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Di, 28. April 2026, 1:32 Uhr

Microsoft Corp

WKN: 870747 / ISIN: US5949181045

Keine Spaltung bei Microsoft


29.06.01 13:47
Finance-Online

Richter T. J. Penfield hatte Microsoft (WKN 870747) der Ausnutzung der eigenen Monopolposition für schuldig befunden und als Strafmaß die Aufspaltung des Konzerns gefordert, so die Analysten von Finance-Online.

Gleichzeitig habe das Berufungsgericht aber das Urteil selbst bestätigt, nämlich dass Microsoft seine Position unrechtmäßig ausgenutzt habe, indem es eigentlich separate Produkte (den Explorer Internetbrowser) direkt an das Windows-Betriebssystem gebunden habe.

Das Berufungsgericht habe den Fall nun zurück an das Bundesgericht geschickt, welches sich zuvor um den Microsoft-Fall gekümmert habe, mit der Bitte, dass sich auch ein anderer Richter als bei der ursprünglichen Entscheidung um den Fall kümmern sollte.


 
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