer
Mc Ripp ist nicht da, dafür aber ich!
So, hier:
PTA-Adhoc: TCU AG: Erfolgreiches Urteil im Verfahren gegen Finanzamt, Vollstreckung einstweilig aufgehoben - Vollstreckung einstweilig aufgehoben, Rückzahlungsansprüche
Koblenz (pta024/23.10.2017/13:40) - 1. Im Fall gegen das Finanzamt Koblenz (Umsatzsteuer 2011 bis 2015) hat unsere Gesellschaft gerichtlich beantragt, die Vollziehung der Vollstreckungsmaßnahmen einstweilen bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung aufzuheben.
Mit Beschluss vom 11.10.17 folgte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz diesem Antrag gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 500.000Eur. Diese ist durch die bisherigen Arreste erbracht.
2. Ferner wurde beantragt, die Vollziehung der Zinsfestsetzungen (2011 bis 2014) bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung auszusetzen. Formaljuristisch wurde diesem Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht entsprochen, da eine Aufhebung automatisch aus der Aufhebung des Grundlagenbescheides aus 1.) erfolgt. Die resultierenden Zinsforderungen 42.177 Eur und Nachzahlung Umsatzsteuer 2015 98.730 Eur wurden also ebenfalls aufgehoben und fließen in der bereits gezahlten Höhe zurück an die Gesellschaft.
Aus dem Urteil: Beim Finanzgericht bestanden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide. Es ergaben sich sowohl Unklarheiten bei der Beurteilung von Tatfragen als auch Unsicherheiten bei der Beurteilung von Rechtsfragen.
"Im Hinblick auf die bereits bei Erlass der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide vorliegenden Unsicherheiten bei der Beurteilung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sind nach Auffassung des Senats bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide zu bejahen, die eine Aufhebung der Vollziehung ab Fälligkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache rechtfertigen."
Die Kosten des Verfahrens wurden insgesamt dem Antragsgegner auferlegt.
TC Unterhaltungselektronik AG Der Vorstand Koblenz 23.10.2017
http://www.finanznachrichten.de/...instweilig-aufgehoben-ruec-015.htm
PTA-Adhoc: TCU AG: Erfolgreiches Urteil im Verfahren gegen Finanzamt, Vollstreckung einstweilig aufgehoben - Vollstreckung einstweilig aufgehoben, Rückzahlungsansprüche
Koblenz (pta024/23.10.2017/13:40) - 1. Im Fall gegen das Finanzamt Koblenz (Umsatzsteuer 2011 bis 2015) hat unsere Gesellschaft gerichtlich beantragt, die Vollziehung der Vollstreckungsmaßnahmen einstweilen bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung aufzuheben.
Mit Beschluss vom 11.10.17 folgte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz diesem Antrag gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 500.000Eur. Diese ist durch die bisherigen Arreste erbracht.
2. Ferner wurde beantragt, die Vollziehung der Zinsfestsetzungen (2011 bis 2014) bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung auszusetzen. Formaljuristisch wurde diesem Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht entsprochen, da eine Aufhebung automatisch aus der Aufhebung des Grundlagenbescheides aus 1.) erfolgt. Die resultierenden Zinsforderungen 42.177 Eur und Nachzahlung Umsatzsteuer 2015 98.730 Eur wurden also ebenfalls aufgehoben und fließen in der bereits gezahlten Höhe zurück an die Gesellschaft.
Aus dem Urteil: Beim Finanzgericht bestanden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide. Es ergaben sich sowohl Unklarheiten bei der Beurteilung von Tatfragen als auch Unsicherheiten bei der Beurteilung von Rechtsfragen.
"Im Hinblick auf die bereits bei Erlass der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide vorliegenden Unsicherheiten bei der Beurteilung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sind nach Auffassung des Senats bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide zu bejahen, die eine Aufhebung der Vollziehung ab Fälligkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache rechtfertigen."
Die Kosten des Verfahrens wurden insgesamt dem Antragsgegner auferlegt.
TC Unterhaltungselektronik AG Der Vorstand Koblenz 23.10.2017
http://www.finanznachrichten.de/...instweilig-aufgehoben-ruec-015.htm
23.10.17 15:21
#2630
Klaus-Fischer
Hier:
"...Aus dem Urteil: Beim Finanzgericht bestanden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide. Es ergaben sich sowohl Unklarheiten bei der Beurteilung von Tatfragen als auch Unsicherheiten bei der Beurteilung von Rechtsfragen..."
01.11.17 18:16
#2636
Indimbo
mit welcher meldung
Sollte es den hoch gehen.
Was produziert tcu im Moment.
Oder was verkaufen sie den auser nix ?
Was produziert tcu im Moment.
Oder was verkaufen sie den auser nix ?
02.11.17 13:49
#2638
Indimbo
mal schauen
Was ihr passiert ich denke nicht das Unternehmens meldungen kommen.
Was wollen die den neues auf den Markt bringen.
Wenn es so wie bei endor währe aber daran kann man nicht glauben.
Was wollen die den neues auf den Markt bringen.
Wenn es so wie bei endor währe aber daran kann man nicht glauben.
06.11.17 13:57
#2641
Rolex46
Geht doch langsam aber konstant hoch .
Müssten mal eine coole App rausbringen das es etwas mehr Schub gibt
07.11.17 12:49
#2642
Indimbo
cool App
Die ? Darauf hab ich auch mal gebaut.
Ich glaub die machen nix mehr und sitzen auf der Box wie kein anderer.
Ich glaub die machen nix mehr und sitzen auf der Box wie kein anderer.
08.11.17 14:24
#2643
Rolex46
So richtig hört man nix von petra
Aber irgendwas werden sie schon machen, sonst wären sie schon pleite
22.11.17 18:12
#2645
Klaus-Fischer
Das geht schneller, als Du denkst... Jetzt wo nach
dem Gerichtsurteil die Insolvenzängste vertrieben sind...
Die meisten werden eh erst zugreifen, wenn wir bei über 1€ stehen... und werden feststellen, wie wenig Teile es im Float gibt. Das wird noch ein Spaß werden...
Die meisten werden eh erst zugreifen, wenn wir bei über 1€ stehen... und werden feststellen, wie wenig Teile es im Float gibt. Das wird noch ein Spaß werden...
22.11.17 18:16
#2646
Klaus-Fischer
TCU AG: Erfolgreiches Urteil im Verfahren gegen
das Finanzamt, Vollstreckung einstweilig aufgehoben, Rückzahlungsansprüche
http://www.finanznachrichten.de/...instweilig-aufgehoben-ruec-015.htm
http://www.finanznachrichten.de/...instweilig-aufgehoben-ruec-015.htm
22.11.17 18:18
#2647
Klaus-Fischer
1. Im Fall gegen das Finanzamt Koblenz
(Umsatzsteuer 2011 bis 2015) hat unsere Gesellschaft gerichtlich beantragt, die Vollziehung der Vollstreckungsmaßnahmen einstweilen bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung aufzuheben.
Mit Beschluss vom 11.10.17 folgte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz diesem Antrag gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 500.000Eur. Diese ist durch die bisherigen Arreste erbracht. ...
Mit Beschluss vom 11.10.17 folgte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz diesem Antrag gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 500.000Eur. Diese ist durch die bisherigen Arreste erbracht. ...
22.11.17 18:19
#2648
Klaus-Fischer
2. Ferner wurde beantragt, die Vollziehung der Zin
sfestsetzung (2011 bis 2014) bis zur Rechtskraft einer Hauptsacheentscheidung auszusetzen. Formaljuristisch wurde diesem Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht entsprochen, da eine Aufhebung automatisch aus der Aufhebung des Grundlagenbescheides aus 1.) erfolgt. Die resultierenden Zinsforderungen 42.177 Eur und Nachzahlung Umsatzsteuer 2015 98.730 Eur wurden also ebenfalls aufgehoben und fließen in der bereits gezahlten Höhe zurück an die Gesellschaft. ...
22.11.17 18:19
#2649
Klaus-Fischer
Aus dem Urteil: Beim Finanzgericht bestanden
ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide. Es ergaben sich sowohl Unklarheiten bei der Beurteilung von Tatfragen als auch Unsicherheiten bei der Beurteilung von Rechtsfragen. ...
22.11.17 18:20
#2650
Klaus-Fischer
"Im Hinblick auf die bereits bei Erlass der
angefochtenen Umsatzsteuerbescheide vorliegenden Unsicherheiten bei der Beurteilung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sind nach Auffassung des Senats bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide zu bejahen, die eine Aufhebung der Vollziehung ab Fälligkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache rechtfertigen." ...

