Aufgrund des großen Leserinteresses zu unserem Musterdepotwert Gazprom geben wir hier ein Update zur Lage: Vorweg sei angemerkt, dass es sich aufgrund von Sanktionen und Gegenmaßnahmen um eine Situation handelt, die ständigen, auch sprunghaften Veränderungen unterworfen ist, was entsprechend auch zu einer schlagartigen Überholung von Einschätzungen führen kann. Für sinnvoll halten wir es, sich bei der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mittels des Newsletters zu russischen Wertpapieren/Fonds auf dem Laufenden zu halten. Sie können hier im rechten Teil der Seite die bislang erschienenen Newsletter aufrufen. Wie sehr die Sache in Bewegung ist, können Sie daran erkennen, dass die SdK am vergangenen Freitag den Newsletter Nr. 11 publizierte und diesen Montag gleich den Newsletter Nr. 12. Ebenfalls sehr interessant ist der Mitschnitt einer Expertenrunde der SdK zum Thema vom 22.7.2022 (vgl. Screenshot am Anfang dieses Abschnitts), der auf Youtube publiziert wurde. Auch kann es lohnenswert sein, der SdK beizutreten, da von dort nur Anfragen von Mitgliedern beantwortet werden können.
Die gute Nachricht vorweg: Der russische Wertpapierverwahrer NSD hat die gebührenfreie Umtauschfrist bis 14.8. verlängert, worauf auch Clearstream als zuständiger Verwahrer der ADRs hingewiesen hat. Nach wie vor ein Problem ist das sehr unterschiedliche Verhalten der hiesigen Depotbanken. Zwischen echter Hilfestellung und Totstellen haben Anleger schon alle möglichen Reaktionen erfahren.
Für die Inhaber der ADRs gibt es vom Grundsatz her drei Verfahren:
1. Keine Reaktion: Es erfolgt ein Zwangsumtausch der ADRs in russische Aktien, da die ADR-Programme gekündigt wurden. Anschließend werden die Aktien verkauft und die Erlöse abzüglich Gebühren gutgeschrieben. Noch ist nicht klar, an welcher Börse dies erfolgen wird bzw. kann (Zulassung?), und welche Kurse dabei erzielt werden, falls im Extremfall ein großer Block an Aktien auf den Markt geworfen wird. 2. „Clearstream-Verfahren“: Hier werden die ADRs auf Initiative des Anlegers umgewandelt und dann in ein russisches Depot eingebucht. Von dort kann dann der Verkauf erfolgen, sofern diese Stücke für den Handel an der Moskauer Börse zugelassen werden. Erste große Hürde ist hier, dass ein russisches Depot eröffnet werden muss. Die Frist für diesen Weg ist nach der nun erfolgten Verlängerung der 14.8.22. Im Internet werden weitere Wege angeboten, die aber von der SdK nicht einmal erwähnt werden. Prüfen Sie also bitte genau. 3. „Russisches Verfahren“: Nach dem 6. EU-Sanktionspaket vom 3.6.22, in das die russische NSD aufgenommen wurde, hat die russische Duma am 29.6. einen Gesetzentwurf eingebracht, der einen Umtausch der ADRs ohne Bezugnahme auf ausländische Infrastruktur ermöglichen soll. Der Weg wird in dem oben angeführten SdK-Video erläutert. Allerdings ist dieser Weg mit Kosten verbunden, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Frist für diesen Weg ist der 12.10.22. Näheres zu diesem Verfahren finden Sie auch in diesem Beitrag aus der Börsen-Zeitung.
Für welchen der drei Wege man sich entscheiden sollte, dürfte in erster Linie von der Größe der ADR-Position abhängig sein. Bei sehr kleinen Positionen würden wir die erste Alternative „Keine Reaktion“ wählen, da jeder andere Weg mit Aufwand und letztlich ebenfalls mit einem ungewissen Ausgang verbunden ist. Allerdings wird sich im Falle des Zwangsumtauschs der Gazprom-ADRs auch die Bank of New York Mellon einen Gebührenanteil herausschneiden. Die Wege 2 („Clearstream-Verfahren“) und 3 („russisches Verfahren“) setzen ein russisches Wertpapierdepot voraus. Ob sie zielführend sein werden, lässt sich aufgrund der raschen Veränderungen der Situation nicht voraussagen. In jedem Fall halten wir es hier für empfehlenswert, SdK-Mitglied zu sein, um so in der Sache mit geeinter Stimme auftreten zu können, oder die Dienstleistung einer spezialisierten Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Auch hier bietet die SdK in dem erwähnten Video (s.o.) einen vergleichsweise kostengünstigen Weg an. Eine individuelle Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt dürfte dagegen erst bei sehr großen Positionen sinnvoll bzw. möglich sein. Wir werden den Fortgang weiter verfolgen und rechnen für unser Musterdepot mit der ungünstigeren Variante aus Weg 1 und Weg 2, um uns hier nicht besser zu stellen als das, was in der Praxis realistisch erreichbar ist.
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