Walter Zock - Rebound ?
| eröffnet am: | 25.02.05 19:29 von: | newtrader2002de |
| neuester Beitrag: | 25.04.21 02:17 von: | Jessikaexjga |
| Anzahl Beiträge: | 815 | |
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25.02.05 19:29
#1
newtrader2002de
Walter Zock - Rebound ?
ich habe mal kräftig geladen, KK 0,20
die Teile nehme ich mal, von denen , welche vor dem WE grundsätzlich rausgehen - schauen wir mal, obs sichs Montag rechnet.
ich habe mal kräftig geladen, KK 0,20
die Teile nehme ich mal, von denen , welche vor dem WE grundsätzlich rausgehen - schauen wir mal, obs sichs Montag rechnet.
789 Postings ausgeblendet.
09.12.17 12:50
#791
Gartenzwergnase.
wegen der Abrechnung,
irgendwann muß ja mal ein Schlußstrich gezogen werden. Dann wird man sehen warum und wieso die ganze Sache so lange Zeit in Anspruch genommen hat.
Gut Ding will Weile haben, so stehts geschrieben...
Stuffel laß den Kopp nicht hängen, die größte Zeit hat es gedauert....
Gut Ding will Weile haben, so stehts geschrieben...
Stuffel laß den Kopp nicht hängen, die größte Zeit hat es gedauert....
09.12.17 16:39
#792
tbhomy
Die Abrechnung war bereits.
Hier nachzulesen:
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=385#jumppos9644
Was nun in logischer Konsequenz kommen dürfte, habe ich hier zusammengefasst:
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=387#jumppos9681
Der Wert notiert nicht wegen der Abrechnung, sondern weil irgendjemand dafür bisher die Notierungsgebühren entrichtet hat. Sobald die Insolvenzmasse komplett verteilt wurde, dürfte der Insolvenzverwalter die weiteren Zahlungen einstellen.
Meine Meinung.
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=385#jumppos9644
Was nun in logischer Konsequenz kommen dürfte, habe ich hier zusammengefasst:
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=387#jumppos9681
Der Wert notiert nicht wegen der Abrechnung, sondern weil irgendjemand dafür bisher die Notierungsgebühren entrichtet hat. Sobald die Insolvenzmasse komplett verteilt wurde, dürfte der Insolvenzverwalter die weiteren Zahlungen einstellen.
Meine Meinung.
15.12.17 15:27
#795
tbhomy
#795
Der Eintritt eines Schlusstermins, einer Insolvenzbeendigung, einer AG-Löschung und/oder eines Delistings ist vom Ablauf und der Dauer des Insolvenzverfahrens abhängig. Das kann niemand vorhersehen. Auch ich nicht. Es gibt aber Erfahrungswerte und Wahrscheinlichkeiten.
Eingetreten ist wie von mir erwartet der Schlusstermin und der Börsenwiderruf an einem ersten Börsenhandelsplatz (München).
das Weitere dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, da der Ablauf eines Insolvenzverfahrens gesetzlich in der Insolvenzordnung geregelt ist. Andere Faktoren werden in der Eintrittswahrscheinlichkeit ebenfalls von gesetzlichen Vorgaben beeinflusst: z.b. durch AktG, BörsG und FamFG.
Ich rate daher immer, sich selbst eine Meinung zu bilden. Schon seit Jahren. Nur fürchte ich, dass niemand in die Zukunft schauen kann. Und da schließt sich der Kreis.
Meine Meinung.
Eingetreten ist wie von mir erwartet der Schlusstermin und der Börsenwiderruf an einem ersten Börsenhandelsplatz (München).
das Weitere dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, da der Ablauf eines Insolvenzverfahrens gesetzlich in der Insolvenzordnung geregelt ist. Andere Faktoren werden in der Eintrittswahrscheinlichkeit ebenfalls von gesetzlichen Vorgaben beeinflusst: z.b. durch AktG, BörsG und FamFG.
Ich rate daher immer, sich selbst eine Meinung zu bilden. Schon seit Jahren. Nur fürchte ich, dass niemand in die Zukunft schauen kann. Und da schließt sich der Kreis.
Meine Meinung.
15.12.17 15:32
#796
tbhomy
B.Scheuert
Du hättest die ganze Zeit an der sachlichen Diskussion zu den Chancen und Risiken der WTB AG teilnehmen können, wenn du anderer Meinung gewesen wärst. Jetzt meine Meinung zu kritisieren, halte ich für einen ungünstigen Zeitpunkt. Ich lag doch gar nicht so falsch, oder ?
An der Börse braucht man mitunter viel Geduld. Das solltest du wissen.
P.S. Ich bin kein Prediger.
An der Börse braucht man mitunter viel Geduld. Das solltest du wissen.
P.S. Ich bin kein Prediger.
15.12.17 16:03
#798
tbhomy
#798...Danke für die Unterstellung, B.Scheuert.
#796 genau lesen. Auch an die Bewerter deines Postings gerichtet.
"Vorausgesagt" habe ich nichts, nur meine Meinung geäußert. Wie gesagt, ich bin weder Hellseher noch Prediger.
Also stelle es hier in der Öffentlichkeit von Ariva nicht anders dar als es in Wahrheit ist. Denn JEDER kann das hier im Thread nachvollziehen. Danke.
"Vorausgesagt" habe ich nichts, nur meine Meinung geäußert. Wie gesagt, ich bin weder Hellseher noch Prediger.
Also stelle es hier in der Öffentlichkeit von Ariva nicht anders dar als es in Wahrheit ist. Denn JEDER kann das hier im Thread nachvollziehen. Danke.
15.12.17 16:04
#800
B.Scheuert
tbhomy
Mir scheint, Du überblickst Deinen Laden nicht mehr.
Kein Wunder, wenn man sieben Tage die Woche vierundzwanzig Stunden am Tag online ist.
Egal ob für oder gegen WTB wünsche ich Dir ein angenehmes Weihnachtsfest.
So hat eben jeder seine eigene Einstellung zum weltlichen Geschehen. Nichts ist gut, nichts ist schlecht, objektiv gesehen.
Kein Wunder, wenn man sieben Tage die Woche vierundzwanzig Stunden am Tag online ist.
Egal ob für oder gegen WTB wünsche ich Dir ein angenehmes Weihnachtsfest.
So hat eben jeder seine eigene Einstellung zum weltlichen Geschehen. Nichts ist gut, nichts ist schlecht, objektiv gesehen.
16.12.17 19:57
#802
Gartenzwergnase.
#802 tbhomy wie ist Deine Meinung,
Quelle: www.bundesanzeiger.de
steht als letzte Eintragung die Bilanz von 2009 drin.
unter Passiva IV Bilanzverlust : - 1.622.898 T€
Das ist doch ein ordentliches Pfund ( Asset ),und sicher nicht uninteressant. Gerade in Hinblick auf die letzte Entscheidung zum Sanierungserlaß in Sachen Mühl ?
steht als letzte Eintragung die Bilanz von 2009 drin.
unter Passiva IV Bilanzverlust : - 1.622.898 T€
Das ist doch ein ordentliches Pfund ( Asset ),und sicher nicht uninteressant. Gerade in Hinblick auf die letzte Entscheidung zum Sanierungserlaß in Sachen Mühl ?
16.12.17 22:43
#804
Gartenzwergnase.
nun ja bin ja auch kein Hellseher,
aber wie heißt es so schön : das Geld liegt auf der Straße, man muß sich nur bücken.
Aber was weiß man schon ? Seit der Bilanz von 2009 gibt es ja nichts Neues. Und in der Bilanz waren ja noch die Beteiligungen von Australien und andere aufgeführt. Was ist damit passiert ?
So einen Verlustvortrag kann man zig Jahre nutzen bzw. vorausschieben ? Dann wäre es ja auch nicht nur für ganz große Umsatzgiganten von Interesse ?
Ist eben schwierig ohne Zahlen der letzten 8 Jahre etwas zu mutmaßen, geht einfach nicht.
Aber was weiß man schon ? Seit der Bilanz von 2009 gibt es ja nichts Neues. Und in der Bilanz waren ja noch die Beteiligungen von Australien und andere aufgeführt. Was ist damit passiert ?
So einen Verlustvortrag kann man zig Jahre nutzen bzw. vorausschieben ? Dann wäre es ja auch nicht nur für ganz große Umsatzgiganten von Interesse ?
Ist eben schwierig ohne Zahlen der letzten 8 Jahre etwas zu mutmaßen, geht einfach nicht.
17.12.17 10:12
#805
trader68
Verlustvortrag
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet in § 10d EStG zwischen Verlustrücktrag (bei Rücktrag in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum) und Verlustvortrag (bei Vortrag in künftige Veranlagungszeiträume). Ein Verlustrücktrag liegt mithin vor, wenn aktuell entstandene Verluste mit Gewinnen der unmittelbar vorausgegangenen Vorperiode verrechnet werden; der Verlustvortrag betrifft hingegen künftige Geschäftsjahre. Verlustvorträge dürfen nur bei dem verlusterzielenden Unternehmen verrechnet werden (§§ 1, § 10d EStG, §§ 1, § 8 Abs. 1 KStG). Diese Verlustnutzung unterliegt zahlreichen sachlichen und zeitlichen Beschränkungen.[9] Nach § 15a EStG ist der Verlustausgleich eines Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft auf die Höhe seiner Kapitaleinlage beschränkt.
Kann man nur bei dem bei dem verlusterzielenden Unternehmen verrechnet werden (§§ 1, § 10d EStG, §§ 1, § 8 Abs. 1 KStG).verrechnet werden deshalb kauft auch keiner Insolvenz Aktienmäntel. Ich hoffe du verstehst das gartenzworg so sind die Gesetze
Kann man nur bei dem bei dem verlusterzielenden Unternehmen verrechnet werden (§§ 1, § 10d EStG, §§ 1, § 8 Abs. 1 KStG).verrechnet werden deshalb kauft auch keiner Insolvenz Aktienmäntel. Ich hoffe du verstehst das gartenzworg so sind die Gesetze
17.12.17 10:14
#806
trader68
kommt ja immer wieder
aber man kann keine Insolvenz Firmen zum Steuersparen nutzen so blöd ist das Finanzamt nicht.
Hier kannst du es ja nachlesen.
Der Verlustvortrag kann nur bei dem bei dem verlusterzielenden Unternehmen verrechnet werden (§§ 1, § 10d EStG, §§ 1, § 8 Abs. 1 KStG)
Aber Fakten Interesieren dich ja nicht.
Hier kannst du es ja nachlesen.
Der Verlustvortrag kann nur bei dem bei dem verlusterzielenden Unternehmen verrechnet werden (§§ 1, § 10d EStG, §§ 1, § 8 Abs. 1 KStG)
Aber Fakten Interesieren dich ja nicht.
17.12.17 17:18
#810
trader68
wer den Schaden
hat muss ja für den Spott nicht sorgen gartenzworg.
Aber an Fakten hast ja wenig Interesse.
Aber jetzt mal ernst bleiben man kann schon lange keine Überschuldetem Firmen zur Steuersenkung nutzen. Kannst gerne im Gesetz nachlesen.
Das geht nicht wie short gehen oder Sanierung.
Ist kein Insolvenz Plan vorhanden bedeutet das i.L..
Bei Walterbau hat der Inso-Verwalter ja schon eine Verteiler Quote ausgeschlossen wegen Überschuldung auch du wirst daran nichts ändern gartenzworg.
Aber an Fakten hast ja wenig Interesse.
Aber jetzt mal ernst bleiben man kann schon lange keine Überschuldetem Firmen zur Steuersenkung nutzen. Kannst gerne im Gesetz nachlesen.
Das geht nicht wie short gehen oder Sanierung.
Ist kein Insolvenz Plan vorhanden bedeutet das i.L..
Bei Walterbau hat der Inso-Verwalter ja schon eine Verteiler Quote ausgeschlossen wegen Überschuldung auch du wirst daran nichts ändern gartenzworg.
17.12.17 21:24
#811
tbhomy
Ähh Leute..der Schlusstermin war bei WTB schon.
Schlusstermin
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=383#jumppos9585
Hier geht nichts mehr mit Insolvenzplan !!
Wie oft muss ich das eigentlich noch zu Insolvenzaktien auf Ariva posten ??
§ 218
Vorlage des Insolvenzplans
(1) 1Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. 2Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. 3 Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt.
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Meine Meinung.
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=383#jumppos9585
Hier geht nichts mehr mit Insolvenzplan !!
Wie oft muss ich das eigentlich noch zu Insolvenzaktien auf Ariva posten ??
§ 218
Vorlage des Insolvenzplans
(1) 1Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. 2Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. 3 Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt.
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Meine Meinung.
19.12.17 14:06
#814
trader68
hat halt keine Ahnung
der Gartenzworg, am besten selber mal in die Schule gehen.
Oder einfach mal die Fakten lesen.
Ist schon scheiße wenn man nie gewinne macht.
Aber vielleicht sammelt er ja Insolvenz Aktien.
Echt köstlich was der hier für scheiß schreibt, Verlustvortrag, short gehen bei Inso Aktien
Ich Lache immer noch bleib dran Gartenzworg auch diese Aktie ist "aktuell Pleite"
Oder einfach mal die Fakten lesen.
Ist schon scheiße wenn man nie gewinne macht.
Aber vielleicht sammelt er ja Insolvenz Aktien.
Echt köstlich was der hier für scheiß schreibt, Verlustvortrag, short gehen bei Inso Aktien
Ich Lache immer noch bleib dran Gartenzworg auch diese Aktie ist "aktuell Pleite"
