RINOL: Einigung mit allen Anfechtungsklägern
12.12.05 14:25
aktiencheck.de
Die RINOL AG, ein Spezialist für Industriebodenbeläge, hat alle anhängigen sieben Anfechtungsklagen einvernehmlich und vollumfänglich erledigt.
Wie das Unternehmen am Montag verkündete, sieht der Vergleich mit den Anfechtungsklägern die Einrichtung einer Vermittlung der Bezugsrechte aus der am 31. August 2005 von der Hauptversammlung beschlossenen Barkapitalerhöhung vor. Diese Vermittlung ist auf Personen begrenzt, die zum Ablauf des Börsenhandelstages, der dem Börsenhandelstag vorausgeht, an dem die Aktien erstmalig "ex-Bezugsrecht" notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass dadurch keine Prospektpflicht entsteht.
RINOL hat sich ferner verpflichtet, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung entstehenden neuen Aktien innerhalb von sechs Monaten nach dem Entstehen in den Freiverkehr einer inländischen Börse einzubeziehen.
Mit der Erledigung der Klagen ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des
Sanierungskonzeptes, insbesondere der beschlossenen Sachkapitalerhöhung zum Zwecke der Einbringung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen in die Rinol AG vollzogen.
In Frankfurt fielen die Aktien bisher um 7,87 Prozent und stehen derzeit bei 1,99 Euro.
Wie das Unternehmen am Montag verkündete, sieht der Vergleich mit den Anfechtungsklägern die Einrichtung einer Vermittlung der Bezugsrechte aus der am 31. August 2005 von der Hauptversammlung beschlossenen Barkapitalerhöhung vor. Diese Vermittlung ist auf Personen begrenzt, die zum Ablauf des Börsenhandelstages, der dem Börsenhandelstag vorausgeht, an dem die Aktien erstmalig "ex-Bezugsrecht" notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass dadurch keine Prospektpflicht entsteht.
Mit der Erledigung der Klagen ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des
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