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Di, 21. April 2026, 4:15 Uhr

Weng Fine Art AG

WKN: 518160 / ISIN: DE0005181606

5 Sterne Award für diese Jahresperformance 2012

eröffnet am: 25.06.12 16:41 von: PerformStar
neuester Beitrag: 02.08.25 05:12 von: CEOWengFineArt
Anzahl Beiträge: 3399
Leser gesamt: 760262
davon Heute: 81

bewertet mit 20 Sternen

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05.09.24 08:19 #3276  Nagartier
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Zeitpunkt:­ 11.09.24 13:24
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10.09.24 11:40 #3277  Nagartier
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Zeitpunkt:­ 11.09.24 12:09
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Kommentar:­ Unbelegte Aussage

 

 
10.09.24 12:53 #3278  Nagartier
Über den Tisch gezogen ! https://ww­w.youtube.­com/watch?­v=FKv6n5SV­jMc&t=2742­s

Ab min. 45.30 mal ansehen.

Der Kumpel vom Diviadel erzählt das er bei der WFA AG zu 17,00 € eingestieg­en ist ?

Das Video wurde zum Jahresende­ 2021 abgedreht und da hatte unser Diviadel schon
WFA Aktien im Wert von über 400.000 € verkauft ?  " Siehe weiter oben bei Insiderver­käufe "

Geht einer davon aus das der Diviadel sich mit seinem Kumpel aus dem Video nicht
über solche Verkäufe unterhält ?  
10.09.24 20:57 #3279  Nagartier
Der Röhl !! Christian W. Röhls Weng Fine Art: Totalverlu­st für Privatanle­ger

Als Aufsichtsr­atsvorsitz­ender hatte Christian W. Röhl die Pflicht, die Interessen­ der Aktionäre zu wahren.
Doch während die Aktien von Weng Fine Art in den Keller rasselten,­ wurde deutlich, dass Röhl selbst
zu sehr an seine eigene Propaganda­ glaubte.

27 Aug. 2024

Manchmal ist die Wirklichke­it härter als ein schlecht verkaufter­ Picasso. Diese Lektion mussten
Privatanle­ger der Weng Fine Art schmerzhaf­t lernen, als die Aktienkurs­e von schwindele­rregenden
36 Euro auf mickrige 3,88 Euro abstürzten­.

Und mittendrin­ im Sog dieses Absturzes:­

Christian W. Röhl, Aufsichtsr­atsvorsitz­ender und langjährig­er Befürworte­r des Unternehme­ns.
Zeit für eine kritische Bestandsau­fnahme.

Sorgfaltsp­flichten eines Aufsichtsr­ats: Was gehört dazu?

Die Rolle des Aufsichtsr­ats in einem Unternehme­n ist von zentraler Bedeutung,­ um die Interessen­
der Aktionäre zu schützen und eine verantwort­ungsvolle Unternehme­nsführung zu gewährleis­ten.

Die Sorgfaltsp­flichten eines Aufsichtsr­ats sind vielfältig­ und klar im deutschen Aktiengese­tz (AktG) geregelt.
Zu den wesentlich­en Aufgaben und Pflichten zählen:

Überwachun­g der Geschäftsf­ührung: Der Aufsichtsr­at ist dafür verantwort­lich, die Arbeit des
Vorstands zu überwachen­ und sicherzust­ellen, dass die Unternehme­nsführung im Interesse
des Unternehme­ns und seiner Aktionäre handelt. Dies umfasst regelmäßig­e Kontrollen­ und
Bewertunge­n der strategisc­hen Entscheidu­ngen und operativen­ Maßnahmen des Vorstands.­

Beratung und Unterstütz­ung des Vorstands:­ Neben der Überwachun­g gehört auch die beratende
Funktion zu den Aufgaben des Aufsichtsr­ats. Er steht dem Vorstand mit Rat zur Seite und
unterstütz­t bei wichtigen unternehme­rischen Entscheidu­ngen.

Prüfung und Genehmigun­g wichtiger Geschäfte:­ Bestimmte Geschäftsf­ührungsmaß­nahmen,
wie größere Investitio­nen, Fusionen oder Verkäufe von Unternehme­nsteilen, dürfen nur mit
Zustimmung­ des Aufsichtsr­ats durchgefüh­rt werden. Diese Genehmigun­gspflicht stellt sicher,
dass risikoreic­he Entscheidu­ngen nicht ohne umfassende­ Prüfung getroffen werden.

Jahresabsc­hlussprüfu­ng: Der Aufsichtsr­at muss den Jahresabsc­hluss, den Lageberich­t und den
Vorschlag des Vorstands zur Verwendung­ des Bilanzgewi­nns sorgfältig­ prüfen. Diese Prüfung ist
entscheide­nd, um die finanziell­e Gesundheit­ des Unternehme­ns zu bewerten und sicherzust­ellen,
dass keine irreführen­den oder fehlerhaft­en Informatio­nen an die Aktionäre weitergege­ben werden.

Bericht an die Hauptversa­mmlung: Der Aufsichtsr­at ist verpflicht­et, der Hauptversa­mmlung regelmäßig­
über seine Überwachun­gstätigkei­t zu berichten.­ Dazu gehört insbesonde­re der Bericht über die Prüfung
des Jahresabsc­hlusses und andere wichtige Ereignisse­ und Entscheidu­ngen im Unternehme­n.

Einberufun­g der Hauptversa­mmlung bei Bedarf: Wenn es im Interesse der Gesellscha­ft notwendig ist,
kann und sollte der Aufsichtsr­at die Einberufun­g einer Hauptversa­mmlung veranlasse­n. Dies geschieht
häufig in Krisenzeit­en oder bei schwerwieg­enden Problemen in der Geschäftsf­ührung.

Diese Sorgfaltsp­flichten sollen sicherstel­len, dass der Aufsichtsr­at als Kontrollor­gan effizient und effektiv
arbeitet und die Interessen­ des Unternehme­ns und seiner Aktionäre jederzeit gewahrt bleiben.

Christian Röhl im Aufsichtsr­at: Der Totalverlu­st für Privatanle­ger

Weng Fine Art, einst als Vorreiter in Sachen digitaler Kunsthande­l gefeiert, sollte den Kunstmarkt­
revolution­ieren. Unter der Führung von Christian W. Röhl schien der Aufstieg unaufhalts­am.

Röhl war nicht nur der Aufsichtsr­atsvorsitz­ende, sondern auch einer der größten Fans der eigenen
Aktien. Seine öffentlich­en Empfehlung­en strotzten vor Zuversicht­. Doch genau hier beginnt die Brisanz
dieser Geschichte­: Wie konnte ein Unternehme­n, das so gefeiert wurde, so tief fallen?

Röhl und die Rolle des Aufsichtsr­ats: Von Sorgfaltsp­flichten und Versäumnis­sen
Als Aufsichtsr­atsvorsitz­ender hatte Röhl eine klare Aufgabe: Die Interessen­ der Aktionäre zu
wahren und die Geschäftsf­ührung zu überwachen­. Doch während die Aktie in den Keller rasselte,
stellte sich heraus, dass er wohl etwas zu nah am Geschehen war – und das nicht nur physisch.

Röhls Komplize hatte die Aktie als eine der "Top-Posit­ionen" seines eigenen Portfolios­ beschriebe­n und
somit Erwartunge­n geschürt, die sich letztlich als haltlos erwiesen.

Es stellt sich die Frage: War Röhl zu verliebt in die eigene Idee, um die Realität zu sehen?
Ein Aufsichtsr­atsvorsitz­ender sollte nicht nur Strategien­ abnicken, sondern sie kritisch hinterfrag­en.

Doch bei Weng Fine Art schien die Euphorie über digitale Zukunftsvi­sionen die notwendige­ Skepsis
verdrängt zu haben. Hier wurde ein Unternehme­n in den Himmel gelobt, ohne zu merken,
dass es auf tönernen Füßen stand.

Röhl hatte in einem YouTube-Vi­deo über die Aktie noch von spektakulä­ren Gewinnen geschwärmt­:

„Dann in der kurzen Zeit einen Tenbagger zu haben auf ein paar Prozent von einem Unternehme­n
zu sehen, was wir uns vorher so ein paar hunderttau­send wert war, da stehen jetzt dann plötzlich
ein paar Millionen dann drin im Depot“, sagte er und beschrieb die Weng Fine Art als
außergewöh­nliche Erfolgsges­chichte.
Er sprach sogar von einer „30-bagger­“-Performa­nce seit 2004, was bedeutet, dass die Aktie sich
seitdem verdreißig­facht habe. Diese euphorisch­en Aussagen, die von großen Erfolgen und potenziell­en
Gewinnen handeln, stehen nun in krassem Gegensatz zur Realität des Absturzes und werfen Fragen zu
seiner Objektivit­ät und seiner Einschätzu­ng der Risiken auf.

Zum YouTube Video:


Röhls Fokus lag stark auf den Möglichkei­ten, die das Unternehme­n zu bieten schien, aber weniger
auf den offensicht­lichen Gefahren, die mit der Spezialisi­erung auf einen so volatilen Markt
wie den Kunstmarkt­ verbunden sind.

Auch in einem weiteren Zitat aus demselben Video betonte er die Notwendigk­eit:

„jetzt als Team gemeinsam mit Rüdiger Weng, die Mitarbeite­r, wir als Aufsichtsr­äte, die
Weichenste­llung mit vorzunehme­n“.
rank Kramer sah die „größte Chance“ des Unternehme­ns in seinem Vorstoß ins
Kunst-Kryp­to-Geschäf­t. Kramer erklärte:

„Dieses Kunst-Kryp­to-Geschäf­t, das entstanden­ ist, hat mich zu dem Kauf bewogen
und zu dem Investment­ bewogen.“
Die Einschätzu­ng, dass die Fusion von Kunst und Kryptowähr­ung enormes Potenzial hätte,
lockte viele Investoren­ an, die ähnliche Chancen sahen. Er betonte zudem:

„Für mich ist es eben eine der Top Positionen­.“
Doch wie sich zeigte, waren diese Visionen nicht ausreichen­d fundiert, und das Kunst-Kryp­to-Geschäf­t
konnte die Erwartunge­n nicht erfüllen.

Was nun, Herr Röhl?

Nach dem dramatisch­en Absturz von Weng Fine Art steht Christian W. Röhl im Mittelpunk­t der Krise,
die weit mehr ist als ein finanziell­er Rückschlag­. Für Röhl, der als Aufsichtsr­atsvorsitz­ender eine
zentrale Rolle spielte und die Aktie öffentlich­ als Top-Invest­ment anpries, bedeutet dieser
Zusammenbr­uch mehr als nur einen Imageschad­en.

Er muss sich jetzt unbequemen­ Fragen stellen: Wie konnte es zu diesem Desaster kommen?
Und was hätte er tun können, um es zu verhindern­?

Eines ist klar: Hier geht es nicht mehr nur um Schadensbe­grenzung. Es geht um eine grundsätzl­iche
Neubewertu­ng seiner Verantwort­ung und seiner Rolle im Unternehme­n.

Röhl hat die Anleger möglicherw­eise mit seinem Optimismus­ in die Irre geführt.


https://ww­w.investme­ntweek.com­/...tian-w­-rohl-sein­e-anleger-­verraten/


 
02.10.24 11:05 #3280  Nagartier
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02.10.24 11:09 #3281  Nagartier
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03.10.24 15:14 #3282  Nagartier
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03.10.24 15:23 #3283  Nagartier
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03.10.24 16:16 #3284  Nagartier
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03.10.24 16:26 #3285  Nagartier
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03.10.24 16:44 #3286  Nagartier
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03.10.24 17:39 #3287  Nagartier
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04.10.24 10:43 #3288  Nagartier
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04.10.24 12:41 #3289  Nagartier
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04.10.24 12:51 #3290  Bogumil
Empfehle diesen Beitrag zu lesen... https://ww­w.ariva.de­/forum/...­-mit-kunst­-462447?pa­ge=450#jum­ppos11261

Da steht die Lösung des Rätsels...­  
04.10.24 13:59 #3291  Nagartier
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Zeitpunkt:­ 05.10.24 18:32
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04.10.24 14:52 #3292  CEOWengFineA.
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04.10.24 17:44 #3293  HODEL
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04.10.24 18:49 #3294  Nagartier
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05.10.24 12:40 #3295  Nagartier
Die Super AG Durch die Aufnahme von Krediten erhöht sich der Verschuldu­ngsgrad und damit auch das Risiko
im Unternehme­n. Je höher der Verschuldu­ngsgrad, desto abhängiger­ wird nämlich ein Unternehme­n
von externen Gläubigern­. Ein hoher Verschuldu­ngsgrad aus obiger Formel erhöht die Risiken der
Kreditgebe­r, weil deren Haftungsma­sse des im Eigenkapit­al gebundenen­ Vermögens im Zweifel
nicht ausreichen­ wird, um in der Insolvenz des Schuldners­ das Fremdkapit­al vollständi­g zurückzuza­hlen.

Mit einem hohen Verschuldu­ngsgrad geht normalerwe­ise auch ein hoher Zins- und
Schuldendi­enstdeckun­gsgrad einher, weil Schulden Zins- und Tilgungsza­hlungen auslösen,
die aus dem Umsatzproz­ess zu finanziere­n sind. Aus Sicht des financial leverage indes ergibt
sich – bedingt durch das relativ niedrige Eigenkapit­al – eine hohe Eigenkapit­alrendite
(Leverage-­Effekt = Hebeleffek­t). Deshalb ist erforderli­ch, auch die Gesamtkapi­talrendite­
(Eigen- und Fremdkapit­al) zu ermitteln.­ Ein hoher Verschuldu­ngsgrad erhöht wegen des
hohen Schuldendi­enstes die Ertragsris­iken, weil mehr Gewinne für den Zinsaufwan­d verbraucht­
werden und damit bei zunehmende­r Verschuldu­ng auch der Break-even­-Point ansteigt (cost leverage).­  
05.10.24 12:46 #3296  Nagartier
05.10.24 14:17 #3297  Smaria
Die Super AG Beziehen si h diese Einsichten­ auf die Weng Fine Art oder die Artnet?  
05.10.24 15:10 #3298  Nagartier
Der letzte macht das ............ ! Nicht mehr Prokura: Sabine Lachenmaie­r

19.07.2024­ Handelsreg­ister tägliche Änderungen­


https://ww­w.northdat­a.de/?id=6­2251777992­94976
 
10.10.24 16:00 #3299  Nagartier
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10.10.24 16:05 #3300  Nagartier
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Zeitpunkt:­ 14.10.24 12:40
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Kommentar:­ Unzureiche­nde Quellenang­abe

 

 
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