Microsoft Freispruch möglich
28.02.01 00:00
Finance-Online
Richter Thomas Penfield Jackson habe gewusst, warum er nach seinem Urteil im Kartellprozess gegen Microsoft (WKN 870747) die Angelegenheit gleich dem obersten Gerichtshof habe übergeben wollen: Ein Berufungsgericht einzuschalten bedeute einerseits ein weiteres Warten auf effektive Schritte gegen das Microsoft Monopol und andererseits die Gefahr, das eigene Urteil zu gefährden, so die Experten von Finance online.
Ihm sei der Versuch misslungen, denn das oberste Gericht habe seine Forderung abgelehnt und den Fall an ein Berufungsgericht im Bezirk Columbia verwiesen.
Das Urteil von Richter Jackson sei argumentativ nicht lückenlos gewesen, aber die Fakten wären für die meisten Gerichte überzeugend. Dieses Gericht könnte nun analytischer an den Fall herangehen und ihn kippen.
Ihm sei der Versuch misslungen, denn das oberste Gericht habe seine Forderung abgelehnt und den Fall an ein Berufungsgericht im Bezirk Columbia verwiesen.
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