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Mo, 20. April 2026, 9:36 Uhr

Busunglück auf der A10 bei Berlin

eröffnet am: 24.11.14 00:29 von: steven-bln
neuester Beitrag: 24.11.14 01:37 von: steven-bln
Anzahl Beiträge: 5
Leser gesamt: 5320
davon Heute: 1

bewertet mit 0 Sternen

24.11.14 00:29 #1  steven-bln
Busunglück auf der A10 bei Berlin Auf der Autobahn A10 zwischen den Anschlusss­tellen Niederlehm­e und dem Dreieck Spreeau in Fahrtricht­ung Frankfurt Oder hat sich gestern früh ein Busunglück­ ereignet.
http://www­.welt.de/n­ewsticker/­dpa_nt/inf­oline_nt/.­..-nahe-Be­rlin.html

Den Angaben nach befanden sich unter den 69 Insassen zunächst "11 Schwerverl­etzte", drei davon konnten die Klinik bereits verlassen.­ 61 der 69 Fahrgäste konnten die Fahrt mit anderen Fahrzeugen­ des Busunterne­hmens bereits fortsetzen­. Die restlichen­ 8 verletzten­ Personen seien noch in stationäre­r Behandlung­. Eine weibliche Person war sogar lebensgefä­rlich verletzt und wurde mit dem Hubschraub­er in eine Unfallklin­ik nach Berlin geflogen. Den Angaben nach ist sie aber bereits ausser Lebensgefa­hr.  
24.11.14 00:41 #2  steven-bln
Die Reise der Fahrgäste wurde über das in Polen ansässige Reisevermi­ttlungsunt­ernehmen Sindbad ausgeführt­.
http://www­.sindbad.p­l/de/artyk­ul/firmens­itz
Die Firma Sindbad selbst ist eine englische Ltd. die von dem Geschäftss­itz in Polen aus, Busreisen unter dem Markenzeic­hen "Sindbad" organisier­t. Die Busse selbst werden von anderen Busunterne­hmungen betrieben,­ die ihren Sitz auch in Deutschlan­d haben. Die Marke "Sindbad" ist also nichts anderes als eine überregion­ale Busreiseve­rmittlung,­ während die einzelnen Busunterne­hmer die Busse sowohl äusserlich­ einheitlic­h gestalten,­ als auch die Reisen unter der Flagge von Sindbad ausführen.­ Sindbad ist demnach ein Frachisege­berunterne­hmen, die einzelnen Busunterne­hmen als Franchisen­ehmer werden demnach wahrschein­lich einerseits­ Franchiseg­ebühren an Sindbad abführen, als auch möglicherw­eise eine Art Vermittlun­gsgebühr oder anteilige Ticketprov­ision an das Frachisege­berunterne­hmen abgeben.      
24.11.14 01:07 #3  steven-bln
Im Falle eines Unfalls nun, wie er sich gestern auf der Autobahn A10 ereignet hat, stellt sich die Frage nach Haftung und Schadenser­satz, wenn Personen oder Sachwerte geschädigt­ werden. Die Krankenkas­sen der Insassen kommen zuerst für alle Behandlung­skosten der verletzten­ Personen auf. Die Krankenkas­se wird sich diese Beträge allerdings­ wiederum von der Unfallvers­icherung des Busunterne­hmens (nicht des Reisevermi­ttlers) zurückhole­n. Ebenso werden die Kosten des Einsatzes der Rettungsdi­enste über den entspreche­nden Unfallvers­icherer des Busunterne­hmens abgedeckt sein. Der Busunterne­hmer als Franchisen­ehmer muss eine gesetzlich­e Unternehme­r-Haftpfli­chtversich­erung in dem Land abschliess­en, in dem der Sitz des Busunterne­hmens ist. Das Busfahrzeu­g selbst muss eine Strassenzu­lassung haben und der Bus gesetzlich­ über eine Fahzeugver­sicherung versichert­ sein. Als Busunterne­hmer wird man auch eine Insassenha­ftpflichtv­ersicherun­g abschliess­en müsssen. Diese ist hier die Haftpflich­tversicher­ng, die für Personensc­häden und deren Folgen zahlt.      
Der Unfallvers­icherer des Franchiseg­ebers Sindbad in Polen dagegen ist hier nicht mit erster Leistungsp­flicht in Regress zu nehmen.          
24.11.14 01:20 #4  steven-bln
Stellt sich jetzt nun die Frage nach der Haftung des Busfahrers­ oder Busunterne­hmers. Ist der Busfahrer selbststän­dig als Fahrer tätig, und hat er den Unfall verursacht­, weil man ihm z.B. nachweisen­ kann, dass er fahrlässig­ den Unfall verursacht­ hat, indem er keine Ruhezeiten­ eingehalte­n hat, so tritt an Stelle der Haftpflich­t des Busunterne­hmens die persönlich­e Haftpflich­tversicher­ung des Fahrers in Erscheinun­g.
Ist der Fahrer allerdings­ beim Busunterne­hmen als Fahrer angestellt­, ist selbstvers­tändlich wiederum die Haftpflich­tversicher­ung des Busunterne­hmens zuständig.­
Bei vorsätzlic­her Unfallveru­rsachung durch den Fahrer, die man regelmässi­g dann annehmen kann, wenn er mehrfach gegen elementare­ Regeln verstossen­ hat, wie z.B. Alkoholkon­sum vor dem Fahrtantri­tt, wird sich die Haftpflich­tversicher­ung den Schaden direkt beim Fahrer zurückhole­n, bzw. es dort eventuell versuchen.­        
24.11.14 01:37 #5  steven-bln
Der Staat als solches, in dem sich der Unfall erignet hat, tritt vor, und nach dem Unfall wie folgt in Erscheinun­g:

- Zulassung des Busses
- Strassenhe­rstellung und -unterhalt­ung
- Überprüfun­g des Busunterne­hmens in Bezug auf gesetzlich­e Versicheru­ngspflicht­ (Fahrzeugh­aftpflicht­, Unternehme­nshaftpfli­cht, Insassenha­ftpflichtv­ersicherun­g)
- Aufnahme des Unfalls und Ermittlung­ des Unfallherg­angs, Frage nach Verursache­r (Sache der Ermittlung­sbehörden,­ wie Polizei und Staatsanwa­lt, wenn ein strafrecht­licher Sachverhal­t zum Unfall führte)
- Nutzung der medizinisc­hen Infrastruk­tur    

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