TFG Capital beschließt außerordentliche Hauptversammlung
09.02.07 19:49
aktiencheck.de
Marl (aktiencheck.de AG) - Der Aufsichtsrat der TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (ISIN DE0007449506 / WKN 744950) hat sich am Freitag in seiner neuen Zusammensetzung konstituiert und Dr. Robert Orth zu seinem Vorsitzenden gewählt.
Anschließend haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 26. März 2007 einzuberufen. Die Hauptversammlung soll über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen von TFG gegen die zum Zeitpunkt der Übernahme im Jahr 2000 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Heinrich Fischer, J. Wolfgang Posselt und Ralf Hofmeister, beschließen und der bereits durch Klage erfolgten Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände F. Michael Stallmann und Jürgen Leschke sowie die TFG Venture Capital AG i.L. gemäß § 147 Abs. 1 AktG zustimmen. Des Weiteren soll die Hauptversammlung einen besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen bestellen. Der Vertreter soll den Vorstand in den mit den Klageverfahren zusammenhängenden Tätigkeiten entlasten und der Vermeidung möglicher Interessenkonflikte dienen.
Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist den Angaben zufolge der Bericht über die Sonderprüfung bezüglich der Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. KG, Marl, im Jahr 2000. Zudem soll das gerichtlich bestellte Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Stefan Kleine-Depenbrock durch die Hauptversammlung gewählt werden.
Die TFG-Aktie notiert derzeit in Frankfurt bei 2,93 Euro (+5,78 Prozent). (09.02.2007/ac/n/nw)
Anschließend haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 26. März 2007 einzuberufen. Die Hauptversammlung soll über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen von TFG gegen die zum Zeitpunkt der Übernahme im Jahr 2000 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Heinrich Fischer, J. Wolfgang Posselt und Ralf Hofmeister, beschließen und der bereits durch Klage erfolgten Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände F. Michael Stallmann und Jürgen Leschke sowie die TFG Venture Capital AG i.L. gemäß § 147 Abs. 1 AktG zustimmen. Des Weiteren soll die Hauptversammlung einen besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen bestellen. Der Vertreter soll den Vorstand in den mit den Klageverfahren zusammenhängenden Tätigkeiten entlasten und der Vermeidung möglicher Interessenkonflikte dienen.
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