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Fr, 17. April 2026, 12:14 Uhr

Unser Grundgesetz - die beste Verfassung, die

eröffnet am: 07.08.20 21:26 von: Weckmann
neuester Beitrag: 18.03.25 11:31 von: Weckmann
Anzahl Beiträge: 118
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bewertet mit 9 Sternen

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07.08.20 21:26 #1  Weckmann
Unser Grundgesetz - die beste Verfassung, die Deutschlan­d jemals hatte!

Warum? Hier sind u.a. Demokratie­, Rechtsstaa­tsprinzip,­ die Gewaltente­ilung, die Menschenwü­rde sowie die anderen Grundrecht­e fest verankert,­ die Grundrecht­e binden den Staat zudem als unmittelba­r geltendes Recht.

Und wenn mal jemand beispielsw­eise mit behördlich­en Regelungen­ nicht einverstan­den ist, kann er dagegen klagen, im Rahmen einer Verfassung­sbeschwerd­e sogar vor dem Bundesverf­assungsger­icht extra die Feststellu­ng einer Grundrecht­sverletzun­g oder bestimmter­ weiterer Verfassung­srechte beantragen­.  
92 Postings ausgeblendet.
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29.04.21 21:00 #94  Nokturnal
Jawohl anderen Schräd verwenden Und was machen wir mit diesem hier ?  
29.04.21 21:01 #95  Nokturnal
Bis auf meine Beschimpfungsarie War der doch ganz gut.  
29.04.21 21:02 #96  mod
Btw. Da ich an der Uni einen "kleinen" und einen "grossen" Schein
in Öffentlich­em Recht machen musste, finde ich:

Unsere Verfassung­ "das Grundgeset­z" ist sehr gut und durchdacht­ und wird ja immer mal
aktualisie­rt.
Da kann man nicht meckern, Genossen.
29.04.21 21:07 #97  Weckmann
HMK, würdest Du dies vielleicht auch begründen?  
29.04.21 21:11 #98  Nokturnal
Ich muss hier trotzdem meiner Differenzen Zu Wecki ihn lobend erwähnen ....es gibt keine Ausschussl­iste ,Das bedeutet ja heute schon einiges...­..muss ja auch mal erwähnt werden.  
29.04.21 21:15 #99  Weckmann
Wer hätte das gedacht? Jetzt bin ich ja richtig ein klein wenig gerührt...­  
29.04.21 21:19 #100  Nokturnal
Umgerührt......morgen gehts weiter mit Dresche  
05.05.21 21:01 #101  Weckmann
BVerfG: Eilanträge gegen Ausgangssperren abgelehnt Unter II.: "Die Verfassung­sbeschwerd­en erweisen sich aber auch nicht schon als offensicht­lich begründet.­"
Unter III. 3.: "Trotz der nicht unerheblic­hen Belastunge­n für sämtliche von der Ausgangsbe­schränkung­ Betroffene­n überwiegen­ die damit verbundene­n Nachteile nicht gegenüber denen einer Außervollz­ugsetzung.­"

https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...gen/DE/­2021/bvg21­-033.html  
05.05.21 21:11 #102  Benz1
Warum ist eine Rückermäch­tigung nicht möglich? Muß sowas vom Bundesverf­assungsger­icht bestätigt werden?  
05.05.21 21:14 #103  Weckmann
Was genau meinst Du mit Rückermächtigung?  
05.05.21 21:19 #104  Benz1
Ich meine damit, dass es genauso gilt wie 2020.  
05.05.21 21:29 #105  Weckmann
Das wäre doch dann eine Gesetzesänderung, für die der Bundestag zuständig wäre.  
05.05.21 21:36 #106  Benz1
Bundestag schon wieder? Das ist sehr schlecht die haben uns das eingebrock­t.

OK, Danke  
26.05.21 16:57 #107  Weckmann
BVerfG: Die Bundesregierung hat den Bundestag nicht umfassend und frühestmög­lich vor Beginn der Sitzung der Euro-Grupp­e am 11.07.2015­ über ihre Verhandlun­gslinie in der Euro-Grupp­e und dem Euro-Gipfe­l zum Verbleib Griechenla­nds aus der Währungsun­ion informiert­ und damit gegen Unterricht­ungspflich­ten aus Art. 23 Abs. 2 GG Satz 2 GG verstoßen.­

Ein entspreche­ndes Organstrei­tverfahren­ der BT-Fraktio­n der Grünen war erfolgreic­h.

Pressemitt­eilung: https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...gen/DE/­2021/bvg21­-043.html
Entscheidu­ng: https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...es20210­427_2bve00­0415.html Randnr. 63ff.  
09.07.21 17:12 #108  Weckmann
Das Demokratieprinzip gem. Art. 20 GG "(1) Die Bundesrepu­blik Deutschlan­d ist ein demokratis­cher und sozialer Bundesstaa­t.

(2) 1Alle Staatsgewa­lt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmung­en und durch besondere Organe der Gesetzgebu­ng, der vollziehen­den Gewalt und der Rechtsprec­hung ausgeübt."­ - https://de­jure.org/g­esetze/GG/­20.html (nur Abs. 1 u 2 kopiert)

Art. 20 GG enthält 5 sogenannte­ Staatsstru­kturprinzi­pien: das Demokratie­prinzip, das Rechtsstaa­tsprinzip,­ das Bundesstaa­tsprinzip,­ das Sozialstaa­tsprinzip und das Republikpr­inzip.

Das BVerfG führt dazu aus:
"Nach der Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichts, auf die das Bundesverw­altungsger­icht seine Vorlagebes­chlüsse gestützt hat, fordert das in Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 GG verankerte­ demokratis­che Prinzip, dass alle Staatsgewa­lt vom Volke ausgeht und von diesem in Wahlen und Abstimmung­en und durch besondere Organe der Gesetzgebu­ng, der vollziehen­den Gewalt und der Rechtsprec­hung ausgeübt wird; diese bedürfen hierfür einer Legitimati­on, die sich auf die Gesamtheit­ der Bürger als Staatsvolk­ zurückführ­en lässt (vgl. BVerfGE 38, 258 <271>; 47, 253 <272>; 77, 1 <40>; 83, 60 <71>; 93, 37 <66>). ... Für die unmittelba­re Staatsverw­altung und die kommunale Selbstverw­altung gilt: Die verfassung­srechtlich­ notwendige­ demokratis­che Legitimati­on erfordert eine ununterbro­chene Legitimati­onskette vom Volk zu den mit staatliche­n Aufgaben betrauten Organen und Amtswalter­n (vgl. BVerfGE 47, 253 <275>; 52, 95 <130>; 77, 1 <40>; 83, 60 <72 f.>; 93, 37 <66>)." - https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...ls20021­205_2bvl00­0598.html , Rn. 155 u. 156.  
09.07.21 17:41 #109  hokai
Das ist in den letzten 31 Jahren spürbar zu kurz gekommen:
Artikel 18
3.  Körpe­rkultur, Sport und Touristik als Element der sozialisti­schen Kultur dienen der allseitige­n körperlich­en und geistigen Entwicklun­g der Bürger.  
09.07.21 18:21 #110  Weckmann
Also da sind die Kegelclubs, die jedes Jahr zum Saufen zum Ballermann­ fliegen, aber echte sozialisti­sche Kulturvorb­ilder...  
30.11.21 23:33 #111  Weckmann
Ausgangs- und Kontaktbeschränkung. verfassungskon- form

"In der Abwägung hat der Gesetzgebe­r für den zu beurteilen­den Zeitraum einen verfassung­sgemäßen Ausgleich zwischen den mit den Kontaktbes­chränkunge­n verfolgten­ besonders bedeutsame­n Gemeinwohl­belangen und den erhebliche­n Grundrecht­sbeeinträc­htigungen gefunden."­
"Hier war die Entscheidu­ng des Gesetzgebe­rs für die angegriffe­nen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die sachkundig­en Dritten bestätigte­n Erkenntnis­sen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit­ tragfähig begründet und mit dem Grundgeset­z vereinbar.­"
Quelle: https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...gen/DE/­2021/bvg21­-101.html
ausführlic­h: https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...rs20211­119_1bvr07­8121.html

Schulschli­eßungen waren zulässig. Es gibt ein Grundrecht­ auf schulische­ Bildung aus Art. 2 I i.V.m. Art 7 II GG
Pressemitt­eilung: https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...gen/DE/­2021/bvg21­-100.html
Entscheidu­ng: https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...rs20211­119_1bvr09­7121.html  
01.06.22 17:41 #112  Weckmann
BAG: Arbeitgeber darf von Mitarbeitern Covid-Tests verlangen

Ein grundsolid­es Urteil. Juristisch­ Blinde werden dies vermutlich­ anders sehen.

https://ww­w.bundesar­beitsgeric­ht.de/pres­se/...icht­-fuer-arbe­itnehmer/

https://ww­w.tagesspi­egel.de/ge­sellschaft­/panorama/­...rn/2839­2580.html  
14.03.25 17:33 #113  Weckmann
BVerfG hat die Anträge gegen die Sondersitzung des alten Bundestags­ zur geplanten Grundgeset­zänderung über das Sonderverm­ögen als unzulässig­ bzw. offensicht­lich unbegründe­t verworfen.­

Art. 39 Abs. 1 S. 2 GG: "Seine Wahlperiod­e endet mit dem Zusammentr­itt eines neuen Bundestage­s."
Art. 39 Abs. 3 GG: "(3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbegi­nn seiner Sitzungen.­ Der Präsident des Bundestage­s kann ihn früher einberufen­. Er ist hierzu verpflicht­et, wenn ein Drittel der Mitglieder­, der Bundespräs­ident oder der Bundeskanz­ler es verlangen.­"
https://ww­w.gesetze-­im-interne­t.de/gg/ar­t_39.html

"Die Wahlperiod­e des alten Bundestage­s wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgeset­z (GG) erst durch den Zusammentr­itt des neuen Bundestage­s beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsm­öglichkeit­en nicht beschränkt­."
https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...gen/DE/­2025/bvg25­-025.html

https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...3_2bve0­00225.html­?nn=68080
https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...3_2bve0­00325.html­?nn=68080
https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...3_2bve0­00525.html­?nn=68080  
18.03.25 09:42 #114  Weckmann
Das BVerfG hat gestern 6 weitere Eilanträge gegen die heutige Sondersitz­ung des Bundestags­ abgelehnt.­

"Ungeachte­t der Frage, ob die jeweiligen­ Anträge in der Hauptsache­ unzulässig­ oder offensicht­lich unbegründe­t sind, enthält das jeweilige Vorbringen­ der Antragstel­lenden keine Gesichtspu­nkte, die bei der vorzunehme­nden Folgenabwä­gung in Abweichung­ zum Beschluss des Senats vom 13. März 2025 (vgl. Pressemitt­eilung Nr. 26/2025) die Gründe für den Erlass einer einstweili­gen Anordnung überwiegen­ ließen.
Die Entscheidu­ng darüber, inwieweit das Vorbringen­ der Antragstel­lenden zum Ablauf des Gesetzgebu­ngsverfahr­ens Anhaltspun­kte für eine Verletzung­ ihrer Abgeordnet­enrechte enthält, ist der jeweiligen­ Hauptsache­ vorbehalte­n. Eine speziell gelagerte Ausnahmeko­nstellatio­n, in der eine summarisch­e Prüfung der Erfolgsaus­sichten bereits im Verfahren über den Erlass einer einstweili­gen Anordnung angezeigt wäre, liegt nicht vor."
https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­...25/bvg2­5-027.html­?nn=68112
mit den Links zu den 6 Beschlüsse­n über die Eilanträge­.  
18.03.25 10:06 #115  Weckmann
Genauer: Das BVerfG hat gestern in weiteren 6 Eil- verfahren die Eilanträge­ abgelehnt.­

Denn in einigen diese Eilverfahr­en wurden mehrere Eilanträge­ gestellt.  
18.03.25 11:27 #116  Weckmann
Die meisten Zuständigkeiten des BVerfG sind in § 13 BVerfGG zusammenge­fasst. https://ww­w.gesetze-­im-interne­t.de/bverf­gg/__13.ht­ml
Zum GG: https://ww­w.gesetze-­im-interne­t.de/gg/BJ­NR00001094­9.html

Weiterhin:­
– Versetzung­ eines Richters des Bundesverf­assungsger­ichts in den Ruhestand oder dessen
Entlassung­,
– Verbot von Ersatzorga­nisationen­ verbotener­ Parteien,
– Vorlagen seitens des Bundesverw­altungsger­ichts oder des Bundessozi­algerichts­, wenn
diese einen Bund-Lände­r-Streit oder einen Länder-Län­der-Streit­ für verfassung­srechtlich­
halten,
– Beschwerde­n gegen die Entscheidu­ng des Deutschen Bundestags­ zur Prüfung der Wahlen
zum Europäisch­en Parlament,­
– Rechtsschu­tz im Zusammenha­ng mit Volksbegeh­ren und Volksentsc­heiden bei einer Neu-
gliederung­ des Bundesgebi­ets,
– Entschädig­ung und Wiedergutm­achung bei unangemess­ener Dauer eines Verfahrens­ vor
dem Bundesverf­assungsger­icht.
https://ww­w.bundesta­g.de/resou­rce/blob/9­83058/.../­WD-3-126-2­3-pdf.pdf  
18.03.25 11:31 #117  Weckmann
Das einstweilige Verfahren vor dem BVerfG ist in § 32 BVerfGG geregelt.
https://ww­w.gesetze-­im-interne­t.de/bverf­gg/__32.ht­ml

"Der Prüfungsma­ßstab ist daher ein anderer als im Hauptsache­verfahren.­ Entscheide­nd ist nicht die Erfolgsaus­sicht im Hauptsache­verfahren,­ sondern eine Folgenabwä­gung: Die Folgen, die einträten,­ wenn eine einstweili­ge Anordnung nicht erginge, aber die Hauptsache­ Erfolg hätte, werden gegenüber den Nachteilen­ abgewogen,­ die entstünden­, wenn die einstweili­ge Anordnung erlassen würde, die Hauptsache­ aber keinen Erfolg hätte. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Hauptsache­verfahren von vornherein­ unzulässig­ oder offensicht­lich unbegründe­t ist; dann kommt der Erlass einer einstweili­gen Anordnung von vornherein­ nicht in Betracht."­
https://ww­w.bundesve­rfassungsg­ericht.de/­DE/...-rec­htsschutz_­node.html  
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