Abivax Aktie: Warnung vor M&A-Gerüchten
24.02.26 16:59
Wedbush Securities
Los Angeles (www.aktiencheck.de) - Abivax-Aktienanalyse von Wedbush Securities:
Wedbush habe die Coverage der Aktie der Abivax S.A. (ISIN: FR0012333284, WKN: A14UQC, Ticker-Symbol: 2X1, Euronext Paris-Symbol: ABVX) mit der Einstufung "underperform" und einem Kursziel von 110 USD aufgenommen. Das Analysehaus weise darauf hin, dass Abivax ein biopharmazeutisches Unternehmen im klinischen Stadium sei, das Therapien gegen entzündliche sowie immunvermittelte Erkrankungen entwickele. Wedbush rate zur Vorsicht bei Spekulationen rund um mögliche M&A-Gerüchte und empfehle Anlegern entweder, die Q2-Daten abzuwarten oder auf dem aktuellen Kursniveau Gewinne mitzunehmen. Begründung: Es bestehe ein erhebliches Abwärtsrisiko, falls nach der Q2-Datenveröffentlichung kein Deal zustande komme oder sich die Übernahmespekulationen nicht bestätigen sollten, heißt es in einer aktuellen Research Note. (24.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.02.2026/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Wedbush habe die Coverage der Aktie der Abivax S.A. (ISIN: FR0012333284, WKN: A14UQC, Ticker-Symbol: 2X1, Euronext Paris-Symbol: ABVX) mit der Einstufung "underperform" und einem Kursziel von 110 USD aufgenommen. Das Analysehaus weise darauf hin, dass Abivax ein biopharmazeutisches Unternehmen im klinischen Stadium sei, das Therapien gegen entzündliche sowie immunvermittelte Erkrankungen entwickele. Wedbush rate zur Vorsicht bei Spekulationen rund um mögliche M&A-Gerüchte und empfehle Anlegern entweder, die Q2-Daten abzuwarten oder auf dem aktuellen Kursniveau Gewinne mitzunehmen. Begründung: Es bestehe ein erhebliches Abwärtsrisiko, falls nach der Q2-Datenveröffentlichung kein Deal zustande komme oder sich die Übernahmespekulationen nicht bestätigen sollten, heißt es in einer aktuellen Research Note. (24.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.02.2026/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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