RINOL Einigung mit allen Anfechtungsklägern
12.12.05 12:04
Ad hoc
Die RINOL AG hat alle anhängigen sieben Anfechtungsklagen, die Gegenstand der Ad hoc-Mitteilung vom 05.10.2005 gewesen sind, einvernehmlich und vollumfänglich erledigt.
Der Vergleich mit den Anfechtungsklägern sieht die Einrichtung einer Vermittlung der Bezugsrechte aus der am 31.08.2005 von der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Barkapitalerhöhung vor. Die Vermittlung der Bezugsrechte ist auf diejenigen Personen begrenzt, die zum Ablauf des Börsenhandelstages, der dem Börsenhandelstag vorausgeht, an dem die Aktien erstmalig "ex-Bezugsrecht" notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass dadurch keine Prospektpflicht entsteht. Die RINOL AG hat sich ferner verpflichtet, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung entstehenden neuen Aktien innerhalb von sechs Monaten nach dem Entstehen in den Freiverkehr einer inländischen Börse einzubeziehen.
Die RINOL AG wird die Bezugsaufforderung für die vorerwähnte (Bar-) Kapitalerhöhung sowie die nach § 248a AktG vorgeschriebene Mitteilung über die Verfahrensbedingungen unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Mit der Erledigung der Klagen ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes, insbesondere der in der Hauptversammlung vom 31.08.2005 beschlossenen Sachkapitalerhöhung zum Zwecke der Einbringung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen (WKN 350496) im Nennwert von rund EUR 30,7 Mio. in die RINOL AG, welche nach wie vor dringend zur bilanziellen Sanierung der Gesellschaft gebraucht wird, vollzogen.
Das operative Geschäft leidet weiterhin unter der schwach verlaufenden Baukonjunktur und dem dadurch bedingten Margendruck, die einerseits auch im laufenden Geschäftsjahr zu operativen Verlusten führen und andererseits im Geschäftsjahr 2006 zusätzliche Liquidität erfordern.
Daher prüft der Vorstand derzeit alle Risiken, die durch eine verringerte Liquidität kurz- bis mittelfristig entstehen können. Hierzu zählen unter anderem:
a) eine eingeschränkte Fähigkeit der RINOL AG ihren Verpflichtung zur Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen (WKN 350496) nachzukommen,
b) bedingt durch die Tatsache, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2005 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage noch nicht durchgeführt ist und somit die damit verbundene Erhöhung des Eigenkapitals noch nicht realisiert werden konnte, das Risiko der Überschuldung der RINOL AG.
Der Vorstand intensiviert daher bereits jetzt die Gespräche mit dem Finanzinvestor, um nach Abschluss des oben genannten Prozessvergleichs mit den Anfechtungsklägern auch die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung der Sachkapitalerhöhung zu schaffen, insbesondere den Abschluss des notwendigen Einbringungsvertrags, über den noch keine Einigkeit mit dem Finanzinvestor erzielt werden konnte.
Ansprechpartner für Rückfragen:
RINOL Aktiengesellschaft
Hermann Hahn Benzstraße 2
D-71272 Renningen
Tel.: +49 (0) 7159 164-151, Fax: +49 (0) 7159 164-109
E-mail: hermann.hahn@rinol.com
RINOL AG
Benzstraße 2
71272 Renningen
Deutschland
Der Vergleich mit den Anfechtungsklägern sieht die Einrichtung einer Vermittlung der Bezugsrechte aus der am 31.08.2005 von der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Barkapitalerhöhung vor. Die Vermittlung der Bezugsrechte ist auf diejenigen Personen begrenzt, die zum Ablauf des Börsenhandelstages, der dem Börsenhandelstag vorausgeht, an dem die Aktien erstmalig "ex-Bezugsrecht" notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass dadurch keine Prospektpflicht entsteht. Die RINOL AG hat sich ferner verpflichtet, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung entstehenden neuen Aktien innerhalb von sechs Monaten nach dem Entstehen in den Freiverkehr einer inländischen Börse einzubeziehen.
Die RINOL AG wird die Bezugsaufforderung für die vorerwähnte (Bar-) Kapitalerhöhung sowie die nach § 248a AktG vorgeschriebene Mitteilung über die Verfahrensbedingungen unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Mit der Erledigung der Klagen ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes, insbesondere der in der Hauptversammlung vom 31.08.2005 beschlossenen Sachkapitalerhöhung zum Zwecke der Einbringung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen (WKN 350496) im Nennwert von rund EUR 30,7 Mio. in die RINOL AG, welche nach wie vor dringend zur bilanziellen Sanierung der Gesellschaft gebraucht wird, vollzogen.
Das operative Geschäft leidet weiterhin unter der schwach verlaufenden Baukonjunktur und dem dadurch bedingten Margendruck, die einerseits auch im laufenden Geschäftsjahr zu operativen Verlusten führen und andererseits im Geschäftsjahr 2006 zusätzliche Liquidität erfordern.
a) eine eingeschränkte Fähigkeit der RINOL AG ihren Verpflichtung zur Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen (WKN 350496) nachzukommen,
b) bedingt durch die Tatsache, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2005 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage noch nicht durchgeführt ist und somit die damit verbundene Erhöhung des Eigenkapitals noch nicht realisiert werden konnte, das Risiko der Überschuldung der RINOL AG.
Der Vorstand intensiviert daher bereits jetzt die Gespräche mit dem Finanzinvestor, um nach Abschluss des oben genannten Prozessvergleichs mit den Anfechtungsklägern auch die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung der Sachkapitalerhöhung zu schaffen, insbesondere den Abschluss des notwendigen Einbringungsvertrags, über den noch keine Einigkeit mit dem Finanzinvestor erzielt werden konnte.
Ansprechpartner für Rückfragen:
RINOL Aktiengesellschaft
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D-71272 Renningen
Tel.: +49 (0) 7159 164-151, Fax: +49 (0) 7159 164-109
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