+ Richterinnen mit Kopftuch keine Zumutung
01.07.16 12:19
#1
Triloner
+ Richterinnen mit Kopftuch keine Zumutung
1. Juli 2016, 09:51 Uhr
Urteil
Richterinnen mit Kopftuch sind eine notwendige Zumutung
Eine Rechtsreferendarin besiegt den Freistaat: Aqilah Sandhu im Gerichtssaal. Künftig darf sie auch mit Kopftuch auf die Richterbank. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Feedback
Auch eine Rechtsreferendarin darf ein Kopftuch tragen, entscheidet ein Gericht. Und eine Richterin? Natürlich. So viel Religionsfreiheit müssen die Mitmenschen schon aushalten können.
Kopftuch im Gericht: Eine notwendige Zumutung - Bayern - Süddeutsche.de - <http://www.sueddeutsche.de/bayern/...ne-notwendige-zumutung-1.3057611
Urteil
Richterinnen mit Kopftuch sind eine notwendige Zumutung
Eine Rechtsreferendarin besiegt den Freistaat: Aqilah Sandhu im Gerichtssaal. Künftig darf sie auch mit Kopftuch auf die Richterbank. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Auch eine Rechtsreferendarin darf ein Kopftuch tragen, entscheidet ein Gericht. Und eine Richterin? Natürlich. So viel Religionsfreiheit müssen die Mitmenschen schon aushalten können.
Kopftuch im Gericht: Eine notwendige Zumutung - Bayern - Süddeutsche.de - <http://www.sueddeutsche.de/bayern/...ne-notwendige-zumutung-1.3057611
3 Postings ausgeblendet.
01.07.16 12:34
#6
Triloner
grinch
im Lesen hast du ne Eins...
.
Künftig darf sie auch mit Kopftuch auf die Richterbank
und schön vorsichtig agieren,bedenke du kommst aus Bayern ,die Wahrscheinlichkeit also is gross bei Ihr vorgeladen zu werden ,immer schön gesetzeskonform stromlinienförmig bleiben und die Sonnenbrille mal absetzen
01.07.16 12:38
#8
Grinch
Im Lesen und Verstehen hast du ein ungenügend.
Die Richterbank ist OBEN, da wo der Richter sitzt, dieser große Holztresen in den Filmen, kann aber auch einfach eine Reihe aus Tischen und Stühlen gegenüber dem Publikum und dem Aussagenden sein. Und neben dem Richter sitzen... naaaa??? Genau die Schöffen (je nach Gerichtsart) und die Rechtsreferendare. Der Gerichtsschreiber sitzt leicht abgesetzt.
Mit Gerichtssälen kenne ich mich aus. War schon ein paar mal da.
Mit Gerichtssälen kenne ich mich aus. War schon ein paar mal da.
01.07.16 12:50
#11
Weckmann
Hm, das Augsburger Verwaltungsgericht hat ja
beanstandet, dass das Kopftuchverbot nur durch eine Verordnung des bayr. Justizministeriums geregelt ist und nicht durch ein formelles Parlamentsgesetz.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/...innen-ist-rechtswidrig-1.3056527
Gäbe es ein solches Gesetz, wäre das Kopftuchverbot in derartigen Fällen also vielleicht zulässig. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Religionsfreiheit des Art. 4 GG schrankenlos gewährleistet ist. Aus dem staatlichen Neutralitätsgebot könnte sich aber womöglich eine zulässige Schranke für gesetzliche Eingriffe ergeben.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/...innen-ist-rechtswidrig-1.3056527
Gäbe es ein solches Gesetz, wäre das Kopftuchverbot in derartigen Fällen also vielleicht zulässig. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Religionsfreiheit des Art. 4 GG schrankenlos gewährleistet ist. Aus dem staatlichen Neutralitätsgebot könnte sich aber womöglich eine zulässige Schranke für gesetzliche Eingriffe ergeben.
01.07.16 13:01
#13
Pimpernelle
# 11 wer die bayerischen Nachrichten
gestern abend gehört hat, muß auch gehört haben,
- dass der bayerische Staat mit diesem Urteil nicht einverstanden ist und vor das Oberverwaltungsgericht in die Berufung gehen wird.
- die junge Klägerin es ihrerseits aber auch drauf ankommen lässt und notfalls die Möglichkeit noch hat, bis nach Karlsruhe zu gehen.
Eine Anstellung als Richterin wird sie in Bayern damit nicht erreichen können, aber auch FJS hat ja schon vor Jahrzehnten erfahren müssen, dass es selbst unter bayerischen Eingeborenen aufmüpfige Frauen gibt, denen dann die Ausbildung in anderen Bundesländern ermöglicht wurde.
Damals wars eine Abiturientin aus Regensburg, die kurz vor dem Abitur wegen eines "Stoppt Strauß"-Buttons der Schule verwiesen wurde und in Hessen dann fürs Abitur Unterschlupf fand.
Diese Frau ist inzwischen Juristin - soweit ich weiß, in Bayern.
gestern abend gehört hat, muß auch gehört haben,
- dass der bayerische Staat mit diesem Urteil nicht einverstanden ist und vor das Oberverwaltungsgericht in die Berufung gehen wird.
- die junge Klägerin es ihrerseits aber auch drauf ankommen lässt und notfalls die Möglichkeit noch hat, bis nach Karlsruhe zu gehen.
Eine Anstellung als Richterin wird sie in Bayern damit nicht erreichen können, aber auch FJS hat ja schon vor Jahrzehnten erfahren müssen, dass es selbst unter bayerischen Eingeborenen aufmüpfige Frauen gibt, denen dann die Ausbildung in anderen Bundesländern ermöglicht wurde.
Damals wars eine Abiturientin aus Regensburg, die kurz vor dem Abitur wegen eines "Stoppt Strauß"-Buttons der Schule verwiesen wurde und in Hessen dann fürs Abitur Unterschlupf fand.
Diese Frau ist inzwischen Juristin - soweit ich weiß, in Bayern.
01.07.16 13:06
#14
Triloner
ich bin mal sehr
gespannt und ganz Ohr ,wie die kopftuchverhüllte Richterin ihr erstes Urteil am Kommunalgericht in der bayrischen Pampa bei einem migrationshintergründigen Täter spricht.Vor allem, ob das nun wirklich neutral und objektiv sein wird.Da bin ich ja mal gespannt.
01.07.16 13:20
#18
Pimpernelle
Am Rande sei für Triloner noch bemerkt
daß die Klägerin ihr 1. Staatsexamen überdurchschnittlich gut bestanden hat, wie der Süddeutschen auch zu entnehmen ist.
Eine HOCH QUALIFIZIERTE Juristin wird wegen des Kopftuchs abgelehnt.
Das nenn ich mal echte Motivation für jeden Menschen mit Migrationshintergrund, herausragende Leistungen auch anerkannt zu bekommen.
daß die Klägerin ihr 1. Staatsexamen überdurchschnittlich gut bestanden hat, wie der Süddeutschen auch zu entnehmen ist.
Eine HOCH QUALIFIZIERTE Juristin wird wegen des Kopftuchs abgelehnt.
Das nenn ich mal echte Motivation für jeden Menschen mit Migrationshintergrund, herausragende Leistungen auch anerkannt zu bekommen.
01.07.16 13:27
#21
Triloner
ich warte
auf die erste migrationshintergründige Bundes-Ministerin die hier kopftuchverhüllt im Bundestag am Tresen steht und ihr erstes Plädoyer spricht und das Merkel dazu klatscht,darauf wartet ich ,das werde ich sicherlich noch erleben dürfen in den nächsten 10 Jahren.....
tri.
tri.
01.07.16 13:28
#22
der boardaufpasse.
seltsam, so ist es!
während die Christinen nen Kopftuch tragen, halt um einfach nicht frieren zu müssen - tun es Muslimas nur um ihre Ideologie nach außen sichtbar zu machen.
Das Beispiel ist so dumm, primitiv und bescheuert, wie .... ach mir wurscht - wie all die leute, die das als Argument aufführen.
Das Beispiel ist so dumm, primitiv und bescheuert, wie .... ach mir wurscht - wie all die leute, die das als Argument aufführen.
01.07.16 13:35
#23
Talisker
Hier lenste wieder was
Die Christinen (sic!) tragen das, um halt einfach nicht frieren zu müssen.
Eine Referendarin darf Recht sprechen.
Und der Glaube beeinträchtigt ihre juristische Urteilsfähigkeit. Klar, is bei den Christen ja auch so, ich würde mich nur von einem atheistischen Richter verurteilen lassen, da besteh ich aber drauf.
Eine Referendarin darf Recht sprechen.
Und der Glaube beeinträchtigt ihre juristische Urteilsfähigkeit. Klar, is bei den Christen ja auch so, ich würde mich nur von einem atheistischen Richter verurteilen lassen, da besteh ich aber drauf.
01.07.16 13:53
#27
Triloner
tali
man hat das Recht jeden Richter für befangen zu erklären...jeden.Und das wird mein Strafverteidiger dann beantragen und auch begründen sobald ich bemerke, das der Richter sich mir gegenüber diskriminierend verhält
Der oder die soll seine Religion ausüben dürfen, aber nicht öffentlich zur Schau stellen ,besonders nicht in bedeutsamen öffentlichen Ämtern ,da wo Neutralität und Seriösität nach aussen sowie nach innen hin gefragt ist und gewahrt sein sollte .Neutral heisst für mich aber auch, kein Körperschmuck in Form von ausladenden Tätowierungen.Also auch keine Indianer als Richter.Und das kann man doch wohl verlangen .Jeder Bürger hat hier ein Neutralitätsanspruch an den Staat und dieser sollte auch gesetzlich verankert sein.Ich möchte hier kein Kopftuch in der Judi-und Exekutive sehen.Sind wir hier auf den Philippinen,Brasilien,Mexico oder was?Sollen sie es zu Hause bei sich ausleben und sich Altare bauen und Teppiche auslegen.
Der oder die soll seine Religion ausüben dürfen, aber nicht öffentlich zur Schau stellen ,besonders nicht in bedeutsamen öffentlichen Ämtern ,da wo Neutralität und Seriösität nach aussen sowie nach innen hin gefragt ist und gewahrt sein sollte .Neutral heisst für mich aber auch, kein Körperschmuck in Form von ausladenden Tätowierungen.Also auch keine Indianer als Richter.Und das kann man doch wohl verlangen .Jeder Bürger hat hier ein Neutralitätsanspruch an den Staat und dieser sollte auch gesetzlich verankert sein.Ich möchte hier kein Kopftuch in der Judi-und Exekutive sehen.Sind wir hier auf den Philippinen,Brasilien,Mexico oder was?Sollen sie es zu Hause bei sich ausleben und sich Altare bauen und Teppiche auslegen.
