Deutsche Cannabis AG
| eröffnet am: | 12.01.15 01:03 von: | Mr.Esram |
| neuester Beitrag: | 12.12.22 08:54 von: | HonestMeyer |
| Anzahl Beiträge: | 2238 | |
| Leser gesamt: | 687226 | |
| davon Heute: | 127 | |
bewertet mit 15 Sternen |
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10.02.21 11:18
#2202
NCC-1701
Na und?
Bla bla bla. BLBA BLA BLA
Hat sich doch längst im Kurs niedergeschlagen. Und außerdem wird das OrdG später in den meisten Fällen reduziert.
Also was sollen deine marktmanipulierenden Bashversuche? Bist du short und willst noch ein paar Stücke abgreifen?
tbhomy du ziehst die show doch nur ab, weil du selber Kohle machen willst.
Hat sich doch längst im Kurs niedergeschlagen. Und außerdem wird das OrdG später in den meisten Fällen reduziert.
Also was sollen deine marktmanipulierenden Bashversuche? Bist du short und willst noch ein paar Stücke abgreifen?
tbhomy du ziehst die show doch nur ab, weil du selber Kohle machen willst.
10.02.21 11:20
#2203
uranfakts
jo
bin seit Gestern dabei, auf einen schönen Rebound, war richtig erschrocken und erfreut wieder so günstig rein zu kommen, beim allgemeinen Cannabidenboom
10.02.21 11:22
#2204
NCC-1701
Jupp, die Leute sind zum "Spielen" hier
und nicht um das Geschwalle von tbhomy zu lesen...
LOL
LOL
10.02.21 11:23
#2205
HonestMeyer
Fazit bis heute
"Gegen den Eröffnungsbeschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde möglich. Nach gegenwärtigem Stand der anwaltlichen Erörterungen wird die Gesellschaft dieses Rechtsmittel erheben."
"sofortige Beschwerde ist möglich."
"Anwaltliche Erörterung"
Möglich, ja. Aber wird die Beschwerde auch fristgerecht eingereicht ? Oder stehen Beweise im Raum, dass der Insolvenzantrag und die Insolvenzeröffnung gerechtfertigt ist ?
BIS HEUTE wurde die Abgabe einer Beschwerde NICHT öffentlich bestätigt.
https://www.finanznachrichten.de/...g-des-insolvenzverfahrens-015.htm
"sofortige Beschwerde ist möglich."
"Anwaltliche Erörterung"
Möglich, ja. Aber wird die Beschwerde auch fristgerecht eingereicht ? Oder stehen Beweise im Raum, dass der Insolvenzantrag und die Insolvenzeröffnung gerechtfertigt ist ?
BIS HEUTE wurde die Abgabe einer Beschwerde NICHT öffentlich bestätigt.
https://www.finanznachrichten.de/...g-des-insolvenzverfahrens-015.htm
10.02.21 11:24
#2206
NCC-1701
Über 70k Stücke
bisher gehandelt. Da gehen wohl mehr Leute von einem Rebound aus ;-)
10.02.21 11:25
#2207
HonestMeyer
Stand heute ist die Dtsch. Cannabis AG aufgelöst.
HRB 152385: Deutsche Cannabis AG, Hamburg, Moorhof 11, 22399 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 246/20) vom 28.01.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
https://www.northdata.de/?id=6362425058
Da wäre dann nix mehr mit Cannabis...
https://www.northdata.de/?id=6362425058
Da wäre dann nix mehr mit Cannabis...
10.02.21 11:34
#2210
NCC-1701
Ja, schade.
Sonst wärst deine Fake-ID schon längst wieder gesperrt, honestmeyer = tbhomy.
https://www.ariva.de/profil/tbhomy
Status gesperrt
https://www.ariva.de/profil/tbhomy
Status gesperrt
10.02.21 11:52
#2211
Pleiteadler
@HornestMeyer
Möchte mich mit Ihnen über die Insolvenzordnung nicht streiten. Offensichtlich haben Sie Ihr Studium auf Google absolviert. Gehen Sie mal davon aus, wenn der Anwalt der Gesellschaft, Norlaw, wie ich es gelesen habe, eine Beschwerde als sinnig erachtet, dann wird diese auch innerhalb Frist eingereicht. Das sollte das geringste Problem sein. 2 Wochen nach Zustellung Beschluss.
Was für Beweise im Raum? Wenn ein Gläubigerantrag nicht begründet wurde, das prüft das Gericht immer zuerst, dann geht der Antrag erfolglos zurück. Das Rechtsmittel der Beschwerde besitzt einige Anforderungen, aber das erkenne ich nicht als Externer, ob die eingehalten werden können.
Ein Beschwerde nach § 34 InsO wird weder veröffentlich vom Gericht, noch vom Gericht bestätigt oder dass die Öffentlichkeit im Beschwerdeverfahren beteiligt wird. Einzig die Aufhebung des Verfahrens, lässt erkennen, das eine Beschwerde erfolgreich war. - Jedoch kann gleichzeitig auch § 212 InsO angesprochen werden.
Das heißt alles nicht, dass das Verfahren fortläuft und nicht aufgehoben wird.
Jedenfalls sollten, wenn man schon Gesetze aus dem Internet copy&pasted, sollte das richtig sein.
Was für Beweise im Raum? Wenn ein Gläubigerantrag nicht begründet wurde, das prüft das Gericht immer zuerst, dann geht der Antrag erfolglos zurück. Das Rechtsmittel der Beschwerde besitzt einige Anforderungen, aber das erkenne ich nicht als Externer, ob die eingehalten werden können.
Ein Beschwerde nach § 34 InsO wird weder veröffentlich vom Gericht, noch vom Gericht bestätigt oder dass die Öffentlichkeit im Beschwerdeverfahren beteiligt wird. Einzig die Aufhebung des Verfahrens, lässt erkennen, das eine Beschwerde erfolgreich war. - Jedoch kann gleichzeitig auch § 212 InsO angesprochen werden.
Das heißt alles nicht, dass das Verfahren fortläuft und nicht aufgehoben wird.
Jedenfalls sollten, wenn man schon Gesetze aus dem Internet copy&pasted, sollte das richtig sein.
10.02.21 12:22
#2212
uranfakts
ist
da was dran am "Honestmeyerpost", hab ich noch nicht gelesen und kein gutes Netz, um überhaupt etwas zu lesen, lol
10.02.21 12:26
#2213
NCC-1701
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 11.02.21 10:58
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 11.02.21 10:58
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Provokation
11.02.21 09:09
#2216
HonestMeyer
Keine Quellenangabe, nur weitere Behauptungen ?
Dachte ich mir schon.
11.02.21 09:15
#2217
HonestMeyer
Amtsgericht veröffentlicht am 29.01.2021
Öffentlich bekannt gemacht: 2021-01-29 Deutsche Cannabis AG, Hamburg, 67a IN 246/20, Registergericht Hamburg, HRB 152385
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 246/20
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 246/20 Amtsgericht Hamburg, 28.01.2021
www.insolvenzbekanntmachungen.de
"Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt." Die Frist läuft demnach diese Woche aus.
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 246/20
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 246/20 Amtsgericht Hamburg, 28.01.2021
www.insolvenzbekanntmachungen.de
"Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt." Die Frist läuft demnach diese Woche aus.
11.02.21 12:33
#2218
Ebi52
Lustig Lustig!
Diese Kleinstkäufe aus dem Ask!
Da fällt doch hoffentlich niemand drauf rein? Sieht eher aus, wie das letzte Aufbäumen eines Sterbenden!
Nur meine Meinung!
Da fällt doch hoffentlich niemand drauf rein? Sieht eher aus, wie das letzte Aufbäumen eines Sterbenden!
Nur meine Meinung!
11.02.21 13:40
#2219
Pleiteadler
@Ebi52:
Ich finde es lustig, wenn hier nur gelabert wird. Ich bin bei 0,30 EUR eingestiegen und habe bisher einen guten Schnitt gemacht. Ob lebend oder tod ist mir egal. So einen Schnitt mache ich bei keinem DAX30 aktuell. Von was sprechen Sie eigentlich immer?
14.02.21 12:28
#2220
HonestMeyer
Sofortige Beschwerde nicht bestätigt
https://www.finanznachrichten.de/...n-aktien/deutsche-cannabis-ag.htm
Waren die Argumente für eine Beschwerde zu schwach ? Oder wurde diese erst gar nicht eingereicht ? Wir werden sehen...
Waren die Argumente für eine Beschwerde zu schwach ? Oder wurde diese erst gar nicht eingereicht ? Wir werden sehen...
19.02.21 10:39
#2222
HonestMeyer
Quelle in 2220, übersehen ?
Am 2.2. wurde u.A. auf finanznachrichten.de eine Meldung veröffentlicht, dass man beabsichtige, eine sofortige Beschwerde einzureichen.
Eine weitere Unternehmensmeldung, in welcher man die Einreichung der sofortigen Beschwerde als Veränderung der Rechtslage bestätigt, wurde seitdem nicht veröffentlicht.
Jetzt ist es sicherlich deutlicher zu verstehen.
Eine weitere Unternehmensmeldung, in welcher man die Einreichung der sofortigen Beschwerde als Veränderung der Rechtslage bestätigt, wurde seitdem nicht veröffentlicht.
Jetzt ist es sicherlich deutlicher zu verstehen.
19.02.21 15:12
#2223
Pleiteadler
@HonestMeyer #2222
Wer soll den den Eingang dieses Rechtsmittels bestätigen? Die Gesellschaft oder das Insolvenzgericht. Da es sich nicht um eine Mrd.-Insolvenz handelt, ist das Gericht auch nicht bemüßigt, deren Pressesprecher zu aktivieren, um die Öffentlichkeit über jeden Schritt zu informieren. Ihre Ausführung "sofortige Beschwerde nicht bestätigt" ist somit falsch, weil es keine Vorschrift gibt für das Gericht so etwas in den Insolvenzbekanntmachungen zu veröffentlichen und viel zu klein und unwichtig, dass eine Pressemmeldung von Seiten des Gerichts herausgegeben wird. Die Gesellschaft selbst hat es ja berichtet, dass eine Beschwerde erwogen wird. Erst wenn eine solche Beschwerde oder ähnliches Erfolg hätte, käm wieder eine AdHoc-Pflicht seitens der Gesellschaft zustande.
23.02.21 09:32
#2224
HonestMeyer
Status
Es ist ein Unterschied, ob ich eine sofortige Beschwerde gem. §6 Insolvenzordnung nur ankündige oder betätige, diese eingereicht zu haben. Die sofortige Beschwerde wurde laut Meldung vom 2. Februar 2021 nur angekündigt. Punkt. Wir werden sehen, was als Nächstes geschieht. Oder auch nicht.
23.02.21 09:35
#2225
HonestMeyer
Insolvenz
3 Wochen nach der letzten Unternehmensmeldung hat sich zumindest noch nichts am Status Insolvenz geändert.

