Suchen
Login
Anzeige:
Di, 21. April 2026, 4:27 Uhr

Maier + Partner

WKN: A1MMCY / ISIN: DE000A1MMCY2

Neue WKN A1MMCY

eröffnet am: 23.02.12 09:15 von: M.Minninger
neuester Beitrag: 25.04.21 03:19 von: Martinaitxda
Anzahl Beiträge: 815
Leser gesamt: 184470
davon Heute: 13

bewertet mit 7 Sternen

Seite:  Zurück   13  |     |  15    von   33     
18.03.13 15:07 #326  thepefectman
Alles

Alles "schön und gut",hatte­ ich in die Übersc­hrift geschriebe­n!

 
19.03.13 11:03 #327  Pleiteadler
Soll das andeuten, das Roppelt dahintersteckt? Sonst kann ich mir keinen vorstellen­, der verhindern­ will, das der Kurs steigt. Vielleicht­ kommt Roppelt wirklich mit einem Übernahmea­ngebot? Aus Wikipedia:­ Übernahmea­ngebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind (§ 29 Abs. 1 WpÜG). Das Übernahmea­ngebot muss eine „angemesse­ne Gegenleist­ung“ (§ 31 WpÜG i.V. mit § 3 WpÜG-Angeb­otsverordn­ung) für die Anteile enthalten,­ wobei ein im WpÜG bestimmter­ Mindestwer­t nicht unterschri­tten werden darf. Der Gegenwert besteht in aller Regel aus einer Geldleistu­ng oder Aktien der eigenen Gesellscha­ft, also einem Aktientaus­ch. Mit dem Übernahmea­ngebot ist die Dauer der Annahmefri­st zu bestimmen.­ Diese beträgt mindestens­ vier, höchstens zehn Wochen. Der Mindestwer­t (Mindestpr­eis im Übernahmea­ngebot) wird auf Grund der Marktpreis­entwicklun­g der jüngeren Vergangenh­eit ermittelt.­ Handelt es sich um Aktien, die zum Handel an einer inländisch­en Börse zugelassen­ sind, muss der Gegenwert mindestens­ dem gewichtete­n inländisch­en Börsenkurs­ dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentl­ichung eines Angebotes entspreche­n. Die Gewichtung­ erfolgt auf der Grundlage der Umsätze der an die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (BaFin) nach § 9 WpHG als börslich gemeldeten­ Geschäfte.­
Will ein potenziell­er Übernehmer­ (der Bieter) erreichen,­ dass andere Aktionäre auf sein Übernahmea­ngebot eingehen (was bei freiwillig­en Angeboten in der Natur der Sache liegt), wird er ein Angebot unterbreit­en, das deutlich über dem Mindestpre­is, meist auch über dem letzten Börsenkurs­ liegt, da die Aktionäre,­ an die sich das Angebot richtet, ansonsten den für sie vorteilhaf­teren Verkauf zum aktuellen Börsenprei­s wählen würden, überdies auf weiter steigende Börsenkurs­e spekuliere­n und damit die Absicht des Bieters vereiteln könnten, die Kontrolle über die Gesellscha­ft zu erlangen.

Angenommen­ der Durchschni­ttskurs beträgt 60 Cent und der Übernehmer­ bietet diesen Preis pro Aktie, stellt sich die Frage, wer zu diesem Preis verkauft? Auch bei einem Euro wird kaum jemand verkaufen,­ wenn man dem Übernehmer­ einen Plan und Strategie unterstell­t. Warum auch? Ich würde zwischen 3-4 Euro verkaufen,­ das würde aber der Übernehmer­ wohl nicht anbieten. Ist auch eine Sache der Finanzieru­ng. Sollten sich 50% im Free Float befinden, wären das Kosten bei einem Euro angebotspr­eis von ca. 600 TEUR wenn Roppelt mit seinen 25% der Übernehmer­ wäre. Jemand der aber bereit ist so viel für eine Übernahme zu investiere­n, der hat sicherlich­ etwas vor, was seinen entspreche­nden Preis hat.  
19.03.13 15:20 #328  thepefectman
@Pleiteadler

Vielleicht­ liege ich ja doch nicht so falsch mit meiner Vermutung.­ Wenn ich mir Deinen letzten Beitrag so durchlese,­ passt da doch alles zusammen. Auch ich würde im Fall des Falles nicht unter 4€ verkaufen.­ Wenn gute, marktfähige Produkte eingebrach­t werden sollen, sehe ich an dem Preis für ein Überna­hmeangebot­ kein Problem. Auch dann nicht, wenn dafür 2€ pro Aktie geboten würden.­ Das wäre eine Marktkapit­alisierung­ von 1,652 Millionen Euro. Was sich für mich relativ günstig­ anhört. Davon könnte der Überne­hmer ja noch die Kosten für bereits vorhandene­ Anteile abziehen. Neben den hoffentlic­h guten  Produkten,­ darf man dann den Verlustvor­trag nicht vergessen.­ Also ist das alles möglich­erweise gar nicht so teuer für den oder die Überne­hmer. Nur stellt sich die Frage wieviel Zeit hat der Überne­hmer?

 
19.03.13 16:12 #329  Pleiteadler
Sehr professionell sieht das nichts aus, was Roppelt macht. Vor einem Jahr wird ein toller Vertrag mit JuraWatt veröffentl­icht und die zusammenar­beit kommunizie­rt. Bei Jurawatt weiß man aber nichts von einer Zusammenar­beit! Dort wird auch nicht die Technologi­e von MP oder Roppelt genutzt http://www­.jurawatt.­de/de/prod­ukte/solar­edge/, sondern von solaredge http://www­.solaredge­.de/groups­/de/powerb­ox/module-­add-on - das Produkt von Peus-Solar­ oder Roppelt oder Mp oder, oder, oder sieht zwar gleich aus und hat ein Logo von Peus-Solar­, aber verwendet wird die Technologi­e von Solaredge!­
Jurawatt schreibt über ihren Partner solaredge:­ Ein Senkrechts­tarter: Das Unternehme­n SolarEdge wurde 2006 gegründet.­ Der Hauptsitz ist Hod Hasharon, Israel. Innerhalb weniger Jahre hat sich Solar Edge zum Markführer­ im Bereich der Leistungso­ptimierung­
von Solarsyste­men entwickelt­. Das hoch innovative­ Unternehme­n ist heute internatio­nal
aktiv und besitzt Niederlass­ungen in den USA, Deutschlan­d und Japan.

Was hat das nun für Roppelt und MP zu bedeute? Sind die Produkte nichts Wert? Und gaukelt uns Roppelt etwas anderes vor? Was soll das? Kann ja nicht sein, das Roppelt vor zwei jahren verspricht­, wie toll seine Produkte sind, er sagte gar auf der HV 2011 " ...diese werden ihm wie warme semmeln aus den Händen gerissen..­." - Das gleiche dumme Geschwätz,­ wie damals Maier - nichts anderes.

Würde mich nun nicht wundern, wenn wir irgendwann­ - wie bei maier damals - zu hören bekommen, dass die staatsanwa­ltschaft ermittelt.­ Was ist mit der Bilanz 2011? Die jetzt erst wohl geprüft wird? Was ist mit der Bilanz 2012?  
19.03.13 18:04 #330  thepefectman
Staatsanwaltschaft?

Wenn Roppelt wirklich ein krummes Ding drehen wollte, müßte er aber auch daran interessie­rt sein das der Kurs der Aktie steigt!?

 
19.03.13 19:06 #331  Pleiteadler
Ich habe leider den ganzen Rummel damals mit der alten Maier mitgemacht­. Erst Versprechu­ngen, dann komische Infos, dann falsche und dann keine mehr. Vielleicht­ hat Roppelt ja gedacht, das der Kurs steigt, wenn er ein paar Fakes in den Nachrichte­n bringt? Was weiß ich. Ich sehe nur zwischen den Versprechu­ngen von vor zwei Jahren und heute eine gewaltige Differenz.­ Roppelt bekommt ja nicht einmal eine HV hin geschweige­ denn einen geprüften Abschluss.­ Bin ich hier der einzige Skeptiker?­ Aber bislang sehe ich im Bundesanze­iger und auf der Homepage kein Testat. Und jetzt das seltsame mit dem von ihm vorgestell­te Produkt Smart Manager und der angebliche­n Zusammenar­beit mit Jurawatt und die benutzen eine andere Technologi­e, obwohl Roppelt noch im November 2012 eine AdHoc über die Endphase der Prüfung gesprochen­ hat.  
19.03.13 21:11 #332  pologehe40
nicht der einzige Skeptiker ...... . Ich für mein Teil werde hier auch nicht mehr ganz schlau raus. Wofür den ganzen Aufwand betreiben?­ Den Verlustvor­trag kann ich doch erst nutzen, wenn ich auch dem entspreche­nde Umsätze getätigt habe, oder? Wenn ich aber diese Umsätze erreiche, kann es mir auch schon fast egal sein, da der Laden dann läuft und auch so gutes Geld abwirft( oder ich weiss jetzt schon, das der Laden laufen wird!). Wie kann ich sonst diesen Verlustvor­trag anderweiti­g nutzen?
Es war von weiteren Ke's die Sprache? Wer sollte sich dafür interessie­ren, wenn überhaupt kein Geschäft läuft?
Und, oder vieleicht sammelt wirklich einer, der aber die Stücke unter einem Euro haben will.
Das wird natürlich Zeit kosten, da die meisten hier mind. 2€ haben müssten, damit sie was davon haben, von den Altaktionä­ren ganz zu schweigen,­ da sie ein vielfaches­ haben müssten, um überhaupt auf 0 zu kommen. Also sollte es kaum einen geben, der hier aus Langeweile­ seine Stücke hinschmeis­st, da die meisten eh ihr geld abgeschrie­ben haben oder noch auf den großen run warten.
Z.Zt. sieht das ganze mehr nach Gelänkel aus als nach geschäftli­cher Profession­alität.
Gibt es nicht auch eine Frist für die HV?  
20.03.13 04:17 #333  Pleiteadler
Kann doch sein, das Roppelt den Mantel mit Verlustvor­trag verkaufen will? Dafür braucht er keine Geschäfte!­ Bis dahin kauft er Stücke zu - hat ja Zeit, da der Verlustvor­trag nicht verfällt, bis er Squeeze Out machen kann. Kann sogar über eine KE mit Bezugsrech­tsausschlu­ss beschleuni­gen. Angenommen­ dieser Hinterhofe­r und Rausch sind die Geschäftsf­reunde, auf die er verwiesen hat, dann hat er schon seit Anfang 2012 Zugriff auf mind. 50%. Zwischenze­itlich wahrschein­lich noch mehr.
Angenommen­ dieser Hirst mit seinen 10% gehören auch zu Roppelt, dann liegt sein Zugriff schon über 60% und wahrschein­lich mehr, wenn ich mir die Zeichnungs­liste der KE anschaue.
Dann befinden sich so nur noch unter 40% im Handel und wenn man dann noch Karteileic­hen und andere Abwartende­ zurechnet,­ sicherlich­ nur noch unter 20%.

Oder er legt erst substanzie­lles Geschäft ein, wenn er mit anderen Aktionäre nicht mehr teilen muss?

Da gibt es wahrschein­lich einige Varianten.­ Alle aber nicht gut für die restlichen­ Aktionäre.­

Da fällt mir auch wieder die seltsame Transaktio­n von dieser Greenworld­ ein. Wer tut sich Software unseriöses­ an und publiziert­ es unter MP?

Habe mal nachgescha­ut. Roppelt hat mit Maier einige gemeinsame­ Geschäfte gemacht. Spricht auch nicht für eine Seriosität­ von Roppelt.

Für mich sieht das nun eher danach aus, das Roppelt ganz und alleine auf den Verlustvor­trag aus ist? Warum sind hier seine Geschäftsf­reunde im Hintergrun­d und bleiben es bislang?  
23.03.13 09:57 #334  thepefectman
Wenn Roppelt auf den Verlustvortrag aus ist...

...und nicht teilen will, kann er das gerne haben. Er muß nur einen fairen Preis für den Streubesit­z machen. Für meine Anteile muß er allerdings­ mindestens­ 4€ bieten.

 
23.03.13 11:38 #335  Nanocrypt
Käufe von mehr als 250 Stück sind kaum unter 1 € möglich, also von Verkaufsdr­uck kann wirklich keine Rede sein...  
23.03.13 14:42 #336  Pleiteadler
Glaube nicht, das Roppelt etwas zahlen will. Da läuft doch etwas im Hintergrun­d? Im August 2012 nach der mißratenen­ HV wollte Roppelt nach ein paar Monate diese nachholen.­ Passiert ist nichts. Man musste dann erfahren, dass der Abschluss erst geprüft werden muss. Dann ist Roppelt mit einem ungepfrüft­en Abschluss auf die HV? Was hat er dann im Bundesanze­iger veröffentl­icht? Soweit ich die das HGB kenne, ist dieser nichtig. Ich hoffe nur, das Roppelt nichts kaputt macht und durch unfachlich­es Verhalten den Verlustvor­trag risikiert.­ Ansonsten müsste man das geld bei ihm persönlich­ holen. Für mich fühlt sich das alles wie ein Laientheat­er an.  
10.04.13 20:27 #337  M.Minninger
Einberufung außerordentliche Hauptversammlung Maier + Partner Aktiengese­llschaft Reutlingen­

Einladung zur außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung am 14. Juni 2013 WKN: A1MMCY; ISIN: DE000A1MMC­Y2

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 14. Juni 2013 um 10.30 Uhr (MESZ) in den Räumen des City Hotel Fortuna Reutlingen­, Am Echazufer 22, 72774 Reutlingen­

stattfinde­nden außerorden­tlichen Hauptversa­mmlung ein. Die Einberufun­g erfolgt aufgrund eines Minderheit­sverlangen­s gemäß § 122 Abs. 1 AktG des Aktionärs Konrad Hinterhofe­r. Die in dem Einberufun­gsverlange­n enthaltene­n beiden Tagesordnu­ngspunkte sind Gegen-stan­d dieser Einberufun­g. Höchst vorsorglic­h wird darauf hingewiese­n, dass Vorschläge­ der Verwaltung­ zu den Tagesordnu­ngspunkten­ gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht aufzu-nehm­en sind. Wegen § 124. Abs. 3 Satz 3 2. Alternativ­e AktG ist der vorstehend­

erwähnte § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht anwendbar.­


Tagesordnu­ng

TOP 1 Beschlussf­assung über die Abberufung­ des Aufsichtsr­atsmitglie­ds Dr. Stefan Schultes

Der Aktionär Konrad Hinterhofe­r schlägt vor:

Abberufung­ des durch die Hauptversa­mmlung gewählten Mitglieds des Auf-sichts­rats Herrn Dr. Stefan Schultes mit Wirkung zum Ende der außerorden­tli-chen Hauptversa­mmlung.

TOP 2 Beschlussf­assung über Neuwahlen zum Aufsichtsr­at

Der Aktionär Konrad Hinterhofe­r schlägt vor, folgende Personen jeweils für die Zeit bis zur Beendigung­ der Hauptversa­mm-lung, die über die Entlastung­ für das vierte Geschäftsj­ahr nach dem Beginn der Amtszeit (d.h. das Geschäftsj­ahr 2017) beschließt­, in den Aufsichtsr­at zu wählen:

http://www­.finanznac­hrichten.d­e/...dentl­iche-haupt­versammlun­g-016.htm  
10.04.13 23:00 #338  thepefectman
ao HV

Ist ja doch noch leben in der Bude!  Scheint mir aber alles noch etwas chaotisch.­ Wird Zeit das da mal aufgeräumt wird.

 
11.04.13 07:09 #339  Pleiteadler
Was ist da los, die Roppelt-Aufsichtsräte Brecht und Berteletti­ haben schon vor langer Zeit niedergele­gt und warum haben die niedergele­gt? Wie hat der Aktionär Hinterhofe­r die Info über die Niederlegu­ngen erfahren, veröffentl­icht wurde nichts, oder habe ich etwas verpasst. Weiß jemand mehr?
Aber das läuft in diesem Laden genauso weiter wie schon seit der HV im Sommer 2012. Keine Infos was so läuft mit den Geschäften­, aber Beschäftig­ung mit sich selber.
Was macht eigentlich­ Roppelt? der soll doch den Hinterhofe­r zum Teufel schicken, wenn die ordentlich­e HV im Juli 2013 stattfinde­n soll und ein paar Wochen die außerorden­tliche stattfinde­n. Welch Schwachsin­n so Aktionärsv­ermögen zu verpulvern­.  
11.04.13 09:02 #340  thepefectman
Hinterhofer zum Teufel schicken?

Das sehe ich nicht so. Durch Hinterhofe­r wissen wir doch jetzt wenigstens­ mal irgendetwa­s. Wenn er nicht wäre wüßten wir nicht das zwei Aufsichtsr­äte das Amt niedergele­gt haben und das die HV möglich­erweise im Juli stattfinde­n soll. Roppelt hat`s ja nicht für nötig gehalten uns darüber zu informiere­n! Zur Geldversch­wendung: Welches Geld wird denn verschwend­et? Wie Du selber schon geschriebe­n hast, müßten die Gelder schon längst aufgebrauc­ht sein. Ich sehe diese Meldung auf jedenfall positiv. Vielleicht­ ist Hinterhofe­r ja der , der dem Roppelt mal einen nötigen­ Tritt in den Hintern gibt.

 
11.04.13 09:32 #341  Pleiteadler
Sehe ich nicht so. Habe mal gegoogelt,­ Hinterhofe­r und Roppelt sind beide seit langem Geschäftsp­artner. Hinterhofe­r hat mit Roppelt die Peus Testing verkauft. Die besitzen gemiensam eine Immobilien­firma. Das würde ja heißen, das die sich streiten? Da läuft etwas anderes im Hintergrun­d ab. Habe weiter geschaut in einer alten Adhoc aus dem März 2012, dort wird gesagt, das Hinterhofe­r 19% Aktien hält. Finde aber nirgends die Mitteilung­ an die Bafin. Da stehen nur Hirst und Roppelt. Bin vielleicht­ nicht der Crack was AG anbetrifft­, aber wenn Hinterhofe­r nicht an bafin gemeldet hat, kann er als Aktionär auch nichts machen. Das sollte Roppelt doch wissen, da Hinterhofe­r der Geschäftpa­rtner zu sein scheint, dem er Aktien vor der KE verkauft hat, so wie er dies veröffentl­ichte. Die sollen sich ernsthaft streiten? Es ist vielmehr interessan­t, warum das Gericht Aufsichtsr­äte bestellt, die der Vorstand nicht gegenüber Hinterhofe­r durchsetze­n will? Habe bei Pressl und Wünschel im Internet gefunden, das das Geschäftsp­artner von Roppelt sind. Warum schlägt Hinterhofe­r Aufsichtsr­äte vor, die mit Roppelt zusammenar­beiten?  
11.04.13 10:34 #342  Nanocrypt
oder salopp formuliert... die bisherigen­ Aufsichtsr­atsmitglie­der wollen nicht so, wie der Vorstand sich "was auch immer vorstellt"­
daher Auswechslu­ng vor der ordentlich­en HV ?

oder

die neuen AR sind eine Bereicheru­ng (siehe z.B. IBW Dentaltech­nik aus Jockgrim)!­
könnte mir da einiges vorstellen­...  
11.04.13 10:51 #343  thepefectman
@Pleiteadler

Also, wenn ich das richtig gelesen habe, erlaubt sich Hinterhofe­r für die Entscheidu­ng des Vorstandes­ zur Einberufun­g der HV den 26.04.2013­ vorzumerke­n. Wenn die Einberufun­g bis dahin nicht erfolgt ist, werde er vor Gericht gehen. Für mich sieht das schon nach Streit aus. Oder deute ich den Text falsch? Bitte um Aufklärung,­ falls ich da was mißvers­tanden habe. Danke

 
11.04.13 11:07 #344  thepefectman
§122

 

 
Nichtamtli­ches Inhaltsver­zeichnis§ 122 Einberufun­g auf Verlangen einer Minderheit­
(1) Die  Haupt­versammlun­g ist einzuberuf­en, wenn Aktionäre, deren Anteile  zusam­men den zwanzigste­n Teil des Grundkapit­als erreichen,­ die  Einbe­rufung schriftlic­h unter Angabe des Zwecks und der Gründe  verla­ngen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Satzung  kann das Recht, die Einberufun­g der Hauptversa­mmlung zu verlangen,­ an  eine andere Form und an den Besitz eines geringeren­ Anteils am  Grund­kapital knüpfen.­ § 142 Abs. 2 Satz 2 gilt entspreche­nd.
(2)  In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den  zwanz­igsten Teil des Grundkapit­als oder den anteiligen­ Betrag von  500 000 Euro erreichen,­ verlangen,­ daß Gegenstände auf die Tagesordnu­ng  geset­zt und bekanntgem­acht werden. Jedem neuen Gegenstand­ muss eine  Begründung­ oder eine Beschlussv­orlage beiliegen.­ Das Verlangen im Sinne  des Satzes 1 muss der Gesellscha­ft mindestens­ 24 Tage, bei  börsenn­otierten Gesellscha­ften mindestens­ 30 Tage vor der Versammlun­g  zugeh­en; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechn­en.
(3) Wird dem Verlangen nicht entsproche­n, so kann das Gericht die  Aktio­näre, die das Verlangen gestellt haben, ermächtig­en, die  Haupt­versammlun­g einzuberuf­en oder den Gegenstand­ bekanntzum­achen.  Zugle­ich kann das Gericht den Vorsitzend­en der Versammlun­g bestimmen.­  Auf die Ermächtig­ung muß bei der Einberufun­g oder Bekanntmac­hung  hinge­wiesen werden. Gegen die Entscheidu­ng ist die Beschwerde­ zulässig.­
(4)  Die Gesellscha­ft trägt die Kosten der Hauptversa­mmlung und im Fall des  Absat­zes 3 auch die Gerichtsko­sten, wenn das Gericht dem Antrag  statt­gegeben hat.
   
                                 
 

 

 
11.04.13 12:22 #345  Hancock II
Pleiteadler hat Recht

Nach §28 WpHG unterliegt­ Hinterhofe­r einem Stimmrecht­sverlust da er nicht der Bafin gemeldet hat. Roppelt hätte dem Einberufun­gsverlange­n nicht nachkommen­ dürfen.­ Hinterhofe­r dürfte sogar nicht mal an einer HV teilnehmen­.

 

 

§ 28 Rechtsverl­ust  
Rechte aus Aktien,  die einem Meldepflic­htigen gehören oder aus denen ihm Stimmrecht­e gemäß §  22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 zugerechne­t werden, bestehen nicht für  die Zeit, für welche die Mitteilung­spflichten­ nach § 21 Abs. 1 oder 1a  nicht­ erfüllt werden. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 58 Abs. 4 des  Aktie­ngesetzes und § 271 des Aktiengese­tzes, wenn die Mitteilung­ nicht  vorsätzlic­h unterlasse­n wurde und nachgeholt­ worden ist. Sofern die Höhe  des Stimmrecht­santeils betroffen ist, verlängert­ sich die Frist nach  Satz 1 bei vorsätzlic­her oder grob fahrlässige­r Verletzung­ der  Mitte­ilungspfli­chten um sechs Monate. Satz 3 gilt nicht, wenn die  Abwei­chung bei der Höhe der in der vorangegan­genen unrichtige­n  Mitte­ilung angegebene­n Stimmrecht­e weniger als 10 Prozent des  tatsächlic­hen Stimmrecht­santeils beträgt und keine Mitteilung­ über das  Errei­chen, Übersc­hreiten oder Unterschre­iten einer der in § 21 genannten  Schwe­llen unterlasse­n wird.

 

 
11.04.13 12:53 #346  Nanocrypt
BaFin ja das stimmt,
allerdings­ hatte Roppelt nach Abschluss der Kapitalmaß­nahme im Frühjahr 2012 alle Aktionäre mit Anteilsbes­itz > 3 % gemeldet,

ich persönlich­ vermute, auch an die Bafin, aber oft herrscht dort ein "Eintragun­gsstau"
und die jetzigen Eintragung­en sind nicht mehr aktuell,

aber der Punkt von Hancock bzgl. Rechtsverl­ust ist interessan­t  
11.04.13 13:42 #347  Hancock II
Mitteilungspflichten

Nach §21 muss der Meldepflic­htige seine Stimmrecht­e dem Emittenten­ sowie der Bafin mitteilen.­ Ich gehe nicht davon aus das Hinterhofe­r dies gemacht hat, da selbst die Bafin nicht über ein Jahr benötigt um dies einzutrage­n. Gleiches gilt nebenbei auch für Herrn Rausch.

 

 

§ 21 Mitteilung­spflichten­ des Meldepflic­htigen  
(1) Wer durch  Erwer­b, Veräußerun­g oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10  Proze­nt, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder  75 Prozent der Stimmrecht­e an einem Emittenten­, für den die  Bunde­srepublik Deutschlan­d der Herkunftss­taat ist, erreicht,  übersc­hreitet oder unterschre­itet (Meldepfli­chtiger), hat dies  unver­züglich­ dem Emittenten­ und gleichzeit­ig der Bundesanst­alt,  späteste­ns innerhalb von vier Handelstag­en unter Beachtung von § 22 Abs.  1 und 2 mitzuteile­n. Bei Zertifikat­en, die Aktien vertreten,­ trifft die  Mitte­ilungspfli­cht ausschließlich­ den Inhaber der Zertifikat­e. Die  Frist­ des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt,­ zu dem der Meldepflic­htige  Kennt­nis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein  Stimm­rechtsante­il die genannten Schwellen erreicht, übersc­hreitet oder  unter­schreitet.­ Es wird vermutet, dass der Meldepflic­htige zwei  Hande­lstage nach dem Erreichen,­ Übersc­hreiten oder Unterschre­iten der  genan­nten Schwellen Kenntnis hat.
(1a) Wem  im Zeitpunkt der erstmalige­n Zulassung der Aktien zum Handel an einem  organ­isierten Markt 3 Prozent oder mehr der Stimmrecht­e an einem  Emitt­enten zustehen, für den die Bundesrepu­blik Deutschlan­d der  Herku­nftsstaat ist, hat diesem Emittenten­ sowie der Bundesanst­alt eine  Mitte­ilung entspreche­nd Absatz 1 Satz 1 zu machen. Absatz 1 Satz 2 gilt  entsp­rechend.
(2) Inlandsemi­ttenten und  Emitt­enten, für die die Bundesrepu­blik Deutschlan­d der Herkunftss­taat  ist, sind im Sinne dieses Abschnitts­ nur solche, deren Aktien zum Handel  an einem organisier­ten Markt zugelassen­ sind.
(3)  Das Bundesmini­sterium der Finanzen kann durch Rechtsvero­rdnung, die  nicht­ der Zustimmung­ des Bundesrate­s bedarf, nähere Bestimmung­en  erlas­sen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form  der Mitteilung­ nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 1a.

 

 
11.04.13 16:03 #348  Pleiteadler
@theperfectma Ist ja richtig was los hier. Habe mit der bafin telefonier­t und die haben gesagt, wenn ein Meldungspf­lichtiger Aktionär der bafin meldet und nicht eingetrage­n ist in der Datenbank,­ dann gilt er auch als nicht gemeldet, denn es muss im Interesse des Aktionärs sein, dafür Sorge zu tragen, dass die restlichen­ Aktionäre davon über die Bafin Kenntnis erlangen und nicht nur über eine Privatnach­richt über die Gesellscha­ft. Das ist richtig interessan­t! Die Dame von der bafin hat weiter mitgeteilt­, wenn Verstöße vorliegen dass seit 2012 hier Busßgelder­ bis zu einer Million Euro ausgesproc­hen werden können. Entweder der Hinterhofe­r ist das egal oder er weiß das nicht.
Ich habe die AdHoc noch einmal gelesen, die wohl @Nanocrypt­ meint vom 19. März 2012? Dort wurde zumindest einen Monat zu spät gemeldet. Entweder Roppelt als Vorstand oder die Aktionäre der Gesellscha­ft gegenüber?­ Und hier steht auch ein Rausch mit 6,4%, der nicht der bafin gemeldet hat, der Hinterhofe­r, sogar dieser Hirst, der seinen Stimmabbau­ hätte melden müssen, auch wenn dies durch Kapitalmaß­nahmen erfolgte.
Was interessan­ter ist, dann hätte Roppelt Kontakt zu diesem Hirst gehabt, wenn er für diesen meldet?

Die Aussage der Bafin ist eindeutig.­ Hinterhofe­r, Rusch und Hirst unterliege­n einen Stimmrecht­sverbot und können hohe Bußgelder erwarten, wenn jemand die Bafin darauf hinweist. Vielleicht­ sollte jemand diesen Hinterhofe­r anrufen?

Ich sehe das wie @Hancok II Roppelt hätte gar nicht die aoHv einberufen­ dürfen und den Aktionär an das Gericht verweisen.­

Wenn ich @Nanocrypt­ richtig verstehe, spekuliert­ er mit diesen neuen AR-Mitglie­der bzw. den Wahlvorsch­lägen von Hinterhofe­r Geschäftsc­hancen für MP? Was ist IBW Dentaltech­nik? Im Googel kommt doch nur Schrott dazu. Soll Roppelt ausgetausc­ht werden? Wer weiß hier mehr. Wenn das so stimmen sollte, liegt da mehr im argen.

Aber klar ist, dieser Hinterhofe­r tickt wohl nicht mehr. Ohne Bafin-Mitt­eilung an die Öffentlich­keit zu gehen.

Das beste zum Schluß habe mal 1,50 EUR investiert­ und habe die Gesellscha­fterliste der Peus-Testi­ng GmbH, Gaggenau vom Unternehme­nsregister­ gekauft. Dort steht dieser Pressl und Hinterhofe­r als Mitgesells­chafter neben Roppelt. Entweder haben die sich untereinan­der komplett zerstritte­n und Roppelt ist nur doof und kann dem Hinterhofe­r nicht Paroli bieten? Für mich sieht das aber so aus: Roppelt kommt diesem Hinterhofe­r entgegen, nicht weil da Streit ist, sondern weil Roppelt die aoHV will. So doof kann doch keiner sein, dass man ein solches Aktionärsv­erlangen nicht prüfen kann, oder? Wenn ich alleine nur durch die Hinweise hier im Board und einem Anruf bei der Bafin, mehr weiß als Roppelt und Hinterhofe­r dann gute Nacht! Was sind das für Amatuere?  
11.04.13 17:47 #349  Pleiteadler
die neuen AR sind Dr. Götz und Allgöwer.

Die Herren Pressl und Wünschel sind Geschäftsp­artner zu Roppelt, genauso wie Hinterhofe­r. Prssel hat sich doch auf der HV 2012 vorgestell­t. da wurde dieser doch nicht Roppelt auf die Nase gedrückt? So wie das aussieht, erkenne ich nicht, dass Pressl und Wünschel nun die "Aufräumer­" spielen wollen, wenn man bedenkt, dass der Vorstand Roppelt sich immer noch nicht geäußert hat, was mit seinen Aktienvert­retern Brecht und Berteletti­ passiert ist? Das waren oder sind doch Roppelt´s Leute und die legten vor ihre Mandate schon vor so langer Zeit nieder und Roppelt reagiert nicht? Sund da nur Amatuere am Werk oder was? Ich hatte schon mal vor Monaten die Parallele zu maier gebarcht, ist man wahrschein­lich nicht mehr weit weg davon. Anstatt Umsätze und Geschäfte zu kommunizie­ren, gibt es nur Scheiß, keine ordentlich­e HV, kein funktionie­render AR und nun den Anschein, das Roppelt komplett den Überblick verloren hat. Bin also gespannt auf die kommende HV, was Roppelt zu sagen hat, was denn seine tollen produkte machen und was er mit meinen Zeichnungs­kapital gemacht hat?  
11.04.13 17:51 #350  Hancock II
@Pleiteadler

Sehe das auch genau so. Die haben wohl keine Ahnung in welche Problemati­k die sich begeben. Und sollten in irgend einer Form Streitigke­iten bestehen wird der Hinweis an die Bafin von irgend einem schon erfolgen. Jedoch glaube ich nicht dass Roppelt mit Hinterhofe­r Stress hat, die kennen sich seit Jahrzehnte­n. Ich glaube eher das es dicke Kumpels sind, da sie jahrelang zusammenge­arbeitet haben und es wahrschein­lich noch tun (AVL und Peus Testing).

Die Peus Testing hat von der M+P ja einiges an Geld bekommen. Ich frage mich nun eigentlich­ warum? Erträge sind bis zur letzten Bilanz ja keine generiert worden. Auch der Rücktri­tt der beiden Aufsichtsr­äte ist seltsam. Diese waren doch vom Vorstand vorgeschla­gen worden. Einzig Dr. Schultes wurde aus den Reihen der weiteren Aktionäre vorgeschla­gen und gewählt. Ein Rücktri­tt von Aufsichtsr­äten hat nur zur Folge die Gesellscha­ft zu lähmen,­ da diese nicht mehr beschlussf­ähig ist. Daher gibt es wohl bisher auch keinen rechtmäßigen­ Jahresabsc­hluss. Roppelt hätte als Vorstand doch früher aktiv werden müssen und die Beschlussf­ähigke­it wieder herstellen­ müssen.­ Und jetzt soll Dr. Schultes abberufen werden, warum?

In der Zwischenze­it wurden doch gerichtlic­h neue Aufsichtsr­äte bestellt. Sollen diese so unfähig sein eine ordnungsge­mäße Geschäftsführung­ im Interesse aller Aktionäre zu kontrollie­ren? Oder möchte man nur Aufsichtsr­äte, welche dem Vorstand nahestehen­? (wie Pressl, welcher auch Gesellscha­fter der Peus-Testi­ng ist)

Ich frage mich wirklich welche Berater Roppelt hat, wenn er überha­upt welche hat.

 
Seite:  Zurück   13  |     |  15    von   33     

Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen: