? Spekulationssteuer Immobilien !!!
09.06.01 16:41
#1
potti
? Spekulationssteuer Immobilien !!!
Unterliegt eine 1997 gekaufte, fremd genutzte Immobilie der zehnjährigen Spekulationssteuer ?
Zunächst wurden etwaige Verkäufe von den Finanzbehörden ja nach der neuen Frist
besteuert.
Aber gab es nicht zuletzt Gerichtsurteile, die dieses Vorgehen untersagten ?
Über Antworten, wenn möglich mit Aktenzeichen wäre ich sehr dankbar.
Gruß potti
Zunächst wurden etwaige Verkäufe von den Finanzbehörden ja nach der neuen Frist
besteuert.
Aber gab es nicht zuletzt Gerichtsurteile, die dieses Vorgehen untersagten ?
Über Antworten, wenn möglich mit Aktenzeichen wäre ich sehr dankbar.
Gruß potti
10.06.01 18:32
#3
Kicky
Na klar
nur wenn du sie selber genutzt hast nicht oder wenn 10 Jahre vergangen sind nicht.
10.06.01 18:42
#4
potti
schade,
hatte denn nicht irgendjemand Einspruch erhoben ?
Die neue Regelung kam doch schließlich erst 1999 ! Wie sieht es da mit Vertrauensschutz aus ?
Die neue Regelung kam doch schließlich erst 1999 ! Wie sieht es da mit Vertrauensschutz aus ?
11.06.01 00:57
#5
MisterX
Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, dass u.a.
die Spekualtionsfrist im März 1999 rückwirkend ab 01.01.1999 und auch die 10jährige Frist in Kraft getreten ist. Soweit ich weis, liegt hierüber ein Antrag vor dem Bundesver- fassungsgericht.
Nach dem aber zur Zeit gültigen Recht, sind grundsätzlich mal alle Objekte, die in den letzten zwei Jahren nicht eigengenutzt waren, eine 10 jährige Frist zu beachten. Das heißt also, wer heute (11.06.2001) per Notarvertrag ein solches Objekt verkaufen möchte, muss dieses Objekt bereits vor dem 11.06.1991 erworben haben. Liegt der Kauf dazwischen, gilt die 10jährige Frist.
Ich persönlich würde aber die ganze Sache per Einspruch offen halten. Inwieweit ggfls. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (wg. steuerlicher Belastung durch den Veräußerungsgewinn) durchgesetzt werden kann, kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an.
Gruß MisterX
Nach dem aber zur Zeit gültigen Recht, sind grundsätzlich mal alle Objekte, die in den letzten zwei Jahren nicht eigengenutzt waren, eine 10 jährige Frist zu beachten. Das heißt also, wer heute (11.06.2001) per Notarvertrag ein solches Objekt verkaufen möchte, muss dieses Objekt bereits vor dem 11.06.1991 erworben haben. Liegt der Kauf dazwischen, gilt die 10jährige Frist.
Ich persönlich würde aber die ganze Sache per Einspruch offen halten. Inwieweit ggfls. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (wg. steuerlicher Belastung durch den Veräußerungsgewinn) durchgesetzt werden kann, kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an.
Gruß MisterX
14.06.01 17:31
#6
potti
Danke Mister X ,
wie so oft hast Du wieder Recht bei den Steuerfragen.
Als Ergänzung (Aus Capital 11/2001)" Für das FG Münster (4V6735/00E)istdie Rückwirkung zum 1. Januar, für das BFH(IX B 90/00) generell die Besteuerung bei ablaufender alter Spekulationsfrist verfassungswidrig"
Als Ergänzung (Aus Capital 11/2001)" Für das FG Münster (4V6735/00E)istdie Rückwirkung zum 1. Januar, für das BFH(IX B 90/00) generell die Besteuerung bei ablaufender alter Spekulationsfrist verfassungswidrig"
14.06.01 17:43
#7
Fluffy
Jaaaaaa, aber....
...verfassungswidrig hin, verfassungswidrig her, eine Aussetzung der Vollziehung wird wohl höchstens bei einem von 10.000 Fällen gewährt.
Ich habe selber noch einige Einsprüche offen ("steuerfreier" Verkauf im Februar 1999) mache mir da aber kaum Hoffnung. Eine Aussetzung kam für mein FA nicht in Betracht.
Was für mich nur die Schlussfolgerung zuläßt, dass es keinerlei Rechts- oder Steuersicherheit gibt, wenn man in Deutschland Geschäfte macht. Deswegen gliedere ich meine Geschäfte mehr und mehr in die USA aus...da ist auch das Steuerrecht durchschaubarer.
Fluffy
Ich habe selber noch einige Einsprüche offen ("steuerfreier" Verkauf im Februar 1999) mache mir da aber kaum Hoffnung. Eine Aussetzung kam für mein FA nicht in Betracht.
Was für mich nur die Schlussfolgerung zuläßt, dass es keinerlei Rechts- oder Steuersicherheit gibt, wenn man in Deutschland Geschäfte macht. Deswegen gliedere ich meine Geschäfte mehr und mehr in die USA aus...da ist auch das Steuerrecht durchschaubarer.
Fluffy
14.06.01 17:50
#8
schmuggler
@all
Weiß jemand wie sich das mit vererbten Immobilien verhält? Gibt es da auch Fristen bei anschließendem Verkauf, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird?
14.06.01 18:13
#9
tztz
Lecker Erbschaft
Dabei "erbst" du auch den Fristbeginn des Rechtsvorgängers. Du trittst praktisch in die rechtlichen "Fußstapfen" des Erblassers.
Bedeutet: Der gesegnete Erblasser hat vor mehr als 10 Jahren gekauft=Du kannst steuerfrei verkaufen. unbeachtlich dabei, dass du erst vor Monaten geerbt hast.
Wichtig: Ist keine Rechtsberatung und macht den Gang zum Steuerberater nicht überflüssig!
tztz
Bedeutet: Der gesegnete Erblasser hat vor mehr als 10 Jahren gekauft=Du kannst steuerfrei verkaufen. unbeachtlich dabei, dass du erst vor Monaten geerbt hast.
Wichtig: Ist keine Rechtsberatung und macht den Gang zum Steuerberater nicht überflüssig!
tztz
15.06.01 11:20
#11
MisterX
tztz hat vollkommen recht, denn was er geschildert
ist ein Standartfall, von dem es in leider sehr viele Abweichungen geben kann. Deshalb ist im Zweifelsfall am besten ein Steuerberater einzuschalten.
Gruß MisterX
Gruß MisterX
