LION E-Mobility - eine Perle mit großer Zukunft II
14.02.25 16:00
#1551
tsgadler
LION E-Mobility AG: Ian Mukherjee, Kauf
Zwar nur 800 aber ..... Was meint ihr?
14.02.25 16:05
#1552
Tiktak
Das war gestern
da standen 28000 oder 27800 Kauf für 1,10 drin, vielleicht sind nur 800 bedient worden.
14.02.25 16:06
#1553
tsgadler
LION E-Mobility AG: Ian Mukherjee, Kauf
...bedeutet eigentlich weitere 2 Wochen keine Meldung..... Aber die Kursbewegung ist schon interessant. Hoffentlich " bedeutet" man sich nicht....
14.02.25 16:35
#1555
Boergi83
....
Wo steht das mit den 14 Tagen? Hat da jemand einen Link? Ich sehe nur dass es 30 Tage vor Quartalsberichten oder Halbjahresberichten eine Blackout Periode gibt.
14.02.25 18:00
#1556
Tiktak
Von den 14 Tagen kann
ich auch nichts finden.
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Juli 2002 müssen nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihren Familienangehörigen in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich mitgeteilt und von der Gesellschaft veröffentlicht werden.
Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes zum 30. Oktober 2004 wurde die Regelung des § 15a WpHG in wesentlichen Teilen verändert.
Mit Anwendbarkeit der Marktmissbrauchsverordnung zum 03. Juli 2016 sind die gesetzlichen Vorschriften zu Eigengeschäften von Führungskräften in Art. 19 MAR geregelt.
Die Veröffentlichung dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Darüber hinaus ist die Kenntnis über solche Geschäfte für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben."
Und weiter heißt es.
Meldepflichten
Gemäß Art. 19 MAR müssen Führungskräfte dem Emittenten und der zuständigen Behörde jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts melden.
Die Meldepflicht gilt auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltspflichtige Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Das Gleiche gilt auch für mit der Führungskraft in enger Beziehung stehende juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen (z.B. Stiftungen) oder Personengesellschaften.
Eigengeschäfte sind meldepflichtig, sobald diese insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht haben. Die BaFin hat durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 01.01.2020 den Schwellenwert von 5.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht."
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...ctorsdealings_node.html
Demnach hätte Damasky nicht melden müssen, da unter 20000 Euro, es sei denn er kauft weitere Aktien von Lion dieses Jahr.
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Juli 2002 müssen nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihren Familienangehörigen in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich mitgeteilt und von der Gesellschaft veröffentlicht werden.
Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes zum 30. Oktober 2004 wurde die Regelung des § 15a WpHG in wesentlichen Teilen verändert.
Mit Anwendbarkeit der Marktmissbrauchsverordnung zum 03. Juli 2016 sind die gesetzlichen Vorschriften zu Eigengeschäften von Führungskräften in Art. 19 MAR geregelt.
Die Veröffentlichung dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Darüber hinaus ist die Kenntnis über solche Geschäfte für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben."
Und weiter heißt es.
Meldepflichten
Gemäß Art. 19 MAR müssen Führungskräfte dem Emittenten und der zuständigen Behörde jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts melden.
Die Meldepflicht gilt auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltspflichtige Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Das Gleiche gilt auch für mit der Führungskraft in enger Beziehung stehende juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen (z.B. Stiftungen) oder Personengesellschaften.
Eigengeschäfte sind meldepflichtig, sobald diese insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht haben. Die BaFin hat durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 01.01.2020 den Schwellenwert von 5.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht."
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...ctorsdealings_node.html
Demnach hätte Damasky nicht melden müssen, da unter 20000 Euro, es sei denn er kauft weitere Aktien von Lion dieses Jahr.
14.02.25 19:13
#1557
tsgadler
ich hatte....
die 14 Tage schon einmal beim letzten Kauf der 20000 Aktien erwähnt, aber mit Fragezeichen da ich mir da nicht sicher bin und um Korrektur gebeten wenn jemand dazu etwas weiß.
Ich bin und war der Meinung das dieses Zeitfenster exisitiert. (Wenn sich meldepflichtige Dinge ereignen, also z. B.. kursrelevante Abschlüsse darf ein CEO meinem Verständnis nach nicht den Vorteil dieser Information nutzen, ebenso die Angehörigen, um einen Vorteil gegenüber den sonstigen Marktteilnehmern zu haben). Habe eben die BAFIN angeschrieben und um Informationen zu einer Sperrfrist gebenten.
Wenn ich etwas höre schreibe ich es in die Diskussion.
Ich bin und war der Meinung das dieses Zeitfenster exisitiert. (Wenn sich meldepflichtige Dinge ereignen, also z. B.. kursrelevante Abschlüsse darf ein CEO meinem Verständnis nach nicht den Vorteil dieser Information nutzen, ebenso die Angehörigen, um einen Vorteil gegenüber den sonstigen Marktteilnehmern zu haben). Habe eben die BAFIN angeschrieben und um Informationen zu einer Sperrfrist gebenten.
Wenn ich etwas höre schreibe ich es in die Diskussion.
17.02.25 14:58
#1559
Con-korrekt
Mercedes VISION EQXX
Hallo, weiß hier jemand mehr bez. dem Battery-Pac? Wer heir mitentwickelte od. welche zellen da vebaut sind 32946678
17.02.25 15:53
#1561
Con-korrekt
Mercedes VISION EQXX
Nochmal der link, hoffe der passt. Das Battery-Pac ist so bei mim 08:00 zu sehen
22.02.25 08:28
#1563
juche
Insiderkäufe bei LION
Es tut sich was:
22.1.: Ian Mukherjee: "Kauf" durch Teilwandlung eines Darlehens von 3.000.000 Aktien á 0,629 Euro
7.2.: Dr. Damasky: Kauf von 20.000 Aktien á 0,69 Euro
13.2.: Ian Mukherjee: Kauf von 800 Aktien á 1,1 Euro
18.2.: Ian Mukherjee: Kauf von 6.330 Aktien á 1,25 Euro
20.2.: Ian Mukherjee: Kauf von 758 Aktien á 1,30 Euro
Kurs: 1,38 Euro
22.1.: Ian Mukherjee: "Kauf" durch Teilwandlung eines Darlehens von 3.000.000 Aktien á 0,629 Euro
7.2.: Dr. Damasky: Kauf von 20.000 Aktien á 0,69 Euro
13.2.: Ian Mukherjee: Kauf von 800 Aktien á 1,1 Euro
18.2.: Ian Mukherjee: Kauf von 6.330 Aktien á 1,25 Euro
20.2.: Ian Mukherjee: Kauf von 758 Aktien á 1,30 Euro
Kurs: 1,38 Euro
22.02.25 09:35
#1564
Tiktak
@Juche
weißt du zufällig wieviel Aktien Ian jetzt besitzt, bin gerade unterwegs.
22.02.25 10:07
#1565
juche
@Tiktak
Nach meinen Infos solltes es ca. 7,8 Mio. Aktien sein, die Hr. Mukherjee nun hält; also knapp über 50 %.
23.02.25 06:53
#1567
juche
@Etafly
Ich meine nicht, sonst wäre ja ein Übernahmeangebot erfolgt. Habe oben #1550 schon dazu geschrieben, dass wahrscheinlich eine Ausnahmeregelung greift; z.B. eine "Opting-out-Klausel"
https://de.wikipedia.org/wiki/Opting-out_(Schweizer_B%C3%B6rsengesetz)
Interessant auch: https://www.takeoverpractice.ch/uebernahmerecht-kurz-erklaert
Wäre ja für Ian wohl kein Problem, ein Pflichtangebot für z.B. 1,30 Euro an die "Restaktionäre" zu machen. Dafür wären ca. 10 Mio. Euro notwendig, die er wohl haben wird, aber dann auch kaum brauchen würde, da das Angebot wohl nur wenige Aktionäre annehmen würden.
Bezüglich Insidergeschäfte sehe ich das nicht so eng, da den Aktionären schon mehrfach mitgeteilt wurde, dass es weit fortgeschrittene Zusammenarbeit mit einem deutschen Premium-OEM bezüglich der "Light-Battery" gibt. Somit kein Insiderwissen mehr. Wenn z.B. der OEM am Montag einen Vertrag vorlegen würde, hätten es die Mitglieder des Verwaltungsrates diese Woche noch nicht gewußt und somit sind auch die zuletzt erfolgten Insiderkäufe in meinen Augen rechtlich ok.
https://de.wikipedia.org/wiki/Opting-out_(Schweizer_B%C3%B6rsengesetz)
Interessant auch: https://www.takeoverpractice.ch/uebernahmerecht-kurz-erklaert
Wäre ja für Ian wohl kein Problem, ein Pflichtangebot für z.B. 1,30 Euro an die "Restaktionäre" zu machen. Dafür wären ca. 10 Mio. Euro notwendig, die er wohl haben wird, aber dann auch kaum brauchen würde, da das Angebot wohl nur wenige Aktionäre annehmen würden.
Bezüglich Insidergeschäfte sehe ich das nicht so eng, da den Aktionären schon mehrfach mitgeteilt wurde, dass es weit fortgeschrittene Zusammenarbeit mit einem deutschen Premium-OEM bezüglich der "Light-Battery" gibt. Somit kein Insiderwissen mehr. Wenn z.B. der OEM am Montag einen Vertrag vorlegen würde, hätten es die Mitglieder des Verwaltungsrates diese Woche noch nicht gewußt und somit sind auch die zuletzt erfolgten Insiderkäufe in meinen Augen rechtlich ok.
24.02.25 06:50
#1568
Felix2016
OEM
Denke bei dem OEM handelt es sich um BMW im speziellen um die M GmbH.
In der Episode 3 von BMW M Electrified(vom 05.02.2025) gibt es ein kleines Interview mit dem Projektleiter in dem auch kurz auf den Hochvoltspeicher eingegangen wird. Hier ein kleiner Auszug.
„Bei der Entwicklung des ersten vollelektrischen Antriebs haben wir es uns deshalb auch absolut nicht einfach gemacht. Wir entwickeln sowohl einen spezifischen Hochvoltspeicher, der sich insbesondere in der Dauerperformance signifikant von allem, was bei BMW bisher dagewesen ist, abheben wird. Als auch spezifische E-Maschinen, die den perfekten Spagat zwischen Performance und Effizienz beherrschen werden. „
Im Q3 Bericht von 2024 wurden Testdiagramme veröffentlicht die die Leistungsfähigkeit der Lightbatterie, vorallem bei der Dauerbelastung, bestätigen. Ist nur eine Vermutung aber wenn man das mit den Aussagen von Damasky usw vergleicht geht das mMn schon in die gleiche Richtung.
In der Episode 3 von BMW M Electrified(vom 05.02.2025) gibt es ein kleines Interview mit dem Projektleiter in dem auch kurz auf den Hochvoltspeicher eingegangen wird. Hier ein kleiner Auszug.
„Bei der Entwicklung des ersten vollelektrischen Antriebs haben wir es uns deshalb auch absolut nicht einfach gemacht. Wir entwickeln sowohl einen spezifischen Hochvoltspeicher, der sich insbesondere in der Dauerperformance signifikant von allem, was bei BMW bisher dagewesen ist, abheben wird. Als auch spezifische E-Maschinen, die den perfekten Spagat zwischen Performance und Effizienz beherrschen werden. „
Im Q3 Bericht von 2024 wurden Testdiagramme veröffentlicht die die Leistungsfähigkeit der Lightbatterie, vorallem bei der Dauerbelastung, bestätigen. Ist nur eine Vermutung aber wenn man das mit den Aussagen von Damasky usw vergleicht geht das mMn schon in die gleiche Richtung.
27.02.25 17:05
#1570
tsgadler
Antwort Bafin
Kurze Info, die Bafin hat geantwortet und den Verweis auf folgenden, schon hier gepostetete Info gegeben.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...dealings_node.html
Scheinbar lag ich mit meiner Einschätzung falsch.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...dealings_node.html
Scheinbar lag ich mit meiner Einschätzung falsch.
04.03.25 17:43
#1574
Tiktak
Und am
28.02.25 noch mal 4780 Aktien zu 1,44 Euro, laut den Beiden drüben verbrennt Ian ja sein Geld, hat ja auch keine Ahnung der Kerl.
06.03.25 18:51
#1575
juche
und weiter geht's
mit den Einkäufen von Ian...
Der will wahrscheinlich die Zwei von nebenan ärgern :-)
Der will wahrscheinlich die Zwei von nebenan ärgern :-)

